…beim Verwaltungsgerichtshof zur GZ 2011/15/0119 anhängigen Verfahrens verständigt, da der Ausgang dieses Verfahrens hinsichtlich der Frage des Zeitpunktes des Zuflusses von Zahlungen der IAF Service GmbH von wesentlicher Bedeutung für das gegenständliche Rechtsmittelverfahrens sei und eingeladen, dem entgegenstehende Umstände mitzuteilen. Nach ungenütztem Fristablauf…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) bezog im Jahr 2009 unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und in Folge der Insolvenz seines Arbeitgebers (BB GmbH Nfg KG) Insolvenz-Entgelt von der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (IEF Service GmbH vormals IAF Service GmbH). Am 17…
…Mai 2009 habe er von der IAF Service GmbH die angeführten Gelder von Euro 46.162,78 erhalten. Das Finanzamt führte in der Folge mit dem angefochtenen Bescheid unter Berücksichtigung der Angaben des Beschwerdeführers in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang / Sachverhaltsdarstellung Der Beschwerdeführer (Bf) bezog im streitgegenständlichen Jahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Zahlungen der BUAK, des AMS und der IAF Service GmbH sowie Bezüge als Gemeinderat von der Marktgemeinde A in Höhe von 110 Euro, die gemäß § 25 Abs…
…für den Zeitraum 1.1. bis 2.5.2006 seien weder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit noch Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt worden. Für die Bezüge der IAF Service GmbH sei der Lohnzettel nicht richtig ausgestellt worden. Die angegebenen Zahlungen seien erst für den Zeitraum 3…
…angefochtenen Bescheid vom 30.06.2011 wurden neben nicht selbständigen steuerpflichtigen Bezügen von der XY- GmbH iHv € 11.032,79, weitere Bezüge von der IAF-Service GmbH bzw. der IEF Service GmbH ( gemeldet in 3 Tranchen) iHv insgesamt € 27.240,40 ( Insolvenz- Entgelt…
…sind schließlich aber grundlegend von Bedeutung. Wesentlich ist auch hier die Tatsache, dass wir nach Ihrem Vorwurf nicht (weiter) die noch offenen und in der RS IAF noch nicht erledigten Zahlungen einzuklagen, um Informationen betreffend der C gebeten haben, damit eine weitere Prozessführung möglich wird…
…September 2010 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2009 unter Berücksichtigung folgender Lohnzettel festgesetzt: < IEF Service GmbH (10.3.-10.3.2009) < IAF Service GmbH (11.12.-11.12.2009) < A AG (1.1.-31.10.2009) < A AG (17.11…
…GmbH beschäftigt. Die Firma hat die Löhne nur teilweise bezahlt und ging 2009 in Konkurs. Aufgrund der IAF-Zahlung kam es zu einer Steuervorschreibung von € 736,13. Ich bin seit Juli 2011 arbeitslos und beziehe eine Notstandshilfe in Höhe von € 650 monatlich. Ich…
…ergab. Der Bescheid weist folgende bezugsauszahlende Stellen sowie steuerpflichtige Bezüge aus: | Su... GmbH | 7.518,65 € | IAF Service GmbH | 4.476,36 € | BUAK | 183,43 € | R... Personalmanagement GmbH | 3.306,96 € | P..…
…der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 elektronisch ein. Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß mit Bescheid vom 26. Juni 2007. Auf Grund eines von der IAF-Service GmbH in weiterer Folge übermittelten Lohnzettels wurde das Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen und die Einkommensteuer 2006…
…seien. Mittels Ersuchens um Ergänzung vom 28. September 2012 forderte das Finanzamt den Bf. um Vorlage von Nachweisen - Kontoauszüge 2006, 2007, Antrag beim IAF, etc. - dafür, dass er im Jahre 2007 von diesem Unternehmen keine Lohnzahlungen mehr erhalten habe, auf. In Beantwortung dieses Ergänzungsersuchens gab…
…seien. Sie seien daher in die Bemessungsgrundlage für den DB und DZ einzubeziehen, und die darauf entfallenden Lohnabgaben seien an das Finanzamt abzuführen. Da in der Summe der festgestellten Abfuhrdifferenzen irrtümlich auch Lohnabgaben für die beim IAF beantragten, offensichtlich nicht ausbezahlten Bezüge enthalten seien, sei…
…09/2011 in Höhe von 10.154,67 Euro bescheidmäßig fest. Die Lohnsteuer 09/2011 in Höhe von 8.955 Euro bezog sich auf die bei der IAF Service GmbH angemeldeten Lohnforderungen. Die Bescheidbegründung stützte sich auf den Bericht der Außenprüfung vom 10.11.2011…
…6 EStG 1988 sind Auszahlungen von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds. Bei Auszahlungen von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (IAF) hat dieser einen Lohnzettel auszustellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Die ausgezahlten Bezüge sind in das Veranlagungsverfahren einzubeziehen. Für die…
…Papierform eingereichten Beilage merkte er an, dass er als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden in Anspruch genommen worden war. Die Ansprüche, die er an die IAF Service GmbH gehabt habe, seien direkt an den Masseverwalter ausbezahlt worden, um Haftungsansprüche abzudecken. In der Folge stellte er…
…unbegründet abgewiesen Hierbei vertrat des Finanzamt, die Auffassung dass angesichts eines am 2. Februar 2010 übermittelten Lohnzettels der Bf. einerseits vom Insolvenzentgeltsicherungsfonds (IAF) - den Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2007 betreffende - Bezüge erhalten habe, andererseits dieser auch für den Zeitraum vom…
…abgekürzt) war im Beschwerdezeitraum hauptberuflich als Immobilienmakler (Arbeitgeber H GmbH, Adresse), tätig. Daneben bezog er im Beschwerdezeitraum eine ausländische Pension (deutsche Rente seit August 2009) sowie Insolvenzentgeltsnachzahlungen (IAF Service GmbH /Insolvenzentgeltsfonds lt. Lohnzettel v. 05.08.2009). Das Arbeitszimmer im Privatwohnhaus weist eine Fläche von…
…die entsprechenden Bezüge von der IAF Service GmbH (Insolvenz-Entgelt-Fonds). Das Finanzamt erließ am 23. April 2013 den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 auf Grundlage der ihm vom o. a. Unternehmen sowie von der IAF Service GmbH übermittelten Lohnzettel wobei es begründend ausführte…
…wird ebenfalls dargestellt. Ganzjährig bezogene Einkünfte sind in die Umrechnung nicht einzubeziehen. Dies trifft auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu. Von der IAF Service GmbH wurde ein Zeitraum von 1.1. bis 31.1.2004 angegeben, weshalb dieser Betrag ebenfalls nicht umzurechnen war. Die Berechnung…