…die Studienzeitüberschreitung durch einen wichtigen Grund verursacht wurde. (2) Wichtige Gründe im Sinne des Abs. 1 sind: 1. Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird, 2. Schwangerschaft der Studierenden und 3. jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden…
…Erkenntnisse sind auf das FLAG übertragbar, da die Formulierungen "jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft" (§ 19 Abs 1 Z 3 StudFG) mit "durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" (§ 2 Abs 1 lit…
…Bachelorstudium ***8***, begonnen. Hierbei handelt es sich um kein "langes Studium" iSd FLAG 1967. Die Studiendauer laut Curriculum beträgt acht Semester. Die Tochter hat im WS 2023/2024 ein Auslandssemester an der **Drittland** University absolviert. Die Bf. hat für die Tochter Familienbeihilfe bis 08/2024…
…Betroffenen gleichermaßen geltende Studienorganisation begründet regelmäßig keine individuelle Studienbehinderung. Eine Studienbehinderung setzt jedoch voraus, dass die Absolvierung des Studiums objektiv erschwert oder verhindert wird. Die bloße Änderung der Zuordnung von ECTS-Punkten zu Studienabschnitten hindert weder die Teilnahme an Lehrveranstaltungen noch die Ablegung von Prüfungen…
Das Lehramtsstudium nach dem UniStG ist, wie ausgeführt, ein einziges Studium. Wird nur dieses Studium betrieben, ist es das Studium i.S.d. FLAG 1967. Werden mehrere Studien betrieben, kann das Lehramtsstudium das Studium i.S.d. FLAG 1967 ("Hauptstudium", Erststudium") sein. Kommt es zu…
…Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, 3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen, wenn für das während des Besuchs der höheren Schule betriebene Studium keine Studienbeihilfe bezogen wurde, 4. die Aufnahme eines Doktoratsstudiums…
…Wartezeit kein Anspruch auf Familienbeihilfe (inklusive Kinderabsetzbetrag). Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. die Beschwerde und verzichtete auf eine Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung durch das Finanzamt . In der Begründung wurde ausgeführt, dass der Sohn seit Oktober 2017 endlich nach dem Ableisten des Präsenzdienstes einen Studienplatz an…
…Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die Ablegung von Prüfungen während dieser Zeit ist unzulässig. Die Tochter der Beschwerdeführerin hat jedoch seit Juni 2012 bis Februar 2013 Vorlesungen und Übungen im Ausmaß von 54 ECTS Punkten absolviert was zu dem Schluss führen muss, dass keine - wie…
…1. März 2014 bis 30. September 2014 ausgezahlten Familienbeihilfe und der entsprechenden Kinderabsetzbeträge, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene (Sammel-)Bescheid wird hinsichtlich der Monate März bis September 2014 aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…genannten Ausnahmen erfüllt, hat der Studienwechsel keine Auswirkung auf den Familienbeihilfeanspruch. Im konkreten Fall ist insbesondere dem Ausnahmetatbestand gem § 17 Abs 2 Z 2 besonderes Augenmerk zu schenken. Demnach gelten Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, nicht als…
…September 2022, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf) bezog für ihre Tochter T., geb…
…betreffend Abweisung des Antrages vom 4. Februar 2020 auf Familienbeihilfe für ***Kind*** ab März 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, 3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen, wenn für das während des Besuchs der höheren Schule betriebene Studium keine Studienbeihilfe bezogen wurde, 4. die Aufnahme eines Masterstudiums…
…für den Zeitraum März 2013 bis Februar 2014 für seine Tochter bezogenen Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zurück. Laut Entscheidung des BFG vom 13.07.2015, GZ. RV/5100924/2015, liege durch die Anrechnung der gesamten Vorstudienzeit in die neue Studienrichtung zwar kein Studienwechsel iSd …
…Als Nachweis dient das Diplomprüfungszeugnis. Ihre volljährige Tochter A. ist seit dem Wintersemester 2012 (Anmerkung BFG: richtig: 2011 ) in der Studienrichtung Rechtswissenschaften an der Uni B. als ordentliche Studierende gemeldet. Die vorgesehene Studiendauer im ersten Studienabschnitt beträgt 2 Semester + 1 Toleranzsemester = insgesamt 3 Semester…
…Haltung) ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt worden ist, liegt ein mehr als zweimalig erfolgter Studienwechsel und damit ein ungünstiger Studienerfolg iSd. § 17 Abs. 1 StudFG 1992 vor. Dazu ist festzuhalten, dass vom Bf. bisher weder der Umstand, dass der Professorenwechsel an der Anton Bruckner…
…sei früher kein Ausbildungsplatz für das nunmehrige Studium frei gewesen. Beweismittel: lt. Aktenkonvolut Stellungnahme: Einen Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 2 StudFG 1982 ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeiführen kann nur ein das Vorstudium spezifisch behindernder Grund. Dem Vorbringen, aus Mangel an Ausbildungsplätzen in…
…Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, 3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen, wenn für das während des Besuchs der höheren Schule betriebene Studium keine Studienbeihilfe bezogen wurde, 4. die Aufnahme eines Doktoratsstudiums…
…er danach als arbeitsuchend vorgemerkt. Sein ehest möglicher Studien-Beginn in dieser Konstellation war Oktober 2015 Er bezog zwischen Matura, Präsenzdienst und Studium keine Leistung durch das AMS und begann frühestmöglich mit seinem Studium an der TU. Er wechselte sein Studium, dieser Studienwechsel wurde nicht…
…somit 6 Semester an der Universität ***2*** in der Studienrichtung Bachelor Germanistik inskribiert. Mit Wintersemester 2021 wechselte sie auf die Studienrichtung Kunstgeschichte. Da Ihre Tochter somit ihr Studium verspätet gewechselt hat, besteht ab Mai 2021 kein Anspruch auf Familienbeihilfe." Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin…