IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 14.11.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
Im Februar 2026 brachte der Beschwerdeführer erstmals vor, dass er seine Tätigkeit insgesamt dem "Konzern" widmete bzw es sich um eine einheitliche Tätigkeit handelte. Der "Konzern ***Konzern***" setzte sich für die Familie ***Familienname 1*** aus den Beteiligungen und dem Privatvermögen zusammen, weswegen die erhaltenen Vergütungen…
…Achtens der Vereinbarung vom 24.06.2015 wurde auch vereinbart, dass der Schriftenverfasser berechtigt ist, aus dem Ablösebetrag eine allfällig anfallende Immobilienertragsteuer der Frau VN2 NN2 zu berichtigen. Aufgrund der Ermittlungen und des vom Not. dargelegten Sachverhaltes wurde am 01.07.2015 folgende Auskunft…
…aber keine Zustellungsvollmacht. Aus diesem Grund erfolgten die Zustellungen direkt an die Bf.. Seit 20. September 2018 verfügt die steuerliche Vertreterin auch über die Zustellvollmacht. Dem Finanzamt (kurz FA) lag eine Immobilienertragsteuermeldung vor, mit der die Veräußerung eines Grundstückes (KG_####7_EZ_1234; Kaufvertrag vom…
…Bf.-Hälfteanteil an dem am 29.August 1990 gekauften Altgrundstück im Gesamtausmaß von 12.092 m² verkauft. Dieses Grundstück diente dem Bf. seit 1992 als Hauptwohnsitz. Bei der Berechnung der Immobilienertragssteuer machte der Bf. von der pauschalen Ermittlung des Veräußerungsgewinnes gemäß § 30 Abs. 4 Z…
…sowie Nebenkosten in Höhe von 44.786,80 Euro erworben. Nach dem Abschluss der erforderlichen Fertigstellungsmaßnahmen mit angefallenen "Herstellungs- und Instandsetzungsaufwendungen" laut der späteren Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer in Höhe von insgesamt 98.382,32 Euro wurde mit 31. Dezember 2009 dort der Hauptwohnsitz begründet (vgl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch Rubatscher Steuer- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck, gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 08.11.2012 betreffend die Nichtveranlagung zur…
…Rathausstraße 15, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 3.12.2014, mit dem Immobilienertragsteuer für September 2014 i.H. von € 32.382,00 festgesetzt wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Das Finanzamt geht von einer gewöhnlichen Nutzungsdauer bei Ein- und Zweifamilienhäusern von 80 Jahren aus (siehe Holzner/Renner/Ross/Brachmann, Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) von Grundstücken und des Wertes baulicher Anlagen29, 115) und gelangt bei einem Bauende im Jahr 1979 und einer Restnutzungsdauer laut Gutachten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch CJH Steuerberatungs GmbH, Papagenogasse 1A Tür 6A, 1060 Wien, über die Beschwerden vom 15. Dezember 2017 und 08. April 2019 gegen die Bescheide des…
…a. um Vorlage eines Nachweises hinsichtlich der Berechnung sowie der Bezahlung der Immobilienertragsteuer betreffend der im vorigen Absatz erwähnten Immobilie auf. In Beantwortung dieses Vorhaltes gab der steuerliche Vertreter des Bf. mit Schreiben vom 10.7.2014 folgende Stellungnahme ab: "Bf hat die Immobilie am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. Dezember 2019 bzw vom 20.1.2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln (nunmehr Finanzamt Österreich, § 323b BAO) vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinI. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CONFIDA Klagenfurt Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Kardinalschütt 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 24. Mai 2017 gegen die endgültigen Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach…
…zur Einkommensteuererklärung in Papierform übermittelt, in welcher die Sach- und Rechtslage zu Grundstückstauschen und Realteilung sowie die daraus resultierende Immobilienertragsteuer des Jahres 2014 aus Sicht der Beschwerdeführerin wie folgt dargelegt worden ist: "…Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 10. Juli 1986 haben Herr Dr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerden vom 27.11.2019 des A***B***, gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 28.10.2019 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2014, 2015 und 2016 sowie Umsatzsteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundige Laienrichterin ***R3*** und den fachkundigen Laienrichter ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch G. Denk Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. Steuerberatungsgesellschaft, Neubaugasse 68 Tür 13s, 1070…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck, gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 13.08.2012 betreffend Nichtfestsetzung der Umsatzsteuer…
III.) Das Finanzamt hatte daher nicht das Recht, die Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer und Feststellungen gem. § 188 BAO für 2009 zu erlassen. IV.) Einnahmen, Werbungskosten der Bf 2009-2033 1.)Zeitraum vor Änderung der Art der Bewirtschaftung 2009-August 2011 2009 | Art der Einnahmen…
Es ist Sache des Steuerpflichtigen, eine realistische Prognoserechnung vorzulegen und ein positives Gesamtergebnis an Hand konkreter Bewirtschaftungsdaten darzustellen. Eine solche Prognoserechnung hat die seit Beginn der Tätigkeit tatsächlich angefallenen und die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwartenden Einnahmen und Aufwendungen sämtlicher Jahre mit gleicher Bewirtschaftung…
…Schriftenverfassers Dr. Notar bei der Notartreuhandbank zu überweisen." Laut Zahlungsbeleg wurde der Betrag von € 176.830,31 am 27.01.2015 an die Beschwerdeführerin überwiesen. Im Einkommensteuerbescheid 2015 vom 01.06.2017 wurde die Immobilienertragsteuer in Höhe von € 14.421,23 vorgeschrieben. Begründend…