…vor, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mindestens 25km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entferne, eine Reisedauer mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen (mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen) vorliege und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Da ein neuer Tätigkeitsmittelpunkt begründet worden sei…
…28.12.-30.12.2011 | Büro | | | | Dezember 2011 | | | | 616 km € 258,72 | Gesamt 2011 | | | | 9.389,00 km € 3.943,38 Inlandsreisen in Euro 2012 km-Geld: ja (Anm…
…vor, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entferne, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen vorliege und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Dies sei bei einem durchgehenden oder wiederkehrenden Einsatz in einer Ortsgemeinde…
…vor, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Dies ist bei einem durchgehenden oder wiederkehrenden Einsatz in einer Ortsgemeinde…
…Destination und ausbezahlte Diäten Aufwendungen bei Auslandsreisen wurden im Schätzungsweg beantragt (bei Auslandsreisen 5,85 € und bei Inlandsreisen 4,40 €) Aufstellung der Diäten und km-Gelder bei Reisen Steuerfreie Bezüge in Höhe von 2.714,24 € seien die ausbezahlten Diäten Ergänzt wurde…
…zusätzliche Aufwendungen, z.B. für das Frühstück, könnten aber geltend gemacht werden. Ohne Beleg seien diese im Schätzungsweg bei Inlandsreisen mit € 4,40 pro Nächtigung anzusetzen. Es sei in diesem Zusammenhang auch explizit auf die Rz 317 der Lohnsteuerrichtlinien verwiesen worden, die klarstellte, dass…
…veranlassten Reise" anzuerkennen, wobei die Entfernung vom Mittelpunkt der Tätigkeit mindestens 25 km betragen müsse, bei Inlandsreisen mehr als 3 Stunden und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Mittelpunkt der Tätigkeit könne auch ein ganzes Bundesland wie Vorarlberg als Einsatzgebiet sein, weshalb keine Reise…
…aus nichtselbständiger Arbeit Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder ausbezahlt würden. Nach dieser Vorschrift dürfe das Tagesgeld für Inlandsreisen bis zu 26,40 Euro pro Tag betragen. Dauere eine Dienstreise länger als drei Stunden, so könne für jede…
…Tagesgeld für 24 Stunden zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Gem § 26 Z 4 lit b EStG darf das Tagesgeld für Inlandsreisen bis zu 26,40 € pro Tag betragen. Dauert eine Dienstreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene…
…Tagesgeld für 24 Stunden zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Gem § 26 Z 4 lit b EStG darf das Tagesgeld für Inlandsreisen bis zu 26,40 € pro Tag betragen. Dauert eine Dienstreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene…
…beruflichen Anlass mindestens 25 Kilometer vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen und von mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Durch die Tagesgelder soll ein allfälliger Verpflegungsmehraufwand am…
…vorliegt, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Dies sei bei einem durchgehenden oder wiederkehrenden Einsatz in einer Ortsgemeinde…
…EStG 1988, und die dort angeführte Judikatur) dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten oder sonst aus beruflichem Anlass vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, die Entfernung mindestens 25 km beträgt, bei Inlandsreisen eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bzw. bei Auslandsreisen…
…Rechtsprechung und Verwaltungspraxis dann vor, wenn - sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten oder sonst aus beruflichem Anlass vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, - die Entfernung mindestens 25 km beträgt, - bei Inlandsreisen eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bzw. bei Auslandsreisen eine Reisedauer von mehr…
…daher nur für die Anfangsphase zu (Schubert in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 16 Anm 119). Bei Inlandsreisen beträgt der maximal abziehbare Betrag € 26,40 für 24 Stunden. Dauert die Reise mehr als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel (€ 2…
…dazu die auszugsweise tabellarischen Darstellungen im Folgenden). Der Bf legte Aufstellungen über seine als "Reisen" bezeichneten Fahrten für die Jahre 2009 bis 2012 (hier auszugsweise, Details der Aufstellungen hier in Kursivschrift) vor: Inlandsreisen in Euro 2009 km-Geld: ja (Anm. BFG: km á 0,42…
…Abzug solcher Aufwendungen stellt die Ausnahme dar und kann jedenfalls nur insoweit erfolgen, als der Mehraufwand unvermeidbar ist (VwGH 1.9.15, 2012/15/0119). Bei Inlandsreisen beträgt der max. abziehbare Betrag € 26,40 für 24 Stunden. Dauert die Reise mehr als drei Stunden…
…vor, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entferne, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen vorliege und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Dies sei bei einem durchgehenden oder wiederkehrenden Einsatz in einer Ortsgemeinde…
…beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen und mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (VwGH 02.08.1995, 93/13/0099). Bei den Fahrten…
…aus beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen (mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen) vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Dies ist bei einem unregelmäßig wiederkehrenden Einsatz in einer Ortsgemeinde…