…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist der Sonderausgabenabzug für den entrichteten Kirchenbeitrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) des Beschwerdeführers (Bf) für 2017. Das Finanzamt FA (FA) verwehrte sowohl im angefochtenen Bescheid als auch in einer Beschwerdevorentscheidung (BVE) den Sonderausgabenabzug, weil…
…geboren am 11223333 in C , im Jahr 2011 Studiengebühren in der Höhe von 720,00 € für den Lehrgang "Kirchenmusik" einbezahlt hat." In der Folge wurde die Beschwerdeführerin seitens des Finanzamtes gebeten, den beruflichen Zusammenhang zu erläutern sowie eine Arbeitgeberbestätigung und/oder einen Einnahmennachweis aus…
…| Aus-/ Fortbildungskosten 722 | 1.694,00 | Personenversicherungen 455 | 107,31 | Wohnraumschaffung/-sanierung 456 | 5.541,15 | Kirchenbeitrag 458 | 300,00 | Kinderbetreuungskosten ***1*** | 438,00 Bezüglich der beantragten Aufwendungen zur Fortbildung/Ausbildung/Umschulung wird um Nachreichung…
…Sterbekasse im Ausmaß von Euro 71, um die Summe aller Versicherungsprämien im Ausmaß von Euro 540, um den Kirchenbeitrag im Ausmaß von Euro 120, um Arbeitsmittel im Ausmaß von Euro 140 und um Krankheitskosten im Ausmaß von 200 Euro. Außerdem sei der Kinderfreibetrag für das…
…482,17 Euro festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in allen sieben Beschwerdesachen unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Unterliegt die „automatische“ Grundstücksübertragung aufgrund der Kirchenverfassung der Schenkungssteuer oder der Grunderwerbsteuer? 2. Ist die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß Art. 34 …
…Zeitpunkt des möglichen Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen. Der Beschluss der VERSAMMLUNG vom 4.Juni 2005 stellt den „Titel“ dar, aufgrund dessen es nach Art. 61 der Kirchenverfassung zum Eigentumserwerb kam. Dieser Beschluss ist daher das „Drehmoment“ für die Frage der „Unmittelbarkeit“ iSd Art. 34 …
…EUR 63.904,54. Zuzüglich Einkünfte aus Gewerbe abzüglich Sonderausgaben, Spenden, Kirchenbeitrag, Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von EUR 63.509,22. Dies multipliziert mit 0,42 abzüglich EUR 8.261,19 ergibt eine Einkommensteuer von EUR 18.412,58. In weiterer Folge…
…für die Aufwendungen 2013 sind auf Grund des Vorhaltes vom 22.1.2015 vorgelegt worden: Versicherungen in Höhe von € 4.685,52 - Kirchenbeitrag in Höhe von € 267,02 - Spenden in Höhe von € 74 - ÖGB in Höhe von € 36- Apotheke in Höhe…
…die er, in Hinblick auf eine - aus seiner Sicht - ungerechtfertigte Bevorzugung der Katholischen Kirche durch verschiedene Sonderregelungen, für gleichheitswidrig und unsachlich erachtet. Nach erklärungsgemäßer Veranlagung der Einkommensteuer für 2013 führte der Bf in einer form- und fristgerecht eingebrachten Beschwerde begründend aus: „Als Beschwerdegrund wird Rechtswidrigkeit…
…Vertretungskosten, Miete zu erwähnen. Es sei richtig den Kirchenbeitrag als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Die Beschwerdeführerin nehme zur Kenntnis, dass dieser Haftungsanspruch für die ***9*** ***2*** Betriebs-GesmbH keine außergewöhnliche Belastung sei und daher steuerlich nicht berücksichtigt werden könne. Dieser E-Mail waren als Anlage das…
…als außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG), b) diverse Spenden (360,00 €) und den Kirchenbeitrag (200,00 €) jeweils als Sonderausgaben (§ 18 EStG) geltend. Mit der abweisenden Beschwerdevorentscheidung wurden die beantragten Aufwendungen wegen Nichtbeantwortung des FA-Schreibens vom 11.7.2018, mit dem die Behörde den…
…Aufwendungen für Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung iHv EUR 1.393,56, als Sonderausgaben Kirchenbeiträge iHv EUR 400,00 und aufgrund seiner Behinderung im Ausmaß von 50% Pauschbeträge für Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung geltend. 1. abweichende Veranlagung: Im Zuge der Veranlagung des Bf…
…als Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden. EUR 191,24 als Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. EUR 300,00 als Geldspenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine (u.a.). 1…
…100.000,00 gehabt. Es wäre schön, wenn die Beschwerdeführerin diese mit ihrer Lohnsteuer gegenverrechnen könnte. Auch sei ihr Kirchenbeitrag in Höhe von € 100,00 unberücksichtigt geblieben. Am 14. August 2017 ergänzte die Beschwerdeführerin ihr Vorbringen insofern, als sie darlegte, dass € 5.886…
…Versicherungs-prämien und –beiträge (KZ 455) im Ausmaß von € 204,00 sowie, unter der KZ 458, für Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften einen Betrag von € 1.200,00 geltend gemacht. Hinsichtlich des von der Erklärung abweichenden Bescheidspruches [§ 93 Abs. 1 lit…
…i.H.v. 606,82 € (KZ 455), c) SA für die Sanierung von Wohnraum i.H.v. 7.675,64 € (KZ 456), d) die Berücksichtigung eines Kirchenbeitrages i.H.v. 400 € (KZ 458), e) die Berücksichtigung von a.g.Bel. i.H…
…außergewöhnliche Belastungen von 3.795,57 € und Sonderausgaben (Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften) von 300 € geltend gemacht. Auf Ersuchen des Finanzamtes legte der Bf als Nachweis für die Familienheimfahrten zwei Rechnungen der Turkish Airlines über insgesamt 1.805,05 € vor…
…Die Kosten für den Kanzleibedarf inklusive Telefon und den Aufwand bei den Dekanatskonferenzen und diversen Besprechungen seien geschätzt worden. Unter der Überschrift "Krankenversicherung" wurde ausgeführt, Priester der katholischen Kirche seien hinsichtlich der Seelsorgetätigkeit und der sonstigen Tätigkeit, die sie in Erfüllung ihrer geistlichen Verpflichtung ausüben…
…Jänner 2023). Dessen ungeachtet war ***9*** ***3*** auch in dieser Zeit erwerbstätig (Versicherungsdaten). ***9*** ***3*** hat sich im Jahr 2022 ferner auf eine Ausbildung zum Religionslehrer der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage vorbereitet. Sein Bruder ***7*** ***8*** ***3*** hat bereits im Jahr…
…2.310,20 € Diesbezüglich ist zu berücksichtigten, dass in den zusätzlichen Kosten laut Beschwerde auch Kirchensteuer von 170 € enthalten ist, welche nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt (§ 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988). Eine Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe gemäß § 18 Abs…