…einer Lenkererhebung wurde festgestellt, dass der Bf. das Fahrzeug gelenkt hat. Eine gegenstandslos gewordene Organstrafverfügung hat keinerlei Rechtswirkungen auf das nachfolgende Strafverfahren und die Behörde hat in einem solchen Fall so vorzugehen, als ob eine Organstrafverfügung niemals erlassen worden wäre (vgl. VwGH vom 18.12…
…iSd § 18 Abs. 2 AVG müssen zu ihrer (Außen-)Wirksamkeit dem Empfänger nach den Bestimmungen des ZustG zugestellt werden. Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so äußert ein derartiger Vorgang keine Rechtswirkungen, sofern es nicht zu einer Heilung iSd § 7 ZustG kommt. (Kolonovits/Muzak/Stöger…
…in der als säumig geltend gemachten Sache erging daher erst nach Ablauf der für den Zuständigkeitsübergang maßgeblichen Frist. Ein Bescheid gehört (erst) mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (VwGH vom 19.Oktober 2011, 2008/08/0210). Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen (Ritz, BAO, …
…Verhandlung). Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet zB ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen; ein "Nochnicht-Bescheid" kann daher jederzeit von der Behörde zurückgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung ersetzt werden…
…gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und erzeugt keinerlei Rechtswirkungen. Zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses am 30.3.2012 handelte es sich bei den kaufgegenständlichen Flächen um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Conclusio der Behörde: Sollte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Umwidmung de facto bereits durchgeführt worden sein…
…gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und erzeugt keinerlei Rechtswirkungen. Zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses am 30.3.2012 handelte es sich bei den kaufgegenständlichen Flächen um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Conclusio der Behörde: Sollte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Umwidmung de facto bereits durchgeführt worden sein…
…erforderlich gewesen, weil es der Beschwerdeführerin an der Legitimation zur Einbringung einer Beschwerde im Namen der Verlassenschaft mangle. Zudem sei der Bescheid an die ***Bf1*** ergangen und hätte gegenüber dem SHV keinerlei Rechtswirkungen entfaltet. Wenn es aber keinen für den SHV bestimmten Bescheid gäbe, könne…
…RV/4100189/2018). Die per Mail eingebrachte Beschwerde ist daher unbeachtlich (löst keinerlei Rechtswirkungen aus) und die schriftlich eingebrachte Beschwerde vom 10.04.2019 ist somit (weit) verspätet und müsste vom BFG mit Beschluss (ohne mündliche Senatsverhandlung) zurückgewiesen werden. Eine inhaltliche Behandlung der Beschwerde wäre…
…November 2019 ergänzend aus: "Diese Anfechtungen erfolgten nur zur Rechtssicherheit, dass mit der Zusendung der (dieser vorher genannten) Schriftstücke an die Beschwerdeführerin tatsächlich keinerlei Rechtswirkungen verbunden waren, sodass dagegen eingebrachte Beschwerden welcher Art auch immer zwangläufig ins Leere gehen, sowie: Da gegenständliche (Nicht)bescheide (vom…
…BAO dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen grundsätzlich durch Zustellung. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz, BAO6, § 97…
…dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen grundsätzlich durch Zustellung. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz, BAO 6 , § 97…
…für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt ist. Mangels wirksamer Bekanntmachung entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen und kommt ihm keine rechtliche Existenz zu. Da die Zustellung gegenständlichen BVE nicht an den zustellungsbevollmächtigen Vertreter erfolgt ist, liege unstrittig keine wirksam erlassene Beschwerdevorentscheidung vor. Es handle sich…
…die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung. Die rechtliche Existenz von Erledigungen setzt daher grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet daher ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz, BAO, 5…
…vom Masseverwalter unterfertigt. In rechtlicher Hinsicht ergibt sich daraus Folgendes: Wirksamkeit der Beschwerdevorentscheidung: Die Wirksamkeit von Erledigungen setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz5…
…rechtlicher Hinsicht ergibt sich daraus Folgendes: Wirksamkeit der Beschwerdevorentscheidung: Die Wirksamkeit von Erledigungen setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz5, BAO § 97 Tz.1)…
…dass es sich dabei gar nicht um einen Bescheid handelt: Gem § 97 BAO werden Erledigungen grundsätzlich durch Zustellung wirksam. Eine Erledigung (ein Bescheid) entfaltet vor Bekanntgabe an den Adressaten keinerlei Rechtswirkungen. Es handelt sich um einen "Nochnicht-Bescheid", der sogar jederzeit von der Behörde zurückgenommen…
…Empfänger zu bezeichnen. Bei nicht aufrechter Bevollmächtigung ist der Bescheid der Partei als Bescheidadressaten direkt zuzustellen. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen (Ritz, BAO 6 , § 97…
…ein Titel für das Vollstreckungsverfahren vorliegt (VwGH 10.5.2010, 2009/16/0102). Ein Bescheid wird gemäß § 97 Abs. 1 BAO erst mit seiner Bekanntgabe wirksam. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen (vgl. Ritz, BAO 4 , § 97 Tz 1 samt der dort angeführten Judikatur)…
…Beschwerdevorentscheidungen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2012 und 2013 (beide mit Ausfertigungsdatum 11. August 2015) haben somit keinerlei Rechtswirkungen entfaltet. D 3.) Ein Vorlageantrag (Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Verwaltungsgericht) setzt unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus (VwGH 28.10.1997, 93/14/0146…
…veröffentlicht. Die vom Nichtbescheid abgeleiteten Einkommensteuerbescheide, die nach Ansicht des Finanzamtes derzeit in Geltung sind, seien rechtswidrig erlassen worden und haben keinerlei Rechtswirkungen erzeugt. Der Behörde verbleibe somit keine andere gesetzeskonforme Möglichkeit als diese rechtswidrig ergangenen abgeleiteten Bescheide aufzuheben. Dies entspreche auch der oa Meinung…