…nachstehenden Erwägungen nicht gefolgt werden: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschritts. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte…
…Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens kommt es nach der Rsp nicht auf die Bezeichnung durch den Einschreiter, sondern auf den Inhalt der Eingabe an (VwGH 18.9.2002, 2000/07/0086). Nach stRsp des VwGH sind Parteienerklärungen, somit auch Anbringen im Verfahren ausschließlich…
…Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens kommt es nach der Rsp nicht auf die Bezeichnung durch den Einschreiter, sondern auf den Inhalt der Eingabe an (VwGH 18.9.2002, 2000/07/0086). Nach stRsp des VwGH sind Parteienerklärungen, somit auch Anbringen im Verfahren ausschließlich…
…Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens kommt es nach der Rsp nicht auf die Bezeichnung durch den Einschreiter, sondern auf den Inhalt der Eingabe an (VwGH 18.9.2002, 2000/07/0086). Nach stRsp des VwGH sind Parteienerklärungen, somit auch Anbringen im Verfahren ausschließlich…
…Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens kommt es nach der Rsp nicht auf die Bezeichnung durch den Einschreiter, sondern auf den Inhalt der Eingabe an (VwGH 18.9.2002, 2000/07/0086). Nach stRsp des VwGH sind Parteienerklärungen, somit auch Anbringen im Verfahren ausschließlich…
…damit keinesfalls bestätigt hatte, dass er einen Vorlageantrag stellen wollte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Anbringen einer Partei, welches sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, im Zweifel nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (zB VwGH 24.9.2014…
…28.2.2008, 2006/16/0129); 19.3.2013, 2010/15/0188). Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (z.B. VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229…
…Erklärung eines Einspruchs, steht aber ebenso im Widerspruch zu den sonstigen Angaben, dass es sich um keine Verletzung des Parkometergesetzes handle, weil er Inhaber des gültigen Parkausweises für Behinderte sei, sondern ein verzeihliches Delikt darstelle. Bei der Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens wird…
…welchem er den zuvor undeutlichen Inhalt seines Anbringens vom 16.7.2024 klarstellte. 3. Rechtliche Beurteilung Das Anbringen des Bf. vom 16.7.2024 war insoweit unklar, als daraus nicht hervorging, ob es sich um einen Vorlageantrag gemäß § 264 BAO, einen Antrag auf Aufhebung der…
…der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH…
…den Fall, dass sich der aufzuhebende Bescheid inhaltlich als unrichtig erweist. Der Inhalt eines Bescheides ist dann unrichtig, wenn der Bescheidspruch nicht dem Gesetz entspricht. Aus welchem Grund der Bescheid rechtswidrig ist (etwa wegen einer unrichtigen Gesetzesinterpretation, oder wegen mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, oder…
…dem Verwaltungsgericht vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (Hinweis…
…dem Verwaltungsgericht vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (Hinweis…
…objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. wiederum VwGH 29.7.2020, Ra 2020/13/0046 m.w.N.). Mit der Frage der Qualifizierung eines über FinanzOnline eingelangten Parteianbringens hatte sich das…
…Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH vom 27. Februar 2014, 2009/15/0212, und vom 24. September 2014, 2011713/0082). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist –…
…der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt…
…Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 28.6.2012, 2012/15/0071). Maßgebend für die Wirksamkeit einer…
…der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (siehe…
…ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (vgl. VwGH 29.07.2020, Ra 2020/13/0046). Bei der Auslegung von Anbringen nach einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung entspricht es der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts, dass dabei auf den erkennbaren Parteiwillen abzustellen ist. Die Auswahl einer unzutreffenden…
…der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt…