…sich dieser Betrag um den Erhöhungsbetrag für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4). Ein Kind gilt bei beiden Elternteilen als haushaltszugehörig, wenn diese einen gemeinsamen Haushalt führen, dem das Kind angehört." Gem § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder…
… 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der Frage…
… 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der Frage…
…das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im…
…Folglich habe für die Bf. auch für den Monat Dezember 2014 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre eingangs genannten drei Kinder bestanden, wodurch die für 12/2014 ebenfalls der Bf. bereits gewährten Beträge zusätzlich zur schon erfolgten Rückforderung für Jänner und Februar 2015 vorgeschrieben werden…
…Gem § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Zwar wird § 5 Abs 3 FLAG 1967 durch Art 67 VO (EG) 883/2004 verdrängt, jedoch handelt es sich hierbei um Ansprüche auf Familienleistung für Familienangehörige…
…dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Abs. 8 FLAG 1967). Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder…
…RV 821) heiße es dazu: “Während des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder während des Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe für volljährige Kinder. Daher kann der Familienbeihilfenbezug in diesen Fällen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden. Für die Zeit eines Freiwilligen Sozialjahres…
…RV 821) heißt es dazu: “Während des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder während des Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe für volljährige Kinder. Daher kann der Familienbeihilfenbezug in diesen Fällen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden. Für die Zeit eines Freiwilligen Sozialjahres…
…zahle für die Wohnung monatlich 90 €. Ich schicke ihnen eine Kopie meines Mietvertrages. Ich habe ihnen meinen Pensionsbescheid schon im Dezember gegeben." Die abweisende Beschwerdevorentscheidung wurde folgendermaßen begründet: "Gemäß g 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder…
…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…
…weiterhin oft in Ihrem Haushalt aufhält, begründet keine Haushaltszugehörigkeit bei Ihnen, da eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit Ihrem Ehegatten in deren gemeinsamen Wohnung besteht. Gemäß § 5 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, denen Unterhalt von ihrer Ehegattin oder…
…die Altersgrenze und die Studiendauer, für die nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein weiteres Semester oder um ein weiteres Ausbildungsjahr, bei einem vor Erreichung der Altersgrenze begonnenem Studium infolge der COVID-19-Krise, … d) für volljährige Kinder, die eine in …
…Sie bei der Europäischen Kommission E. (E.S) in Brüssel beschäftigt. Laut vorgelegten Bestätigungen besuchten Ihre Kinder den Kindergarten bzw. die Schule in Belgien. Gemäß § 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten…
…Für ein Kind, das im Haushalt eines Elternteiles (Großeltern) betreut wird, könne daher kein Anspruch auf die Familienbeihilfe aus dem Titel der überwiegenden Kostentragung vorliegen, unabhängig davon, ob und wie viel an Unterhalt geleistet wird. Die Kinder würden im Haushalt der Großeltern in Rumänien leben…
…wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe. Anspruch besteht auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde. § 5 FLAG 1967 BGBl. Nr. 376/1967 idF BGBl. I Nr. 109/2020 (kurz: idgF) (1) … (2) … (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist • Diese Begründung zu meinem Fall nicht ganz passt, weil ich wohl als überwiegender Unterhalter der Kinder bin. • Zu meiner Beschwerde lege…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder…
…Betracht, wenn das Kind‚ für das der Familienbeihilfenanspruch besteht, zum gemeinsamen Haushalt der Eltern gehört. Da in Österreich vorrangig anspruchsberechtigt jener Elternteil ist, der das Kind in seinem Haushalt hat, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, da die Kinder nicht in Ihrem Haushalt leben. Verjährung: Gemäß …