…Die Differenz würde höchstwahrscheinlich im Zusammenhang mit der (am 22.12.2010 eröffneten) Insolvenz seines seinerzeitigen Arbeitgebers, der Fa. MSK, stehen. Dazu sei jedoch anzumerken, dass die erste Auszahlung des ihm zustehenden Kündigungsentgelts erst im Februar 2011 erfolgt sei und er sich nicht vorstellen könne…
…Pensionsnachzahlungen – dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem der Anspruch entstanden ist. Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes sind somit seit 2006 in dem Jahr zu erfassen, in dem die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eingetreten ist (vgl. ErläutRV AbgÄG 2005). Die Regelung gilt für Konkurse, die nach dem 31. 12…
…Ein Besuch der Handelsakademie war nicht erfolgreich. Im September 2001 begann der Bf eine Lehre bei G. Mit dem Konkurs des Arbeitgebers wurde im Juni 2003 die Lehre abgebrochen. Eine weitere Lehre oder eine andere Ausbildung wurde nicht begonnen. In den Jahren 2004 und 2005…
…Ein Besuch der Handelsakademie war nicht erfolgreich. Im September 2001 begann der Bf eine Lehre bei G. Mit dem Konkurs des Arbeitgebers wurde im Juni 2003 die Lehre abgebrochen. Eine weitere Lehre oder eine andere Ausbildung wurde nicht begonnen. In den Jahren 2004 und 2005…
…zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten." Dazu nach Doralt aus dem Kommentar zum Einkommensteuergesetz: "Stehenlassen des Arbeitslohnes im Interesse des Arbeitgebers wegen Zahlungsschwierigkeiten führt zu keinem Abfluss" [Doralt, EStG (1.1.2006), Seite 25]. Im gegenständlichen Fall seien die Gehälter des Bf…
…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…
…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…
…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung…
…auf Vorrechte im Konkurs des Arbeitgebers und auf Insolvenz-Ausfallgeld, der Schutz nach dem Arbeitsverfassungsrecht, die Begünstigung nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und schließlich auch die Befugnis, sich in der Tätigkeit durch wen immer vertreten zu lassen. Aber auch die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Über das Vermögen des seinerzeitigen Arbeitgebers des Beschwerdeführers (kurz: Bf) wurde am 22.07.2010 der Konkurs eröffnet. Nach der am 09.12.2010 erfolgten Betriebsschließung wurde das Dienstverhältnis zum 31.12.2010 aufgelöst, indem…
…wenn über das Vermögen des Arbeitgebers im Inland der Konkurs eröffnet wird. Gesichert sind aufrechte, nicht verjährte und nicht ausgeschlossene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Das sind insbesondere Ansprüche auf laufendes Entgelt und auf Entgelt aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Schadenersatzansprüche. Der Begriff Entgeltansprüche ist…
…Kriterien des steuerfreien Trinkgeldes herausgearbeitet hat: Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis VfGH 25.9.2008, G 19/08 die Besonderheit der Einkommensbestandteile "Trinkgelder" im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darin erblickt, dass sie insofern atypisch sind, als sie nicht im Verhältnis Arbeitnehmer - Arbeitgeber verdient…
…in § 143 BAO). Verfahrensrechtlich ist dem Arbeitnehmer, der Schuldner der Lohnsteuer (aus dem Haftungsverhältnis heraus Gesamtschuldner) ist, die Möglichkeit eingeräumt, vor seiner Heranziehung als Schuldner der Beschwerde des haftenden (und vorab herangezogenen) Arbeitgebers beizutreten (Stoll, BAO-Kommentar, 2622, mit Judikaturverweisen zur alten Rechtslage (arg "Berufung"))…
…zeitgerecht dem Finanzamt per FinanzOnline übermittelt. G. Zur Sache hat der Beschuldigte vor dem Bundesfinanzgericht im Wesentlichen wie folgt vorgebracht: Nach über 35 Jahren als Arbeitnehmer gab es zuletzt nach einem Wechsel des Arbeitgebers mit diesem Zerwürfnisse, weshalb er sich letztendlich ohne lange Planung und…
…11. Mai 2012 ausgeführt, dabei habe es sich um Akontozahlungen gehandelt. Durch diese Abschlagszahlungen sollte der gute Wille des Arbeitgebers unter Beweis gestellt werden und wurde dadurch versucht, den Betrieb weiter aufrecht zu erhalten. Mit der Gleichbehandlung der Gläubiger sind solche Zahlungen allerdings nicht vereinbar…
…ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG im Beschwerdefall nicht zulässig, da über die Rechtsfrage, wann Kündigungsentschädigungen im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers steuerlich zu erfassen sind, bereits mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes 2011/15/0185 vom 19. September 2013 abgesprochen wurde. Wien, am 8. April 2014
…BB GmbH Nfg KG nichtselbständig beschäftigt. Über das Vermögen der BB GmbH Nfg KG wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 19.11.2009 der Konkurs eröffnet. In weiterer Folge leistete die IEF Service GmbH (vormals IAF Service GmbH) Insolvenz-Entgelt-Zahlungen an den Bf…
…Es ist also davon auszugehen, dass es sich um Nachzahlungen aus dem im Jahr 2012 über das Vermögen des früheren Arbeitgebers eröffneten Konkurs handelt. Die mit diesen Zahlungen abgegoltenen Ansprüche sind somit spätestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses am 6. Februar 2012 entstanden. Eine genaue…
… 25 KO geendet hat. Über das Vermögen der XY- GmbH wurde mit Beschluss des LG Steyr vom 9.10.2009 der Konkurs eröffnet und nach erfolgter Schlussverteilung mit weiterem dg. Beschluss vom 21.10.2010 der Konkurs aufgehoben. Weiters ergibt sich aus der Forderungsanmeldung eine…
… 3 Abs. 1 Z 16b die mit den angeführten Tätigkeiten verbundene ,Reiseerschwernis' sowie Mobilitätsanreize. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind - das Vorliegen einer der angeführten Tätigkeiten und - die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung dieser Reiseaufwandsentschädigungen auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift. [...] Die Obergrenze für steuerfreie Tagesgelder richtet…