…die Vertiefung der Ausbildung (5 Monate Theorie mit anschließender Dienstprüfung) • das Berufspraktikum II (4 Monate) In seiner Entscheidung vom 4. November 2020 (Ra 2020/16/0039-6) hat der VwGH in Bezug auf die Polizeigrundausbildung einen Judikaturwechsel vollzogen. Obwohl er in seiner Grundsatzentscheidung vom 18…
… 2 FLAG besteht für volljährige Kinder nur Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Aufgrund des Judikaturwechsels des VwGH durch seine Entscheidung vom 04.11.2020, Ra 2020/16/0039-6 stellt die Polizeigrundausbildung im Ausmaß von 20 Monaten eine Berufsausbildung im Sinne…
…FLAG 1967. Der Abweisungsbescheid vom 22.08.2019 erging daher nach der zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung gültigen höchstgerichtlichen Rechtslage. Mit Erkenntnis des VwGH vom 4.11.2020, Ra 2020/16/0039-6 kam es zu einem Judikaturwechsel. In dieser Entscheidung stellt der VwGH fest, dass…
…Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. ... Erwägungen In seiner Entscheidung vom 4.11.2020, Ra 2020/16/0039-6 hat der VwGH in Bezug auf die Polizeigrundausbildung einen Judikaturwechsel vollzogen. Obwohl er in seiner Grundsatzentscheidung vom 18.12.2018, Ra 2018/16/0203 festhält…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Antonius Falkner Rechtsanwalt GmbH, Barwies 329, 6414 Mieming, über die Beschwerde vom 24. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 19. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Pichler Rechtsanwalt GmbH, Marktstraße 33, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 15.02.2019 wegen Versäumens der Beschwerdefrist hinsichtlich der Entscheidung des Zollamtes vom 11.12.2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Univ.Prof.i.R. Dr. Josef Werndl, über die Beschwerde vom 27. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Dezember…
(3) Folgende Fakten stehen fest: In den Jahren 2011- 2013 (und 2014) wurden die Steuererklärungen elektronisch abgegeben. Dabei wurden Schweizer Einkünfte unter der Kennzahl 440 (Progressionsvorbehalt) eingetragen, nicht aber unter der Kennzahl 359 (zu besteuernde ausländische Einkünfte). Es erfolgte auch keine Eintragung einer anrechenbaren ausländischen…
(3) Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). In den Fällen eines Erwerbes von Todes wegen oder einer Zweckzuwendung von Todes wegen verjährt das Recht auf Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jedoch spätestens zehn Jahre nach dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers vertreten durch Steuerberatungs-GmbH, diese vertreten durch GF, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 23.12.2013 in der Fassung der Schriftsätze vom 04.12.2018 und…
Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur…
Ritz/Koran, BAO8 ,§ 303 BAO, Rz 47b führen weiters aus: Zu der Judikatur des VwGH nehmen Predota/Rzeszut (in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO, § 303 Rz 37) ua wie folgt Stellung: "In der Praxis wird an der höchstgerichtlichen Rsp kaum ein Weg vorbeiführen, allerdings erscheint es…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der A-KG als Rechtsnachfolgerin der B-AG, Anschrift, vertreten durch HEINLEIN & PARTNER Steuerberater GmbH, Teinfaltstraße 5/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 01.08.2008 gegen den Bescheid des…
Aignerstraße 10 PLZ1Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Name in der Beschwerdesache Nachname1 Vorname1, PLZ2 Ort2, Straße2, vertreten durch Stber GmbH, PLZ2 Ort2, Straße3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Ort3 vom 23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. September 2020 betreffend Umsatzsteuer 2019, zu Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der…
§ 1 Z 3 NoVAG 1991 zufolge, unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Als erstmalige Zulassung gilt auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung…
Die angefochtenen Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2011 und 2012 stützen sich auf § 303 Abs. 1 lit. c BAO und vertreten die Ansicht, der Gerichtshof der Europäischen Union habe mit Urteil EuGH 12. 10. 2016, C-340/15, über die Frage, ob…
Was die Wertermittlung des GmbH-Anteils anlangt, erschöpfen sich Einwendungen der Bf. gegen die Methodik der Berechnung der belangten Behörde in allgemein gehaltenen Behauptungen, ohne dieser eine konkrete Wertermittlung entgegenzusetzen, sodass sich letztendlich die Wertermittlung in Ermangelung weiterer Möglichkeiten aus dem abgeleiteten Buchwert im Schätzungswege…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache A (Bf.), vertreten durch Dr. Hugo Michael Mlejnek, Bahnstraße 4, 3170 Hainfeld, über die Beschwerde vom 19.11.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat…