…4 Nr. 21 ZK: Inhaber des Zollverfahrens: die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, oder die Person, der die Rechte und Pflichten der vorgenannten Person im Zusammenhang mit einem Zollverfahren übertragen worden sind. Art. 137 ZK: Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nichtgemeinschaftswaren…
…0090). Der Entscheidung des EuGH vom 15.12.2004, Rs. C-272/03, Siig, die nach Ansicht der Bf für das gegenständliche Verfahren nicht maßgeblich sein soll, ist ein durchaus vergleichbarer Fall zugrunde gelegen. Die bestimmungswidrige Verwendung eines im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das…
…0090). Der Entscheidung des EuGH vom 15.12.2004, C-272/03, Siig, die nach Ansicht der Bf für das gegenständliche Verfahren nicht maßgeblich sein soll, ist ein durchaus vergleichbarer Fall zugrunde gelegen. Die bestimmungswidrige Verwendung eines im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet…
…4 Nr. 21 ZK: Inhaber des Zollverfahrens: die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, oder die Person, der die Rechte und Pflichten der vorgenannten Person im Zusammenhang mit einem Zollverfahren übertragen worden sind. Art. 137 ZK: Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nichtgemeinschaftswaren…
…bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Fuhrunternehmen und…
…Eingangsabgaben in Höhe von insgesamt EUR 38.089,99 lasteten, ohne Gestellung bei der Bestimmungszollstelle bzw. ohne weitere Überführung der Waren in ein Zollverfahren in das Wirtschaftsgebiet der Union verbracht. Als Hauptverpflichteter (Inhaber des Verfahrens gem. Art. 233 UZK) im Unionsversand-Verfahren war der beschuldigte…
…eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden. Gemäß Art. 138 ZK wird die Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auf Antrag der Person erteilt, welche die Waren verwendet oder verwenden lässt. Inhaber des Zollverfahrens ist die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, oder die Person…
…zugelassenen Ort befinden. Art. 4 Nr. 20 ZK: Inhaber des Zollverfahrens: die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, oder die Person, der die Rechte und Pflichten der vorgenannten Person im Zusammenhang mit einem Zollverfahren übertragen worden sind. Art. 37 Abs. 1 und Abs…
…Art. 250 Abs. 2 Buchst. c UZK grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Inhaber des Verfahrens außerhalb des Zollgebiets ansässig ist. Da der Bf. seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat, konnte er den PKW nicht konkludent in die vorübergehende Verwendung überführen. Er wäre verpflichtet gewesen…
…bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Fuhrunternehmen und…
…im entsprechenden Ausmaß Gesamtschuldner wird (Schuldbeitritt). Durch die Vermietung der Sattelzugmaschine an die Bfin hat der Inhaber des Zollverfahrens eine Pflicht, nämlich das Beförderungsmittel selbst zu verwenden, nicht eingehalten. Daran ändert auch nichts, wenn der Inhaber des Zollverfahrens von den innerösterreichischen Transporten nichts gewusst hat…
…eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden. Gemäß Art. 138 ZK wird die Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auf Antrag der Person erteilt, welche die Waren verwendet oder verwenden lässt. Inhaber des Zollverfahrens ist die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, oder die Person…
…bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Fuhrunternehmen und…
…73 ZK ü berlassen hat. Die Bf. war als Hauptverpflichtete gemäß Art. 96 Abs. 1 ZK somit Inhaberin des Zollverfahrens im Sinne des Art. 4 Nr. 21 ZK und Zollschuldner gemäß Art. 203 Abs. 3 vierter Anstrich ZK. Das Entziehen stellt eine reine Tathandlung dar…
…Verwaltungsabgaben nach Maßgabe des § 41." "Inhaber des Verfahrens'' ist nach Art. 5 Nr. 35 UZK a) die Person, die die Zollanmeldung abgibt oder in deren Auftrag diese Anmeldung abgegeben wird, oder b) die Person, der die Rechte und Pflichten hinsichtlich eines Zollverfahrens übertragen wurden. Rechtliche…
…ist. Durch den, mit dem gegenständlichen Kraftfahrzeug durchgeführten Kabotageverkehr sei diese Abgabenschuld entstanden, wobei es auf ein schuldhaftes Verhalten der Bf. als Inhaber des Zollverfahrens nicht ankomme. Zu jenem Einwand, dass der vom Zollamt erlassene Bescheid in deutscher Sprache verfasst sei, verweist die Abgabenbehörde darauf…
…MwStSystRL‚ die Arbeitsrichtlinie „Steuerbefreiung gemäß Artikel 6 Abs. 3 UStG 1994 des Bundesministeriums für Finanzen (Arbeitsrichtlinie ZK-4200) und die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 [UStRL (Rz 3957)]. Das Zollverfahren im VC 4200 betrifft Zollanmeldungen für die Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren, die von einem Steuerpflichtigen im Anschluss an die…
…Vorteil aus der Verwendung des Fahrzeuges erzielt. Verwender ist der Bewilligungsinhaber des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung. Gemäß Art. 4 Z 21 ZK wird grundsätzlich die Person Inhaber des Zollverfahrens, für deren Rechnung die Zollanmeldung auf Überführung einer Ware in das betreffende Zollverfahren abgegeben worden ist…
…konkreten Fall - lediglich als Einzelfahrtengenehmigung (2 Loco-Fahrten) für Fahrten zwischen NO zugelassen war. Die gemäß Art. 204 ZK (Zollkodex) entstandene Zollschuld wurde dem Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung des Beförderungsmittels, der Firma OP mit Abgabenbescheid des Zollamtes Linz Wels vom 1. April 2008…
…1 Buchst. a) ZK-DVO auf eine außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässige Person zugelassen ist, nicht mehr erfüllt gewesen sei. Dadurch sei für den Zweitbeschwerdeführer als Inhaber des Zollverfahrens und für die Erstbeschwerdeführerin als Auftraggeberin die Zollschuld entstanden. Mit Eingabe vom 12. Juli 2013…