…lit.a) Zollkodex (betreffend Gestellung im Reiseverkehr) steht der Art. 40 dem geltenden Recht für von Reisenden mitgeführten Waren nicht entgegen. 2) Rechtslage (Auslegung der maßgeblichen Rechtsbegriffe anhand von einschlägiger Judikatur und Literatur): a) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung (Art. 137…
…Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war; gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabepflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…
…entstehen lässt, nicht mehr erfüllt wird, oder [...] (3) Zollschuldner ist die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder [...]. § 2 Abs. 1 ZollR-DG: Das im § 1…
…sie eine der Pflichten nicht erfüllt habe, die sich für sie bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens ergeben hat. Dagegen hat Bf die nach der geltenden Rechtslage die als Beschwerde zu wertende Berufung vom 22. November 2012 erhoben und den Bescheid vollumfänglich…
…Bf , eine Zollschuld fest. Für die Bf. sei am 19. Juni 2012 durch eine Verletzung aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gem. Art. 137 bis 144 Zollkodex (ZK) iVm Art. 558 Zollkodes-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 204 Abs…
…Die Voraussetzung für die innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 4 Abs. 3 des Anhanges (Binnenmarkt) zum Umsatzsteuergesetz 1994 (UStg 1994) sei nicht gegeben und die Pflicht, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das die einfuhrabgabenpflichte Ware übergeführt worden ist, nicht erfüllt worden. In der…
…bejahenden Antwort begnügt (VwGH 26.5.1998, 97/14/0080). Gegenüber der Firma ***L-GmbH*** wurden diese Auswahl- und Kontrollpflichten unterlassen, obwohl man sich der Problematik des Zollverfahrens 4200 bewusst gewesen war. Tatsächlich wurde zwar mehrmals nachgefragt, ob die Verfahren, insbesondere die Ablieferung der Waren…
…Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war; - gegebenenfalls die Person, welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…
…Zollgebiet der Gemeinschaft eingebrachten im Bescheid näher bezeichneten Beförderungsmittels entgegen den Bestimmungen des Art. 558 Abs. 1 Buchstabe c Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) eine der Pflichten nicht erfüllt worden, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens…
…die sich aus der Inanspruchnahme der Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergeben, festgestellt werden konnten, erfolgte die Festsetzung einer gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a ZK entstandenen Zollschuld zu Unrecht. Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision…
…einer einfuhrabgabenpflichten Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Gemäß Abs…
…einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Gemäß Art…
…bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung und damit Pflichteninhaber ist das drittländische Fuhrunternehmen und…
…welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. (Art.203 Abs.3 vierter Anstrich ZK) Eine Einfuhrzollschuld entsteht wenn in anderen als in den in Artikel 203 genannten Fällen a) eine…
…lautet: "(1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht, wenn in anderen als den in Artikel 203 genannten Fällen a) eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben…
…lautet: "(1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht, wenn in anderen als den in Artikel 203 genannten Fällen a) eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben…
…203 leg. cit. genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das die Ware übergeführt worden ist, ergeben, oder eine der Voraussetzungen für die Überführung der Ware in…
…7 Abs. 2 Z 2 GütbefG. Da im Zusammenhang mit dem verfahrensgegenständlichen Fahrzeug hinsichtlich der in Rede stehenden Beförderungen keine Verletzung von Pflichten nachweisbar war, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergeben, erfolgte die Festsetzung der Zollschuld gemäß Art. 204 Abs…
…Marke C. (Fahrgestellnr. ABC, amtliches Kennzeichen: XY) unter Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung über den Mitgliedstaat Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebracht worden sei. Dieser Bus dürfe laut behördlichen Bewilligungen als Linienbus für die Personenbeförderung zwischen D. (Bosnien-Herzegowina) und E. (Schweden…
…erkannt werden, als sich lediglich ein direkter Vertreter gegen allfällige Abgabennachforderungen absichern könnte, zumal die Möglichkeit der Inanspruchnahme des vereinfachten Verfahrens unter Verwendung einer Sonder-UID bei gleichzeitigem indirekten Vertretungsverhältnis lediglich ein Angebot an die Speditionswirtschaft darstelle, auf freiwilliger Basis eine Steuerbefreiung unter vereinfachten, im…