…dass den Daten des Melderegisters allenfalls Indizwirkung zukommt. Menschen geben aus verschiedenen, zumeist außersteuerlichen Gründen einen bestimmten Wohnsitz als Hauptwohnsitz an oder vergessen auf eine zeitgerechte Ummeldung, obwohl sie tatsächlich an einem anderen Wohnsitz regelmäßig wohnen. Dies widerspricht zwar dem Melderecht und stellt eine Verwaltungsübertretung…
…die Familienbeihilfe zusteht", sondern nur die (damals bezogene) Familienbeihilfe bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt. Indizwirkung des Hauptwohnsitzes Darüber hinaus ist zu bemerken, dass auch im Fall der Festlegung eines nominellen Hauptaufenthalts dieser genauso wie eine Hauptwohnsitzmeldung für das Familienbeihilfeverfahren nur Indizwirkung hat, da das FLAG 1967…
…gemeinsamer Obsorge und Betreuung des Kindes zu gleichen Teilen soll die Festsetzung eines Hauptaufenthalts (lediglich) als nomineller Anknüpfungspunkt für andere Rechtsfolgen dienen, deren Grundlage ein bestimmter Aufenthaltsort ist, wie eben für die Bestimmung des Hauptwohnsitzes des Kindes im Sinn des Melderechts oder die Geltendmachung von…
…der Kinderabsetzbetrag zusteht. Die Festlegung eines Hauptaufenthalts mag somit allenfalls eine Indizwirkung entfalten, bindend für den Anspruch auf Familienbeihilfe ist er keinesfalls (idS auch BFG 22.08.2018, RV/7100659/2018). Der Anspruch auf Familienbeihilfe knüpft primär an die Haushaltszugehörigkeit des Kindes an. Dabei geht…
…der Meldebehörde kein konstitutives Merkmal für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Familienwohnsitzes darstellt, sondern allenfalls Indizwirkung hat. Dennoch ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass der Beschwerdeführer seinen melderechtlichen Hauptwohnsitz in seinem Reihenhaus im Jahr 2009 abgemeldet und in der Genossenschaftswohnung in St. Pölten angemeldet hatte…
…zum Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zu machen. Dass diese Wohnsitze meldebehördlich bis 4. Mai 2016 lediglich als Zweitwohnsitze eingetragen waren, ändert daran nichts, kommt den melderechtlichen Daten für die Bestimmung des Hauptwohnsitzes im Sinne des Meldegesetzes doch allenfalls Indizwirkung zu (vgl. Haller, NoVAG, § 1 Tz 113…
…Beschwerde im Wesentlichen mit der Begründung ab, der Eintragung im Zentralen Melderegister komme zwar lediglich Indizwirkung zu. Allerdings habe der Bf. im Zuge der Schlussbesprechung am 15. Juli 2015 erklärt, sich wegen des laufenden Scheidungsverfahrens in der Zeit vom 1. Februar 2012 bis zum 6…
…lediglich durch den melderechtlichen Wohnsitz bestimmt werden. Dieser hat allenfalls Indizwirkung, ist aber nicht das ausschlaggebende Kriterium. Ein unterschiedlicher melderechtlicher Wohnsitz ist für das Bundesfinanzgericht im gegenständlichen Fall schon deswegen begründbar, als ***steirische Gemeinde***, also die Gemeinde, in der die Ehefrau des Beschwerdeführers hauptgemeldet ist…
…weil melderechtlichen Meldungen oder Eintragungen nur Indizwirkung zukommt, für die Beurteilung des Hauptwohnsitzes aber auf die dafür maßgeblichen tatsächlichen Umstände abzustellen ist. 5. Aufgrund dieses Hauptwohnsitzes im Inland wird aufgrund der gesetzlichen Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG vermutet, dass sich der dauernde Standort des…
…Lebensinteressen hat für die Bestimmung des Wohnsitzes (unbeschränkte Steuerpflicht) grundsätzlich keine Bedeutung (Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG13, § 1, Tz 17 mwN). Die polizeiliche Meldung im ZMR ist kein Kriterium für eine Wohnsitznahme nach steuerlichen Verhältnissen; sie hat allenfalls eine Indizwirkung (vgl VwGH 27…
…benützen zu können. Als Rechtsgründe für die Innehabung gelten Eigentum, Miete, Untermiete, Wohnungsrecht oder familienrechtliche Ansprüche z.B. des Ehegatten. Die polizeiliche Ab- oder Anmeldung nach dem Meldegesetz hat für die Frage des Wohnsitzes hingegen lediglich Indizwirkung (vgl. Ritz, BAO6, § 20 Tz 5-7, mwN.…
…ihm aufgenommenen Niederschrift als Hauptwohnsitz bezeichnet hat, so kann ihm aus der Sicht des Bundesfinanzgerichtes die offensichtlich falsche Wortwahl nicht zum Nachteil ausgelegt werden, zumal den melderechtlichen Daten lediglich Indizwirkung zukommt. Wesentlich sind die Gesamtumstände des zu beurteilenden Falles. Dabei ist auf einen längeren Beobachtungszeitraum…
…der Sicht des Bundesfinanzgerichtes nicht zum Nachteil ausgelegt werden, weil nicht anzunehmen ist, dass ihr die Konsequenz ihres Vorbringens, nämlich die Steuerpflicht nach dem NoVAG und dem KfzStG, bewusst war. Es kommt den melderechtlichen Daten lediglich Indizwirkung zu, wesentlich sind die Gesamtumstände des zu berteilenden…
…Die Beschwerdeführerin hat einen "Hauptwohnsitz" im Inland bestritten. Es trifft zu, dass sie melderechtlich mit der Qualifikation "Nebenwohnsitz" ab 12.1.2011 an der österreichischen Adresse Adr2, aufschien. Der im Streitfall maßgebliche Begriff "Hauptwohnsitz" ist im Sinne des § 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991 zu verstehen…
…20.6.1990, 89/16/0020; 7.9.2006, 2004/16/0001). Ebenso Indizwirkung haben etwa die Abmeldung des Telefons und die Tatsache, dass die Wohnung außer einigen Einbaumöbeln leer ist ( VwGH 21.1.1987, 85/13/0097; Hebenstreit/Lenneis/Reinalter in Lenneis/Wanke, FLAG2…
…dass der Tatbestand des § 82 Abs. 8 KFG tatsächlich erfüllt sei. Es finde sich lediglich die Bemerkung, dass der Einschreiter laut melderechtlichen Unterlagen seit 19.05.2014 durchgehend in Österreich lebe und das obgenannte Fahrzeug erstmalig am 23.05.2019 in Österreich angehalten worden wäre…
…in ***13*** der Kauf des Einfamilienhauses angeboten. Sie hätten dieses um € 310.000,00 gekauft und renoviert. Die Wohnung in ***20*** sei wiederverkauft worden. Das Haus in ***13*** sei ihr und Herrn ***2*** gemeinsamer Mittelpunkt der Lebensinteressen - wenn auch ohne melderechtliche Eintragung - gewesen. Die…
…lebt (VwGH 23.1.2020, Ra 2019/15/0160 mwN). Der Tatbestand der melderechtlichen (Ab-)Meldung eines Wohnsitzes hat für die Feststellung des Wohnortes des Beschwerdeführers zwar Indizwirkung, jedoch haben faktische Gegebenheiten bei dieser Beurteilung ein höheres Gewicht (vgl VwGH ebenda). Der Beschwerdeführer verfügte in…
…Tochter als auch der Sohn der Beschwerdeführerin und diese selbst sich im Zeitraum der Berufsausübung des Kindesvaters in [EU-Staat] ständig bei diesem aufgehalten haben. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass einer behördlichen Meldung oder deren Unterlassen grundsätzlich lediglich Indizwirkung über die Innehabung einer Wohnung…
…Melderegister ersichtlich, dass der melderechtliche Hauptwohnsitz in der Wohnung Ort2 sowohl der Tochter als auch des Gatten der Beschwerdeführerin mit 5.7.2007 beendet wurde und ein neuer melderechtlicher Hauptwohnsitz in Ort3 begründet wurde. Den Eintragungen im Melderegister kommt zwar nur Indizwirkung zu. Im Hinblick…