IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde- sache A, Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt V, Adresse2, über die Beschwerde vom 7. November 2014 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 30. September 2014, Zahl: 520000/xxx/2/2014…
…EU-Zollgebiet (und damit auch das österreichische Staatsgebiet) verlassen hat, selbst die vom Zollamt (ohnehin zu Unrecht) behauptete Pflichtverletzung nicht wirklich ausgewirkt. Beweis: Einvernahme des Geschäftsführers Und weiter: “II. Keine unzulässige Kabotage 1.. Warenbeförderung, nicht Lkw-Beförderung ist relevant Entgegen der Ansicht der Behörde stellen…
…eine anders lautende Anordnung nach Abs. 4 ergangen ist. (2) Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, deren Be- und Entladeort innerhalb Österreichs liegt, durch Güterkraftverkehrsunternehmer mit Sitz im Ausland (Kabotage) ist verboten; sie ist nur gestattet, 1. wenn mit dem Staat, in dem der Unternehmer seinen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 6.6.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde ZA Linz Wels vom 24.5.2013, Zahl: GZangef.Bescheid betreffend Abweisung eines Antrags…
…anderen Fahrzeug vorgenommen. Die Behauptung der Behörde, dass zu keiner der beiden Transporte eine gültige Transportgenehmigung vorgewiesen werden hätte können, ist ebenfalls unrichtig. Bei keinem der beiden Transporte handelt es sich um eine (rechtswidrige) Kabotagefahrt. Die vorgelegte CEMT-Genehmigung 2014 TR Nr. 000** war ausreichend…
…Recht, weil die Bf. zwar nach dem Inhalt der Konzessionsurkunde, nicht aber zollrechtlich verpflichtet war: Nach übereinstimmender Ansicht setzt zwar ein Kabotageverkehr ein im Drittstaat ansässiges Unternehmen voraus und ist dieses auch zur Einhaltung der jeweiligen verkehrsrechtlichen Bestimmungen in einem Unionsstaat verpflichtet; s Witte, Kommentar6…
…ist hervorzuheben, dass es sich bei den Regeln des Zollkodes zur Kabotage und zur Aussetzung der Vollziehung um materielles Recht handelt. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist für die Vorschreibung einer Abgabe "nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften" jene Rechtslage maßgeblich, die zum…
…mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG): Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, deren Be- und Entladeort innerhalb Österreichs liegt, durch Güterkraftverkehrsunternehmer mit Sitz im Ausland (Kabotage) ist - ausgenommen für die in Artikel 8 Absatz 1, 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 10712/09 genannten Güterkraftverkehrsunternehmer - verboten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Doris Schitter in der Beschwerdesache B., vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Tamer Öztürk, Schwimmschulgasse 3, 4600 Wels, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 15.07.2013, Zahl Zahl, betreffend Vorschreibung einer Einfuhrzollschuld nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Tamer Öztürk, Schwimmschulgasse 3, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 16. Jänner 2014 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 13. November 2013, Zl. zzz, betreffend…
…1 Buchstabe c ZK-DVO grundsätzlich nur für Beförderungen bewilligt, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden (Kabotageverbot). Die hier zu betrachtende Beförderung nahm ihren Anfang in Deutschland, wo der in Rede stehende leere LKW im Juni 2012 an fünf verschiedenen Ladestellen mit…
…56, fahrlässig dazu beigetragen zu haben, dass durch das Nichtmitführen eines gemäß § 7 Abs. 2 Z 2 Güterbeförderungsgesetzes (GütbefG) 1995 idgF. für einen derartigen Binnentransport (Kabotage) erforderlichen Kontrollblattes, das genannte, zuvor im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben gem. Art. 137, 141…
…1 lit. c ZK-DVO unzulässiger Binnenverkehr (Kabotage)vorliegt, kommt es nicht auf den Willen des Beförderers, sondern alleine auf objektive Kriterien an. Der Zollschuldentstehungstatbestand nach Art. 204 ZK ist daher bei einer unzulässigen Kabotage bereits dann verwirklicht, sobald mit der Beförderung von Waren im…
…verwendet werden. Eine Zuladung von Waren im Gemeinschaftsgebiet zur gewerblichen entgeltlichen oder unentgeltlichen Warenbeförderung sei nicht erlaubt. Dieser Umstand stelle einen unerlaubten Kabotageverkehr dar. Im Zuge einer Kontrolle des Reisebusses durch Zollorgane in Deutschland sei festgestellt worden, dass entgegen den Zollvorschriften gewerbliche Waren, und zwar…
…Nr. 593/1995 stelle eine solche Beschränkung dar. Die Ausnahmen von der güterbeförderungsrechtlichen Genehmigungspflicht für Transporte mit in Serbien zugelassenen Kraftfahrzeugen würden ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr gelten und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage). Für den Drittlandverkehr würden die Ausnahmen insoweit gelten, als nur die…
…Abs. 1 lit. c) ZK-DVO anzuwenden sei, sei diesbezüglich eine Kabotage- oder CEMT-Bewilligung nicht erforderlich gewesen, sodass kein Tatbestand für das Entstehen einer Eingangsabgabenschuld nach den Art. 201 bis 204 ZK vorliege. - Es sei die tatsächliche und nicht die geplante Fahrt entscheidend, sodass…
…mitgeteilt, dass die namens der Bf zur Einvernahme beantragten Personen nicht anreisen werden und weitere Vorbringen vorgetragen. Richtig ist, dass die bisherigen zollrechtlichen Bestimmungen zur Kabotage mit 1. Mai 2016 außer Kraft getreten sind. Mit dem Vorbringen, dass deswegen die bisherigen Bestimmungen zum Binnenverkehr von…
…Abs. 1 lit. c) ZK-DVO anzuwenden sei, sei diesbezüglich eine Kabotage- oder CEMT-Bewilligung nicht erforderlich gewesen, sodass kein Tatbestand für das Entstehen einer Eingangsabgabenschuld nach den Art. 201 bis 204 ZK vorliege. - Es sei die tatsächliche und nicht die geplante Fahrt entscheidend, sodass…
…mitgeteilt, dass die namens der Bf zur Einvernahme beantragten Personen nicht anreisen können und weitere Vorbringen vorgetragen. Richtig ist, dass die bisherigen zollrechtlichen Bestimmungen zur Kabotage mit 1. Mai 2016 außer Kraft getreten sind. Mit dem Vorbringen, dass deswegen die bisherigen Bestimmungen zum Binnenverkehr von…
…00 dadurch entstanden seien, dass die Bf. das Fahrzeug entgegen der Bestimmungen des Art. 558 Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO für eine Kabotage (Binnenverkehr gemäß Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO) verwendet habe. Die Bf. leistete daraufhin am 18. Februar 2010 einen…