…für die Berechnung über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld herangezogen wird, ist die vom Finanzamt durchgeführte Berechnung richtig." Gegen die Berufungsvorentscheidung wurde ein Vorlageantrag eingebracht, in welchem zusätzlich zum Inhalt der Berufung auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (gemeint wohl: Verfassungsgerichtshof) G 184-195/10…
…wonach der Rückforderung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld die Aufhebung des § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG durch den Verfassungsgerichtshof entgegenstehe, kommt deswegen keine Berechtigung zu, da der Bescheid über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 die seitens des Höchstgerichtes nicht aufgehobene…
Derartige Rechtsfragen waren im gegenständlichen Fall nicht zu lösen. Sowohl zur Frage der Entstehung des Abgabenanspruches, zur Frage der Verjährung, als auch zur Frage der Rückzahlungsverpflichtung gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 KBGG als Gesamtschuld im Sinne des § 6 BAO besteht umfangreiche, bei Ritz, BAO…
…8., 16. und 17. Bezirk in Wien vom 11.12.2013, 06 239/4382 betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Abgabe gemäß § 19 Abs. 1 KBGG wird gegenüber dem Bf. in Höhe…
…Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) keine Rückzahlungsaufforderungen für die vergangenen Jahre verschickt werden dürften. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 3.4.2014 wurde wie folgt begründet: Der § 18 Abs. 1 KBGG in der bis 31.12.2009 gültigen Fassung lautet: Eine Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld haben…
…verbundenen Lasten durch den anderen Elternteil zur Rückzahlung herangezogen. Die gegen den Bescheid erhobene Beschwerde wurde begründet wie folgt: Ich möchte gegen die Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld Einspruch erheben, da die Bestimmung verfassungswidrig ist. Zu § 18 KBBG: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4…
…Neustadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 08.07.2014, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…vom 12.06.2017, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 29.05.2017, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1) Verfahrensgang: Mit Schreiben des Finanzamtes vom…
…1. Dezember 2020 betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld 2014 Steuernummer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der Spruch des Bescheides wird insoweit abgeändert als der Beschwerdeführer für einen Betrag von € 2.419,20 anstelle eines Betrages von € 4.480.-, als…
…3. Dezember 2013 wurde begründet wie folgt: Mit dem gegenständlichen Bescheid wurde ich aufgefordert, der Verpflichtung zur Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG nachzukommen. Aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes G 184-195/10-7 vom 4. März 2011, mit…
…Zuname, Adresse gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 26.06.2013 betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 19. Dezember 2011 hat das Finanzamt die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2006 verpflichtet. In der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung (jetzt: Beschwerde) führt die Beschwerdeführerin zum einen aus, sie habe die die „zu Unrecht…
…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Dezember 2011, betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2006, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…gegen den Bescheid des Finanzamts Baden Mödling vom 13.06.2014, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…23 KBGG für das Jahr 2011 übermittelt, welche vom Beschwerdeführer unbeantwortet blieb. Am 07.08.2017 erging an den Beschwerdeführer ein Bescheid über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2011 in Höhe von € 1.897,31. Dieser Betrag errechnete sich gem…
…Ansicht, dass er aufgrund dieser Verfristung und Verjährung dem Finanzamt nichts mehr schuldet. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung wird vom Finanzamt wie folgt begründet: Gemäß § 18 Abs. 3 KBGG ist die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld eine Abgabe im Sinne des § 1 BAO. Nach § 207 Abs. 2…
…vom 25. November 2019, SV-Nr, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Bf., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21.11.2013, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache der Frau Bfin , betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2006, zu Recht erkannt: Der Berufung (jetzt: Beschwerde) wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…