…seien die Geräte FA 01, 02 und 03 auf die gleiche Art und Weise testbespielt worden. Durch Eingabe der Internetadresse www.minkygames.com in das Adressfeld am jeweiligen Touchscreen der Geräte FA 01, 02 und 03 habe sich eine Hompage geöffnet. Dabei seien unterschiedlich auszuwählende…
…im Lokal "***2***", dem Gewerbestandort der Beschwerdeführerin (Bf.), ***3***, vier Spielapparate in Form von Internetterminals mit der Gehäusebezeichnung ***4*** und der Spieleplattform "***7***", die nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet waren, vorläufig beschlagnahmt. Laut Aktenvermerk der Finanzpolizei vom 16. November 2015 wurde über die durchgeführte Amtshandlung festgestellt…
…Verwaltungsvorschriften strafrechtlich verantwortlich sei. Der Sachverhalt der dem Bf. zur Last gelegten Übertretungen sei durch die auf der Internetseite »https://www.-N..de unter dem Zielort Wien« aufgelisteten Unterkünfte in Verbindung mit dem Umstand, dass keine den oben angeführten Bestimmungen entsprechende Meldung beim Magistrat der…
…eingelegt und eine sogenannte M-Card in Form eines Bons Strichcode in der Höhe von 10 ausgedruckt worden. Nach Eingabe der Internetadresse www.minkygames.com in das Adressfeld am jeweiligen Touchscreen habe sich die Homepage geöffnet, wobei unterschiedliche auszuwählende Spiele am Bildschirm ersichtlich gewesen seien…
Bei der in § 6 Abs. 1 VGSG enthaltenen Verweisung handelt es sich um eine sogenannte "statische" Verweisung, also eine Verweisung auf eine fremde Rechtsvorschrift (hier: die entsprechenden Normendes Glücksspielgesetzes) in einer bestimmten - feststehenden - Fassung, die somit zum Inhalt des verweisenden Gesetzes werden. Solche statischen Verweisungen…
…die im Wege von Diensten der Informationsgesellschaft im Sinne des § 3 Z 1 des E-Commerce-Gesetzes wie z. B. über eine Internetplattform, Leistungen anbieten, die Ortstaxe gesetzeskonform erklären, von den Gästen einheben und an Wien abführen.« Durch eine technische Verknüpfung der Plattform von N…
…gelegt wurde, sowie Ihr Einspruchsvorbringen und den übrigen Akteninhalt. Die Übertretung wurde Ihnen angelastet. Im Zuge des Verfahrens wendeten Sie im Wesentlichen ein, zahlreiche Parkscheine im Internet vergünstigt von einem Unbekannten gekauft und nicht bemerkt zu haben, dass diese bereits entfernte Entwertungen aufweisen würden. Sie…
…5 Abs. 1 StGB). Der Bf hat im Verfahren angegeben, zahlreiche Parkscheine im Internet vergünstigt von einem Unbekannten gekauft und nicht bemerkt zu haben, dass diese bereits entfernte Entwertungen aufweisen würden. Auch wenn der Bf vor zwei Jahren von Graz nach Wien zugezogen ist, muss…
…auf dem Monitor das Spielguthaben und die Gewinnhöhe angezeigt worden sei. Das Gerät sei über eine fixe Internetseite (www) mit Passwort und Username verlinkt und eine sonstige Nutzung ausgeschlossen gewesen. Mit Strafverfügung vom 20.6.2017 wurde über Ges. als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Bf…
…2016. 2. In der Beschwerde machte der Bf neben - nicht mehr entscheidungswesentlichen - Krankenversicherungsbeiträgen und begünstigt besteuerten Lohnbestandteilen (13. Monatslohn und "Prämie") folgende Werbungskosten geltend: Kosten für den Internetbreitbandanschluss sowie Arbeitsmittel in Form eines Handys und eines Tablets, hier jeweils 50 % der Anschaffungskosten. Dies begründete der…
…sowie der Kinderbetreuungskosten entsprochen werden. Die Krankheitskosten wurden nicht belegt. Die sonstigen Werbungskosten betreffen die Telefonkosten sowie Internet (UPC). Von diesen Kosten wäre aber ein Privatanteil von zumindest 40% abzuziehen." Mittels Vorhaltes vom 24.8.2017 forderte das BFG den Bf. um Bekanntgabe von dessen…
…den im Betrieb in Betriebsadresse (ident Betriebsadresse") gehaltenen Spielapparat mit Gewinnmöglichkeit der Type "A-P&E/Internetshop" für die Monate November und Dezember 2016 mit dem Betrag von je € 1.400,00 Euro zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. In der Begründung wurde…
…NN***, geb. ***Geb.Dat.***, abgeschlossen worden war. Nachdem bereits im Mietvertrag der Mietgegenstand mit "Internetgaming (Win2Day)" bezeichnet wurde, ging die belangte Behörde davon aus, dass das Lokal einzig zum Betrieb von Glückspiel angemietet und dazu offenbar seither ununterbrochen benutzt worden sei. Das äußere Erscheinungsbild des…
…III. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 30.09.2015 wurden in Wien, in dem dem Bf gehörigen Lokal „XY“ drei Glücksspielgeräte (Internetterminals), die nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet waren, gemäß…
…Bf in seinen Beschwerden und in seinen Vorlageanträgen von folgendem Sachverhalt aus: Der Bf war als externer Dienstleister für die technische Projektleitung von Projekten im Internetbereich (Webseiten und Webportale) zuständig. Die durchgeführten Tätigkeiten bestanden im Detail aus folgenden Aufgaben: - Ermittlung der durchzuführenden Tätigkeiten der Entwickler…
…Übersicht samt entsprechende Korrespondenz. Die "Übrigen Aufwendungen" wurden vom Bf. als Ausgaben, die sich aus den T-Mobile Kosten für Telefonate 714,36 € sowie einem betrieblichen Anteil von 10% der Internetkosten (Gesamtaufwand: 368,83 €), das sind 36,88 €, zusammensetzen würden, beschrieben. Mit…
…FA mit gleichlautender Begründung zum vorhergehenden Veranlagungsjahr. Am 02.01.2017 beantragte der Bf. die Vorlage seiner Beschwerden an das Bundesfinanzgericht: Ergänzend zu seinem Vorbringen in den Beschwerden verwies er auf zwei Internetseiten (des AMS und der Arbeiterkammer), die Informationen über das Thema Bildungskarenz enthielten…
…vor: "Aufstellung der Ausgaben 2012 | Büromaterial | 421,98 € | 100% | Handy | 288,68 € | 40% | Internet | 318,95 € | 40% | Bewirtung | 420,06 € | 50% | Spenden | 437,98 € | 100…
…PC's der Type X. tatsächlich nicht um Spielapparate handle, sondern um handelsübliche PC's. So produziere „X." laut deren Internetseite ausschließlich PC's, Laptops, Tablets und Software und nicht Spielapparate. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien Magistratsabteilung 6 vom 03.11.2016, GZ…
…Schuhe, Handschuhe) in Höhe von 100,00 €, Internet in Höhe von 255,06 € (70,85 € x 6; 40% Privatanteil), berufliche Fahrten in Höhe von 504,00 € (1.200 km x 0,42 €) und Telefonkosten in Höhe von 100,00 €…