IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb***, ***Stb-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Oktober 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. September 2022 betreffend Umsatzsteuer 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb1***, ***Stb1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 17. Dezember 2018 betreffend Umsatzsteuer…
…unabhängig von einem Antrag auf Regelbesteuerung vom Bf abgezogen werden können, oder ob die Kleinunternehmerbefreiung und der damit zusammenhängende Ausschluss vom Vorsteuerabzug sich auf sämtliche Umsätze des Bf bezieht (so die belangte Behörde). Der Bf führt für seinen Standpunkt ins Treffen, für einen Vorrang des …
…insgesamt EUR 28.689,96. Für die Umsatzsteuer erklärte er, für 2014 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Kleinunternehmerbefreiung erst ab 1. Oktober 2014 greifen könne. Für den Zeitraum bis Ende September 2014, in dem der Bf…
…auf die Kosten als unverhältnismäßig erachtet. 22. Für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung spricht zudem die Regelung von Rz 2601b der UStR betreffend die Ansässigkeit für Zwecke des Überganges der Steuerschuld in Sinne der Reverse-Charge-Regelung. Gemäß Rz 2601b der UStR bestimmt sich die Ansässigkeit…
…dass Steuerpflichtige, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, der Besteuerung ihrer Tätigkeiten durch Verweis auf die dort geltenden Kleinunternehmerbefreiungen entgehen könnten, auch wenn diese Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit den Umfang der Geschäftstätigkeit eines Kleinunternehmens objektiv überschreiten würden. Vor diesem Hintergrund und auch im Hinblick auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***1*** über die Beschwerde vom ***D1*** gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA*** (jetzt Finanzamt Österreich) vom ***D2*** betreffend Umsatzsteuer 2014 (Steuernummer ***2*** ) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
… 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (BGBl I 117/2016). Die neue Voraussetzung für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung, das "Betreiben des Unternehmens im Inland" wird unionsrechtlich als der "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit" oder der "Ort der festen Niederlassung, von dem aus Umsätze bewirkt werden…
… 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (BGBl I 117/2016). Die neue Voraussetzung für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung, das "Betreiben des Unternehmens im Inland" wird unionsrechtlich als der "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit" oder der "Ort der festen Niederlassung, von dem aus Umsätze bewirkt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 06.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 06.10.2017, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die…
…Nr. 24/1971, (kurz: DBA FL) sowie das aufgrund der österreichischen Staatsbürgerschaft der Bf. anwendbare Gleichbehandlungsgebot nach Art. 7 B-VG für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerbefreiung sprechen. 2.1 Verstoß des Erfordernisses des Wohnsitzes in Österreich gegen Art. 283 Abs. 1 lit. c MwStSystRL (Pkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch FOISSNER & FOISSNER Steuerberatung GmbH & Co KG, Salzburger Straße 267, 4030 Linz, gegen den Bescheid des Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 09.09.2015 (StNr. XX/XXX…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache der XY gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 05.06.2012, betreffend Umsatzsteuer für 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
…Unterlagen. Am 30.6.2014 erging abermals ein Ersuchen des Finanzamtes an die Bf, in dem nochmals auf die Rechtslage verwiesen (inländischer Wohnsitz erforderlich für die Kleinunternehmerbefreiung) und die Bf aufgefordert wurde, ihre Einnahmen bekanntzugeben. Die Bf teilte mit einem Schreiben vom 21.7.2014…
…an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung des Unternehmens getroffen werden, das vorrangige Kriterium bildet. Da die Beschwerdeführerin die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung ihres Unternehmens im Inland trifft, ist die Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 auf sie anwendbar. Bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache Bf, Bf_Adr, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Dezember 2021 betreffend Umsatzsteuer 2020 Steuernummer Bf_StNr zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
…im Rahmen eines Gebrauchtwagenhandels steuerbare, der Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG 1994 unterliegende Umsätze aus. Die im Jahr 2016 erzielten Umsätze betrugen: [Grafik] Der Bf. hat auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung nicht verzichtet. II. Streitpunkt Der Bf. steht auf dem Standpunkt, dass bei der Ermittlung der…
…2. Mit Ergänzungsersuchen vom 19.2.2025 teilte das Finanzamt der Bf. mit, sie habe im Jahr 2018 auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet. Die Verzichtserklärung sei für 5 Jahre bindend und könne erst nach Ablauf dieser 5 Jahre widerrufen werden. Der Widerruf sei schriftlich bis 31…
…Einkünfte aus der Vermietung einer in Österreich gelegenen Wohnung. In ihren Umsatzsteuerklärungen nahm sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Die belangte Behörde versagte in den angefochtenen Bescheiden die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung und behandelte die vereinnahmten Mieterlöse als umsatzsteuerpflichtig; die Bf verfüge in Österreich über keinen Wohnsitz…
…Beschwerdevorentscheidungen vom 28.08.2025. Begründend wurden im Wesentlichen die Ausführungen aus der Beschwerde wiederholt, betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer wurde auf die Kleinunternehmerbefreiung verwiesen. Zur Eingabe vom 02.09.2025 wurden ua eine Einkommensteuererklärung 2024 (Eintragungen: Formular E1a: Einnahmen 1.917,80 €; Formular E1:…