…doppelten Schätzvorgang resultierenden Unschärfen sei nur beispielsweise darauf verwiesen, dass der Betriebsprüfung Zoll bei der Beurteilung der Lagerfristen im Punkt 3.7.2. ihrer Niederschrift vom 15.12.2011 zu Zl. g ein Irrtum unterlaufen sei, zu welchem im Zuge einer Korrektur in weiterer Folge…
…ausführlich dargestellter Umstand der Verwechslung von Daten angeführt und es werde in dieser Bescheidpassage durch die Bescheid erlassende Behörde versucht diesen Irrtum zu berichtigen. Eine solche Berichtigung sei unzulässig und zeige die schon erwähnten Unzulänglichkeiten bei den Erhebungen, den fortlaufenden Aufzeichnungen der Umstände und den…
…doppelten Schätzvorgang resultierenden Unschärfen sei nur beispielsweise darauf verwiesen, dass der Betriebsprüfung Zoll bei der Beurteilung der Lagerfristen im Punkt 3.7.2. ihrer Niederschrift vom 15.12.2011 zu Zl. g ein Irrtum unterlaufen sei, zu welchem im Zuge einer Korrektur in weiterer Folge…
…Die Notwendigkeit der Abgabe Zusammenfassender Meldungen werde anerkannt, es werde aber darauf hingewiesen, dass auch dem Finanzamt die Nichtabgabe über einen derart langen Zeitraum nicht aufgefallen sei. Bei einer Erinnerung wäre dieser Missstand sofort beseitigt worden und es hätten keine derart hohen Bemessungsgrundlagen entstehen können…
…die verspätete Erklärung dieser Beträge resultierte, welche aber bei nachfolgenden Erklärungen wieder ausgeglichen wurden. Das Beschwerdevorbringen läuft letztlich darauf hinaus, dass eine Änderung von vertretbaren Rechtsansichten eingetreten ist und schließlich allenfalls ein Irrtum bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen vorliegt. Dieses Vorbringen ist schlüssig und nachvollziehbar…
…der geltend gemachten Kosten anerkennen wollte. Betragsmäßig entspricht der Differenzbertrag von € 3.600,00 den in den beiden Honorarnoten ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen (dem Finanzamt vorgelegt mit Schriftsatz vom 12. Jänner 2009). Es wird daher davon ausgegangen, dass seitens des Finanzamtes bloß ein Irrtum bei der…
…heißt bei vernünftiger Betrachtungsweise außerstande gewesen sein, den Irrtum der zuständigen Behörden zu erkennen, und er muss alle geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung beachtet haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Abgabenschuldner einen Anspruch darauf, dass von einer Nacherhebung abgesehen wird. Dagegen ist der Antrag…
…Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer und lautet: § 10. (1) Erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden (mehrgemeindliche Betriebsstätte), ist die Bemessungsgrundlage vom Unternehmer auf die beteiligten Gemeinden zu zerlegen. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse und die durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten zu berücksichtigen. (2) Bei…
…Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 135 Tz 10). Im Verfahren gemäß § 135 BAO ist es Aufgabe des Abgabenerklärungspflichtigen, die für ihn sprechenden Entschuldigungsgründe den Abgabenbehörden vorzutragen und darzulegen (Stoll, BAO, 1528). Die Bf. selbst behauptet nicht, dass im vorliegenden Fall der unterlaufene Irrtum bei Anwendung der…
…Wirkung ex nunc oder (wie etwa bei der Irrtumsanfechtung) ex tunc erfolgt. In beiden Fällen gilt die Anordnung des § 17 Abs 5 GebG, dass die Aufhebung des Rechtsgeschäftes die entstandene Gebührenschuld nicht aufhebt (deshalb ist - auch gebührenrechtlich - die Unterscheidung zwischen Irrtum und Dissens von Bedeutung…
…Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für dieses Ablösekapital war ein Irrtum unterlaufen, welcher im September 2012 aufgeklärt wurde und infolge dessen der Bf. am 23.10.2012 den irrtümlich zu viel erhaltenen Betrag von € 354.624,91 an die bezugsauszahlende Stelle der G zurückzahlte…
…kommt die Abstandnahme von der Nacherhebung schon nicht mehr in Betracht. Im vorliegenden Fall lässt schon Pkt. a) die Anerkennung eines zu berücksichtigenden Irrtums scheitern. Dass die Zollbehörde bei einem Importvorgang (3 Importvorgängen) die Überprüfung von Anmeldung und Ware flexibel und mehr oder weniger intensiv…
…Vorlage der Abgabenerklärung durch einen Parteienvertreter zwingend vorgesehen ist. Richtig ist, dass gem. § 10 Abs. 1 GrEStG die in § 9 GrEStG genannten Personen sowie die Notare und Rechtsanwälte usw. verpflichtet sind, die Erwerbsvorgänge beim Finanzamt mit einer Abgabenerklärung anzuzeigen. Der Irrtum des Finanzamts bei der…
…Als dieser Irrtum der Betriebsprüfung bei der Schlussbesprechung vorgebracht wurde, hat die Prüferin erklärt, sie würde ihren fertigen Bericht nicht mehr ändern (Anlage 2). Es ist nicht richtig, dass die Tageslosungen nicht überprüfbar sind. Bei jeder im Kassabuch eingetragenen Tageslosung liegen sämtliche Journale der einzelnen…
…gehört zum Entgelt auch, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung freiwillig aufwendet, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Bemessungsgrundlage ist somit das Entgelt. Bei der Definition des Entgelts setzt das UStG 1994 beim Leistungsempfänger an und wertet alles, was dieser aufzuwenden…
…in die Bemessungsgrundlage (gemeint: Abrechnung gemäß § 33 TP 17 Abs 3 GebG) einbezogen und die Gebühr entrichtet. In unserer Stellungnahme vom 28.7.2021 haben wir bereits angeführt, dass bei den "Cancelled Bets" die Wette nicht zustande gekommen, "storniert" worden ist und somit der Tatbestand…
…Beschwerde richte sich gegen die falsche Berechnung der Immobilienertragsteuer. b. Durch einen Irrtum seien Grundstücke zur Ermittlung der Immo-ESt-Bemessungsgrundlage doppelt angesetzt und auch der Infrastrukturbeitrag bei der Bemessungsgrundlage für die Immo-ESt berücksichtigt worden, obwohl der Infrastrukturbeitrag laut Gemeinderatsbeschluss vom Käufer zu bezahlen…
…Erfahrungen in "Einstufungen" bei der Tarifierung keinem Irrtum unterlegen sein, ändert daran nichts. Denn das Bundesfinanzgericht ist gem. § 279 Abs. 1 BAO berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung (also auch zum Nachteil des jeweiligen Einschreiters) abzuändern. Das Vorliegen eines Irrtums stellt in diesem Zusammenhang…
…Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid insofern abgeändert, als die Gebühr gemäß § 33 TP 5 GebG mit € 28.786,76 (1 % einer Bemessungsgrundlage von € 2.878.676,35) festgesetzt wird. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…in die Bemessungsgrundlage (gemeint: Abrechnung gemäß § 33 TP 17 Abs 3 GebG) einbezogen und die Gebühr entrichtet. In unserer Stellungnahme vom 28.7.2021 haben wir bereits angeführt, dass bei den "Cancelled Bets" die Wette nicht zustande gekommen, "storniert" worden ist und somit der Tatbestand…