…zu berechnenden und abzuführenden Lohnsteuer bewirkt. Indem der Arbeitnehmer im Rahmen des Erörterungstermins grundsätzlich bestätigte, neben den offiziellen Lohnüberweisungen für seine Arbeitsleistungen auch weitere Zahlungen in bar erhalten zu haben, sind die Voraussetzungen für die direkte Inanspruchnahme des Arbeitnehmers zur Haftung für die Lohnsteuer erfüllt…
…Anrechnung einer Lohnsteuer anzusetzen. Zu Ihren Einwendungen betreffend § 83 EStG ist auszuführen, dass unabhängig von § 83 Abs. 3 EStG eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers gemäß § 83 Abs. 2 Z 4 EStG zulässig ist, wenn eine Veranlagung auf Antrag durchgeführt wird. Sie haben eine Erklärung abgegeben…
…Nach § 83 Abs. 1 EStG 1988 ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist allerdings in den im § 83 Abs. 2…
…Nach § 83 Abs. 1 EStG 1988 ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist allerdings in den im § 83 Abs. 2…
…Kostenersatzes des Arbeitnehmers für private Aufwendungen nicht anwendbar ist. Grundsätzlich kann zwar auch ein in Folgejahren tatsächlich geleisteter Kostenersatz den Sachbezug mindern, wenn bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Sachbezugs eine wirksame (und nicht bloß iSv § 23 BAO zum Schein abgeschlossene) Kostenersatzvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und…
…einer Inanspruchnahme des Arbeitnehmers bei nachweislichen Schwarzlohnzahlungen mit der Begründung, dass ein Haftungsbescheid an den Dienstgeber aufgrund dessen Insolvenz ins Leere gehen würde, genannt. Vorlageantrag gemäß § 264 BAO vom 18.04.2017 Mit dem Vorlageantrag wurde die Unrichtigkeit der Beschwerdevorentscheidung in Form der Wiederholung des…
…Ebenso stand die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 außer Streit. Zwar sieht § 83 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 für Fälle einer Pflichtveranlagung des Arbeitnehmers nach § 41 Abs. 1 EStG 1988 die Möglichkeit einer unmittelbaren Inanspruchnahme des Arbeitnehmers vor…
…vom Arbeitnehmer ersetzt wurde. Gemäß § 82 EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Der Umstand, dass die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 Z 1 und 4 oder Abs. 3 vorliegen, steht einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers…
…Für die Vertretungskosten des Arbeitnehmers vor dem Behindertenausschuss für Niederösterreich sowie auch für die außergerichtliche Beratung, wird ein Zuschuss zu den Anwaltskosten von pauschal € 19.000,00 brutto gewährt, wobei dieser mit der Juli Abrechnung 2009 zur Auszahlung kommt. VIII. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich…
…zu dem Schluss, dass im Falle einer zwingenden gemeinsamen Versteuerung der Tatbestand des "gleichzeitigen Zufließens zweier oder mehrerer lohnsteuerpflichtiger Pensionsbezüge" iSd § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 nicht verwirklicht wird, und selbst das Ausstellen eines weiteren Lohnzettels eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers iSd § 83…
…Dienstverhältnis. Nach § 83 Abs 1 EStG 1988 ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist allerdings in den im § 83 Abs…
…Heranziehung zur Haftung für ausstehende Lohnsteuer ist festzuhalten, daß gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten hat. Es wäre ihre Pflicht gewesen, für eine zeltgerechte Lohnsteuerabfuhr Sorge zu tragen. Sie hingegen haben die Abfuhr der angeführten…
…das Gesellschaftsverhältnis, nicht aber das Geschäftsführer- oder Angestelltenverhältnis, veranlasst. Folglich könne die Bürgschaftsverpflichtung auch nur der Gesellschaftereigenschaft des Bf. und nicht seiner Arbeitnehmer- oder Geschäftsführereigenschaft zugerechnet werden. Dementsprechend entzögen sich aber die Zahlungen aus der übernommenen Bürgschaft einem Abzug als Betriebsausgaben iSd § 4 Abs. 3…
…Pflichtveranlagung ist die Erfassung weiterer Einkünfte, die Korrektur unrichtiger Besteuerungsgrundlagen (VwGH 18.11.08, 2006/15/0320) oder die Ermittlung des insgesamt zutreffenden Steuersatzes. Dadurch kommt es zu einer ausnahmsweisen Inanspruchnahme des Arbeitnehmers als Steuerschuldner (§ 83 Abs 2 Z 1). Sie ist nur in den…
…Entfernung nach den Streckenkilometern des Massenbeförderungsmittels sowie allfälliger zusätzlicher Straßenkilometer und Gehwege (kürzeste Wegstrecke). Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar, bemisst sich die Entfernung nach den Straßenkilometern der schnellsten Straßenverbindung (§ 1 Abs. 8ff Pendlerverordnung). Für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf…
…die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf einem amtlichen Vordruck eine Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen abzugeben. Der Arbeitgeber hat die Erklärung des Arbeitnehmers zum Lohnkonto (§ 76) zu nehmen. Änderungen der Verhältnisse für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales muss der Arbeitnehmer dem…
…ausschließlich nach den Vorgaben aus der Richtlinie über die Nutzung-Abrechnung von Firmenfahrzeugen". Punkt 4.3 der Car Policy sieht im Schadensfall eine "etwaige" Inanspruchnahme des Dienstnehmers nach den Grundsätzen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes in Höhe eines Selbstbehalts von 5% der Schadensumme (mindestens 250,- €) vor. Lt…
…sei der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Gemäß § 79 Abs. 1 EStG habe der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten gewesen sei, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag abzuführen. Gleiches gelte auch…
…dass die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 Z 1 (amtswegige Pflichtveranlagung) und Z 4 (Veranlagung auf Antrag des Arbeitnehmers) oder Abs. 3 EStG (vorsätzliches Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der Verkürzung der Lohnsteuer) vorliegen, steht jedoch gemäß § 82 EStG einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht…
…Pflichtverletzung angenommen werden darf (vgl. VwGH 9.7.1997, 94/13/0281). Da nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Inanspruchnahme für eine Zusammenfassung von mehreren Voranmeldungszeiträumen (2007 und 01-10/2008) für die Lohnabgaben nicht zulässig war, weil der Bf. damit nicht in die Lage…