…hätte müssen, könne den Standpunkt der Bf nicht stützen, da sie weder augenscheinlich von Kündigung bzw. Entlassung noch von einer Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz konkret bedroht gewesen sei. 5. In ihrer "Berufung" vom 05.09.2013, die als Vorlageantrag zu werten war, ergänzte die…
…über das Urlaubsausmaß entscheide, wer die Bf. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen werde, wer das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung habe, ob die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder des Staates des Personalverwenders gelten würden, mit wem die Bf. Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstverhältnis…
…formale Auflösung des Dienstverhältnisses habe eine Kündigung bzw. einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses (LStR 2002, Rz 1070a), die Abrechnung sämtlicher Ansprüche des Arbeitnehmers sowie die Abmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung zur Voraussetzung (VwGH vom 18.09.2013, Zl. 2009/13/0207). Erfolge die Kündigung bzw…
…Geschäftsführer und Angestellter in allen wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten, wie z.B. Abschlüsse und Kündigungen von Verträgen mit Kunden, Reiseveranstaltern, Fluglinien, Autobusunternehmen und sonstigen Geschäftspartnern und Lieferanten, Einstellung und Kündigung bzw. Entlassung von Personal, Anmietung und Kündigung von Geschäftsräumen etc., bei Behörden wie Bezirkshauptmannschaften, Magistrate…
…zu verrichten. - Das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung der Beamten komme ausschließlich dem Bund zu. - Auch allfällige Meinungsverschiedenheiten aus den öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen seien ausschließlich zwischen den Beamten und dem Bund nach den Bestimmungen des Beamtendienstrechtes auszutragen. - Schließlich sei auch der Bund für…
…ist (vgl Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2019, § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw Entlassung) zu berücksichtigen (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12, § 14 Tz 70). Sowohl bei der versicherungsmathematischen als…
…Todesfall nicht mehr aktiv ist (vgl. Kanduth-Kristen in Jakom EStG 2019 § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw. Entlassung) zu berücksichtigen (vgl. Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 14 Tz 70).…
…Todesfall nicht mehr aktiv ist (vgl. Kanduth-Kristen in Jakom EStG 2019 § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw. Entlassung) zu berücksichtigen (vgl. Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 14 Tz 70).…
…Invalidität oder Todesfall nicht mehr aktiv ist (Jakom, EStG 2019 § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb - Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw. Entlassung zu berücksichtigen (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 14 Tz 70). Rückstellungen für Pensionszusagen sind gemäß …
…aktiv ist (vgl Kanduth-Kristen in Jakom EStG 2019 § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw Entlassung) zu berücksichtigen (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 14 Tz 70). Rückstellungen für Pensionszusagen…
…aktiv ist (vgl Kanduth-Kristen in Jakom EStG 2019 § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw Entlassung) zu berücksichtigen (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 14 Tz 70). Sowohl bei der…
…ist (vgl Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2019, § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw Entlassung) zu berücksichtigen (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12, § 14 Tz 70). Sowohl bei der versicherungsmathematischen als…
…ist (vgl Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2019, § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw Entlassung) zu berücksichtigen (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12, § 14 Tz 70). Sowohl bei der versicherungsmathematischen als…
…ist (vgl Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2019, § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw Entlassung) zu berücksichtigen (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12, § 14 Tz 70). Sowohl bei der versicherungsmathematischen als…
… o Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? o Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? o Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder jene des Staates des Personalverwenders? o Mit wem hat der Arbeitnehmer…
… Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder jene des Staates des Personalverwenders? Mit wem hat der Arbeitnehmer Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag…
… • Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß?' • Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? • Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder jene des Staates des Personalverwenders? • Mit wem hat der Arbeitnehmer Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag…
…da die Kommunikationskosten auch in dem parallel geführten Verfahren beim Arbeitsgericht auf Zustimmung zu seiner Entlassung bzw Kündigung eine Rolle gespielt hätten. Seitens des Finanzamtes wurde in der mündlichen Verhandlung eine nicht unerhebliche dienstliche Veranlassung der strittigen Kommunikationskosten durch die Tätigkeit des Beschwerdeführers gleichfalls zugestanden…
…Krankenstand vorangekündigt und via E-Mail zugestellt worden. Gegen diese Kündigung hat der Bf. am 11. August 2016 Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Mit Schreiben vom 31. August 2016 hat die GmbH in der Folge dem Bf. die fristlose Entlassung per 31. August 2016 ausgesprochen…
…Entscheidungsgründe Mit Schreiben seines steuerlichen Vertreters vom 21.11.2016 beantragte der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit einer Haftungsschuld (Primärschuldnerin: A-Bau-GmbH) den Zahlungsaufschub und - hier verfahrensgegenständlich - die "nachsichtsweise Abschreibung des Betrages von 68.060,73 Euro bzw. Entlassung aus der Haftung über diesen Betrag"…