…der Bf. begehrte "ewige Nichterledigung der KESt-Erstattungssanträge" gemäß Art 23 DBA-VAE iVm § 240 Abs. 3 BAO auf Grund der vor Bescheiderlassung bereits erfolgten Auszahlungen ist im Gesetz nicht vorgesehen und kann eine solche Rechtswirkung auch nicht durch Analogieschluss zu den Verjährungsbestimmungen gemäß § 208…
…Replik ab (Schreiben vom 13.02.2025): Die im Jahr 2012 erfolgte Auszahlung des Erstattungsbetrages sei rechtsgrundlos erfolgt, weil über den Antrag nicht mit Bescheid abgesprochen worden ist und außerdem habe materiell-rechtlich kein Anspruch auf KESt-Erstattung zugestanden. Das FA habe den Rückforderungsbescheid gemäß …
…ohne bescheidmäßige Erledigung eines Rückzahlungs- oder Erstattungsantrages (iii) die Auszahlung eines Betrages erfolgte. Diese Auslegung entspricht nach Ansicht der Beschwerdeführerin dem Gesetzeszweck, zumal § 241a BAO nicht unterstellt werden kann, dass sämtliche faktischen KESt-Erstattungen zurückzuzahlen wären, denen keine bescheidmäßige Erledigung zugrunde liegen. In diesem Fall…
…zunächst vor, dass Cum-Ex-Geschäfte grundsätzlich erlaubt und am Markt üblich seien, die Besonderheiten des gegenständlichen Falles im bisherigen Verfahren keine Berücksichtigung gefunden hätten. ***14***, der Fachexperte für KESt-Rückerstattungen im Bundesministerium für Finanzen, habe sich mit Vertretern der OeKB getroffen und in der…
…Rückerstattungsanträge zurückgenommen oder mit Bescheid abgewiesen worden sind, steht rechtswirksam fest, dass die von der Abgabenbehörde im Zusammenhang mit diesem Antragsverfahren getätigten Auszahlungen ohne einen Rechtsgrund erfolgt sind (vgl. dazu ausführlich und lösungsorientiert, Gleiss/Hubmann, Erste Entscheidung des VwGH zur Rückforderung von KESt-Erstattungen gemäß …
…Rückerstattungsanträge zurückgenommen oder mit Bescheid abgewiesen worden sind, steht rechtswirksam fest, dass die von der Abgabenbehörde im Zusammenhang mit diesem Antragsverfahren getätigten Auszahlungen ohne einen Rechtsgrund erfolgt sind (vgl. dazu ausführlich und lösungsorientiert, Gleiss/Hubmann, Erste Entscheidung des VwGH zur Rückforderung von KESt-Erstattungen gemäß …
…Quellensteuer nur einer Person zukommen kann. Um eine Mehrfacherstattung der KESt auszuschließen, ist es daher notwendig, dass die Abgabenbehörde die Antragsberechtigung des Antragstellers genau überprüft und Anträge unberechtigter Personen abgelehnt werden müssen. Zusammenfassend folgt aus den Ausführungen, dass die Bf. keinen Anspruch auf vollständige Erstattung…
…Bescheiden über Anspruchszinsen. Beantragt wurde die ersatzlose Aufhebung der Bescheide bzw. die Erlassung neuer Bescheide entsprechend der Beschwerde. Weiters wurden die Entscheidung durch den gesamten Senat gemäß § 272 Abs. 2 Z 1 BAO und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. [Anm.: Soweit der KöSt-Bescheid…
…können wir die Anfechtung erklären, auch wenn der Versicherungsnehmer von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatte. (8) Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder den Vertag anfechten bzw im Falle des Abs. (1), letzter Satz, erstatten wir den Rückkaufswert, wobei die Bestimmungen betreffend die…
…worden ist: Die Einmalzahlung ist laut den beiden Bescheinigungen über die Nachversteuerung durch Einmalzahlung am 10. Juni 2013 bezahlt worden. In einem zweiten Schritt ist zu beurteilen, ob die Einmalzahlung - bezogen auf den Zeitpunkt 10. Juni 2013 - ohne rechtlichen Grund bezahlt worden ist. Diese Beurteilung…
…ausgeführt hat, ist es eine Frage des Ermessens, ob im Falle verdeckter Ausschüttungen die Haftung für Kapitalertragsteuer gegenüber der ausschüttenden Körperschaft geltend gemacht wird oder eine unmittelbare Vorschreibung an den Empfänger der Kapitalerträge erfolgt. Die Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich vom Schuldner der Kapitalerträge abzuführen. Nur ausnahmsweise…
…W, über die Beschwerde vom 15.01.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 08.01.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
| 100 % | 9.745 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/10) | 07.12.2017 | 100 % | 5.330 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/ 9 und 11) | 07.12.2017 | 100 % | 18.800 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35…
…vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 24.5.2012 betreffend Abweisung von Anträgen auf Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer für die Jahre 2007 bis 2011 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Beschwerdeführerin wird die österreichische Kapitalertragsteuer in der beantragten Höhe…
…Quellensteuer vom BFG nicht geteilt (neuer Körperschaftsteuerbescheid 2017 vom 25.3.2019, hier aber keine konkrete inhaltliche Begründung des FA, hier u.a. auch wieder deutsche Kapitalertragsteuer ohne Angabe um welche Art von Erträgen es sich hierbei handelt): Inländische samt ausländischer KESt im neuerlassenen Bescheid…
…477,62 Euro. Über Ersuchen des Finanzamtes übermittelte der Bf mit Schreiben vom 2.2.2016 folgende Bankbelege: | Bank | Kapitalerträge | KESt | Bausparkasse d österr Sparkassen | 231,43 | 57,85 | Erste Bank | 563,74 | 140,94 |…
…sei, weil im Bereich der Einkommensteuer in Österreich Individualbesteuerung gelte. Der Bescheid enthielt den Hinweis, dass von jedem Antragsberechtigten ein eigener Antrag, im Original und bestätigt von der ausländischen Steuerverwaltung, auf Erstattung der Kapitalertragsteuer beim Finanzamt eingebracht werden könne. Dem kamen die Ehegatten nach. Das…
…Bf einberufen worden, welcher auch über die wirtschaftliche Situation der ABC GmbH informiert war und Bescheid wusste. Dies sei insofern von Bedeutung, als trotz Kenntnis von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beträchtliche Überweisungen an die Fa. Bf. erfolgten, dies in vielen Fällen sogar ohne Rechnung. Nach dem…
Gesamthaft gesehen war dem mit Schreiben vom 24. Juni 2021 erweiterten Beschwerdebegehren somit insoweit teilweise Folge zu geben, als die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund der Erfassung des auf vorobligatorische Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Anteiles an der Kapitalauszahlung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 mit 25…
…S - 1,329.179,00 KöSt S 0,00 Mindest KöSt S 24.080,00 Anrechenbare Steuer S 2.169,00 KöST S 21.911,00 (€ 1.592,00) Kapitalertragsteuer 2001 Gemäß § 8 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung…