IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 30.3.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 3.3.2015 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Körperschaftsteuer 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1*** als Gruppenmitglied und ***GT*** als Gruppenträgerin beide vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien über die Beschwerden vom 21. Dezember 2020, 11. Jänner…
…Steuerorientierte Gestaltungsüberlegungen sind dem Bereich der Zukunftsplanung zuzuordnen. Für die konzerndimensionale Unternehmensbewertung ist davon auszugehen, dass Beeinflussungen des Erfolgs eines Konzernunternehmens durch Festsetzung von Konzernverrechnungspreisen, die von geltenden Marktpreisen abweichen, in jedem Fall zur Ermittlung der tatsächlichen Ertragskraft des Zielunternehmens zu identifizieren und anschließend zu…
…Steuerorientierte Gestaltungsüberlegungen sind dem Bereich der Zukunftsplanung zuzuordnen. Für die konzerndimensionale Unternehmensbewertung ist davon auszugehen, dass Beeinflussungen des Erfolgs eines Konzernunternehmens durch Festsetzung von Konzernverrechnungspreisen, die von geltenden Marktpreisen abweichen, in jedem Fall zur Ermittlung der tatsächlichen Ertragskraft des Zielunternehmens zu identifizieren und anschließend zu…
…Steuerorientierte Gestaltungsüberlegungen sind dem Bereich der Zukunftsplanung zuzuordnen. Für die konzerndimensionale Unternehmensbewertung ist davon auszugehen, dass Beeinflussungen des Erfolgs eines Konzernunternehmens durch Festsetzung von Konzernverrechnungspreisen, die von geltenden Marktpreisen abweichen, in jedem Fall zur Ermittlung der tatsächlichen Ertragskraft des Zielunternehmens zu identifizieren und anschließend zu…
In einer Mail vom 25.5.2004 teilte MS, der Treasurer der WMG in den Drittstaaten, mit, dass die Bf von dem nach Ausschüttung verbleibenden Kaufpreis 75 Prozent von TWM leihen sollte und 25 Prozent des Preises von gerundet 6.500.000 Euro erlassen werden…
Es ist für das Bundesfinanzgericht undenkbar, dass bei der Bildung eines weltweiten Joint-Ventures zwischen zwei weltweit agierenden Konzernen, die sich bereits im Jahr 2006 auf dieses Joint-Venture geeinigt hatten, die Verrechnungspreisthematik nicht be- bzw verhandelt wird. Insofern muss sowohl ***XY*** als auch ***AB…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Richterin Richterin, Beisitzer1, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, und Beisitzer2, Wirtschaftskammer Niederösterreich, in der Beschwerdesache WMH, AdresseBf, vertreten durch NameAdresseStB, über die Beschwerde vom 13. April 2011 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***SenV***, ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Theiss Puchinger Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Brucknerstraße 8 Tür 9, 1040 Wien, über die Beschwerden vom 20. Jänner 2014 gegen…
Wie ebenfalls oben unter Punkt II. 2. festgehalten, wäre kein konzernfremder Dritter bereit gewesen, in gleicher Weise wie die Beschwerdeführerin_1 Waren im Millionenwert ohne Bezahlung, ohne Sicherheiten oder Verzinsung über Jahre zur Verfügung zu stellen oder Wandelschuldverschreibungen über fünf Jahre ohne Sicherheiten, Mitwirkungsrechte oder…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
577.157,98 | -145.780,29 | 243.544,43 | -795.009,56 | Kreditzinsen | 196.834,04 | 307.110,45 | 423.869,88 | 488.769,00 | 268.931,29 | Verwaltungsentgelt | 75.149,66 | 82…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Vertreter gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 07.06.2013, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenträger 2011 und Körperschaftsteuer Gruppe 2011 nach Durchführung einer mündlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
Bei den "Events" waren zwischen 800 und 1.000 Personen geladen, bei welchen es sich vorwiegend um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Kunden der Beschwerdeführerin gehandelt hat. Dass es sich hierbei um keine Produkt- bzw. Leistungsinformation der Beschwerdeführerin gehandelt hat, ist unstrittig - die Beträge wurden…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Maria Daniel in der Beschwerdesache Bf***, Bf-Adr*** vertreten durch X***, X-Adr***, über die Beschwerde vom 31. Oktober 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 4. Oktober…
Tatsache ist, dass diese Daten trotz klarer Aufforderung der belangten Behörde im Zuge der Außenprüfung nicht bekanntgegeben wurden (ersichtlich aus der Ergänzung vom 16.10.2017; Beilage 4). Kommt ein Abgabepflichtiger einer in richtigem Ermessensgebrauch getätigten Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht nach, oder befindet die Abgabenbehörde…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1 und LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. Juni…