…unter anderem den Begriff der groben Fahrlässigkeit als inhaltsgleich mit der offensichtlichen und offenkundigen beschrieben und drei allgemein anerkannte Kriterien aufgestellt: die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründen, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers. Die Komplexität der Regelungen ist im Zollrecht zwar…
…der Komplexität der Vorschriften, der Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Sorgfalt zu beurteilen (EuGH 11.11.1999, C-48/98). Mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad der Vorschrift sinkt der Grad der Fahrlässigkeit des Beteiligten. Wenn dieser jedoch überhaupt keine Anstrengungen unternimmt, sich Gewissheit über die anzuwendenden Vorschriften…
…dass der Bf den Irrtum der Zollbehörden nicht erkennen konnte. Zum einen hat er sich nach Kräften bemüht, die regelmäßig importierte Ware richtig einzureihen. Zum anderen war die Feststellung der tatsächlichen Rechtslage in Anbetracht der Komplexität der Vorschriften und nicht zuletzt wegen des nur noch…
…Person, die den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht weiterhin unterliegt, ohne dass die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats gemäss einer der Vorschriften in den vorhergehenden Buchstaben oder einer der Ausnahmen bzw. Sonderregelungen der Artikel 14 bis 17 auf sie anwendbar würden, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in…
…Komplexität der Vorschriften, Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben, Sorgfalt Es obliege dem vermeintlichen Zollschuldner, den Entlastungsbeweis zu führen, seine Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt zu haben. Es werde also konkret nachzuweisen sein, dass die verfahrensgegenständliche zollrechtliche Verfehlung-trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt und trotz der…
…die Bf. sich weder auf eine Komplexität der genannten Vorschriften, deren Missachtung zur Zollschuldentstehung geführt hat, noch auf mangelnde Erfahrung berufen. Dennoch hat die Bf. nicht nur eine unzutreffende Warennummer in der Zollanmeldung angeführt sondern auch das darauf (offensichtlich) bezogene Vorhaben einer Nachschau vereitelt, indem…
…Sinn des Art. 239 Abs.1 zweiter Anstrich des Zollkodes vorliegt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 11. November 1999, C-48/98, EU:C:1999:548, Söhl & Söhlke, ausgeführt, dass hierbei insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die…
…Sinn des Art. 239 Abs.1 zweiter Anstrich des Zollkodes vorliegt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 11. November 1999, C-48/98, EU:C:1999:548, Söhl & Söhlke, ausgeführt, dass hierbei insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die…
…beurteilt der EuGH unter anderem anhand von drei Kriterien. Berücksichtigt werden muss insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Sorgfalt. Die Komplexität der Vorschriften ist im Zollrecht regelmäßig zu bejahen. Hinsichtlich der Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers…
…EuGH befasste sich im Urteil vom 11.11.1999 zur Rechtssache C-48/98 mit dem Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit und legte Kriterien für deren Prüfung fest. Demnach muss bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften…
…220 ZK zu prüfen ist, ob der Irrtum der Zollbehörde einem Wirtschaftsteilnehmer erkennbar war (siehe EuGH 13.3. 2003, C-156/00, Rz. 92; EuGH 20.11.2008, C-375/07, Rz. 59). Dabei ist insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet…
…220 ZK zu prüfen ist, ob der Irrtum der Zollbehörde einem Wirtschaftsteilnehmer erkennbar war (siehe EuGHG 13.3. 2003, C-156/00, Rz. 92; EuGH 20.11.2008, C-375/07, Rz. 59). Dabei ist insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet…
…220 ZK zu prüfen ist, ob der Irrtum der Zollbehörde einem Wirtschaftsteilnehmer erkennbar war (siehe EuGHG 13.3. 2003, C-156/00, Rz. 92; EuGH 20.11.2008, C-375/07, Rz. 59). Dabei ist insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet…
…C-201/04). Bei den Regelungen betreffend die Erstattung von Einfuhrabgaben handelt es sich um Vorschriften des materiellen Rechts. Dies gilt sowohl hinsichtlich Art. 236 und Art. 239 ZK als auch hinsichtlich Art. 116 Abs. 1 UZK, in den die Erlass- bzw. Erstattungsvorschriften der Art…
……). Auch der Inhalt der Mitteilung des Zollamtes Salzburg vom 4.8.2016, ***3*** im Sinne der ETOS-Erledigung 1349/2016 bestätigt die Frage der Komplexität der gegenständlich zu beurteilenden Problemfelder. Wiewohl "keine allgemeine Pflicht zur Einholung einer vZTA" existiert (…) hat die Beschwerdeführerin - um…
…offensichtliche Fahrlässigkeit gegeben sei". Im bereits genannten Urteil vom 11. November 1999 hat der EuGH zur Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinn des Art. 239 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich des Zollkodex vorliegt, ausgeführt, dass hiebei insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet…
…der Komplexität der Vorschriften ist dabei lt. EuGH-Urteil jene Gesetzesbestimmung zu beurteilen, die im konkreten Fall zur Zollschuldentstehung führte. Für das Bundesfinanzgericht steht fest, dass der Beschwerdeführer weder vorsätzlich noch offensichtlich fahrlässig gehandelt hat. Er hat im Verfahren glaubwürdig dargelegt, dass ihm bei der…
…November 1999, C-48/98, Söhl & Söhlke, hat der EuGH zur Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinn des Art. 239 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich des Zollkodex vorliegt, ausgeführt, dass hiebei insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die…
…eine Komplexität der Vorschriften kann sich die Bf. verschuldensmindernd nicht berufen, weil die gesetzlichen Vorgaben unmissverständlich und einfach sind. Auch mangelnde Erfahrung kann die Bf. nicht geltend machen, betreibt sie doch als Zweigniederlassung eines internationalen Konzerns seit Jahren mehrere der Gebrauchsabgabe unterliegende Tankstellen. Bei der…
…eine Komplexität der Vorschriften kann sich die Bf. verschuldensmindernd nicht berufen, weil die gesetzlichen Vorgaben unmissverständlich und einfach sind. Auch mangelnde Erfahrung kann die Bf. nicht geltend machen, betreibt sie doch als Zweigniederlassung eines internationalen Konzerns seit Jahren mehrere der Gebrauchsabgabe unterliegende Tankstellen. Bei der…