IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 6. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 29. Jänner 2019 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** betreffend Haftung…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache MF als MV im Konkurs Bf, Graz, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 21. Jänner 2009, betreffend…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache Beschwerde der Mag. Barbara S*****, Rechtsanwältin, *****Adresse_MV*****, als (damalige) Masseverwalterin im Konkurs der A***** GmbH, *****Adresse_Bf*****, vertreten durch Köhler & Partner Wirtschaftstreuhand KG, 8680 Mürzzuschlag, Waldgasse 23, vom 27. 11. 2009…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Brigitte Haiden Steuerberatung, Schottenfeldgasse 3/26, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 27. Dezember 2012 gegen den…
…der Masseverwalter gemäß § 3 Konkursordnung während seiner Bestellung hinsichtlich der Konkursmasse die Rechte und Pflichten des Gemeinschuldners durch die gesetzlich auf ihn übergegangene Vertretungsbefugnis ausübt. Durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Steuerpflichtigen wird das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Gemeinschuldner zu…
…somit die Feststellung zu Grunde, dass zunächst eine "Konkursgutschrift" mit Masseforderungen und sodann eine "Massegutschrift" mit Konkursforderungen faktisch "übers Kreuz" verrechnet wurden. Da aber die Verrechnungsregeln der Konkursordnung gegenüber jenen der Bundesabgabenordnung Vorrang haben, ist letztlich von der Sichtweise auszugehen, dass die Gutschrift aus der…
…6 IO nicht Anwendung, da unter "Rechtsstreitigkeiten" nur gerichtliche Verfahren zu verstehen sind. Allerdings vertritt nach der hg. Judikatur zur Konkursordnung (KO) idF vor der Novellierung (und Umbenennung in Insolvenzordnung) durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 der Masseverwalter die Gemeinschuldnerin (nunmehr: Schuldnerin; siehe § 275 Abs. 1 Z…
…4 und 5 des § 156 KO eingarbeitet. Im Jahr 2017 wurde das Insolvenzrecht wiederum durch das IRÄG 2017 geändert. Nach den Übergangsbestimmungen des IRÄG 2010 in § 273 IO war auf den im Beschwerdefall relevanten Zahlungsplan die alte Konkursordnung anzuwenden. C.4.3. § 156 KO regelt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A. als Insolvenz- (Masse-)verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn B., Adresse, vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde vom 10.09.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt…
… 2 Abs. 1 KO treten die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung mit Beginn des Tages ein, der der öffentlichen Bekanntmachung des Inhalts des Konkursedikts folgt. Der dritte Teil der Konkursordnung enthält Sonderbestimmungen für natürliche Personen und regelt im ersten Hauptstück das Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren. Gemäß § 181 KO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache RechtsanwaltDr.X, als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren des H.R., Anschrift, vertreten durch Pöschl & Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Waidmannsdorfer Straße 10, 9020 Klagenfurt, über die Beschwerde vom 14.01.2014 gegen…
…während des Konkurses erlangt (Konkursmasse), dessen freier Verfügung entzogen (§ 1 Abs. 1 der Konkursordnung - KO). Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd § 80 BAO (vgl. VwGH 30.10.2001…
…Pfändung bewirkt. 2.2. Gemäß § 197 Abs. 1 der für den Beschwerdefall noch maßgeblichen Konkursordnung (nunmehr Insolvenzordnung) haben Konkursgläubiger, die ihre Forderungen bei Abstimmung über den Zahlungsplan nicht angemeldet haben, Anspruch auf die nach dem Zahlungsplan zu zahlende Quote nur insoweit, als diese der Einkommens-…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache M GmbH, Adr, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 06.03.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA, Steuernummer, vom 8. April 2010 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, die Richterin ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, als Masseverwalter im Insolvenzverfahren des ***NN***, ***Adr1***, über die Beschwerde vom 2. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich…
…ergebe, nicht zwingend sei und § 163 KO nur auf den im Gesetz geregelten Fall des Wiederauflebens abstelle. Jedoch bezieht sich diese Lehrmeinung lediglich auf die nicht mehr in Geltung stehende Konkursordnung, von der der Autor offensichtlich selbst in seinem eigenen Kommentar zur Insolvenzordnung abrückte, da…
Die Lehre (Lovrek in Konecny/Schubert, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, § 156 KO Tz 19) sieht ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes bis zur Fälligkeit der Quotenzahlungen eine Fortlaufhemmung der Verjährung gegeben, weil der Gläubiger in diesem Zeitraum seinen Anspruch nicht geltend machen kann. Aber auch im…
…kein Verschulden treffen könne, wird hier nicht schlagend. Die Frage, ob bzw. inwieweit Zahlungen nach den Bestimmungen der Konkursordnung anfechtbar gewesen wären, ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ausschließlich im Konkursverfahren zu überprüfen (vgl. VwGH 22.09.1999, 94/15/0158). Es kann daher im…
…In seiner als Einspruch titulierten Berufung führte der Bf. aus, laut Konkursordnung hätten in einem Abschöpfungsverfahren alle Gläubiger ihre Forderungen ausschließlich beim Treuhänder anzumelden. Bei Zahlungen an die Finanzbehörde würde er sich der Gläubigerbegünstigung strafbar machen. Weiters werde zur Buchungsmitteilung 1 vom 10.1.2011…