IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 29. September 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 23. September 2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014, zu Recht erkannt: Die…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 23.3.2016 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2015 in der Höhe von -544,00 Euro fest, wobei das sog. Hochrechnungsverfahren nach § 3 Abs. 2 EStG zur Anwendung gelangte…
…bislang unberücksichtigt gebliebenen in den Monaten Jänner und Februar 2012 erzielten geringfügigen nichtselbständigen Einkünfte iHv € 748,00 nunmehr in den Gesamtbetrag der Einkünfte aufnahm, sie jedoch im Gegensatz zu den in den Monaten März bis Dezember 2012 erzielten Einkünften im Hochrechnungsverfahren gemäß § 3 Abs…
…teilweise statt, als es die bislang unberücksichtigt gebliebenen nichtselbständigen Einkünfte des Y es nunmehr in den Gesamtbetrag der Einkünfte aufnahm, sie jedoch im Gegensatz zu den Einkünften des X im Hochrechnungsverfahren außer Acht ließ. Mit Eingabe vom 6. Juni 2013 beantragte der Bf. die Entscheidung…
…1999, 94/13/0024). Ziel dieser Regelung ist die Vermeidung einer unverhältnismäßigen Absenkung der Steuerprogression durch die Miteinbeziehung der steuerfreien Bezüge in das Jahreseinkommen. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten (vgl…
…ff, mwN). Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 soll sohin Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als jenes eines ganzjährig Beschäftigten. Als "Schutzbestimmung" gegen ungewollte Steuermehrbelastungen wurde ausdrücklich (§ 3 Abs. 2 3…
…In einem solchen Fall sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen hochzurechnen (Hochrechnungsverfahren). Die festzusetzende Steuer wird mit der Höhe begrenzt, die sich bei Steuerpflicht sämtlicher Bezüge (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…überhöhter Nettoeinkommen aus Transferleistugen. Beabsichtigt ist die Vermeidung einer unverhältnismäßigen Absenkung der Steuerprogression durch die Miteinbeziehung der steuerfreien Bezüge in das Jahreseinkommen. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Die Regelung ist…
…des § 3 Abs 2 EStG 1988 soll daher gerade Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. In die Einkommensteuerbemessungsgrundlage die mit dem Durchschnittsteuersatz der hochgerechneten Einkünfte zu multiplizieren ist, sind…
…3 Abs. 2 EStG 1988 soll daher gerade Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Der Berufungswerber hat im Streitjahr so genannte Transferleistungen und an deren Stelle tretende Ersatzleistungen, nämlich…
…Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 soll daher gerade Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 28. Juni 1990, G 71/90…
…13% GFB Einkünfte aus Gw, Kz. 330 | 2.600,00 1.950,00 4.550,00 546,00 4.004,00 520,52 3.483,48 2.6. Zum Hochrechnungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 EStG Der Bf. hat in den Streitjahren neben seinen Einkünften…
…für den Zeitraum 1.1.2014 bis 18.12.2014 erhalten hat, waren in die Hochrechnung mit einzubeziehen. Bei diesem Hochrechnungsverfahren werden diese Einkünfte zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet. Dabei darf die sich ergebende Steuer jedoch nicht höher sein als…
…Verteilung Zeiträume einbezogen werden, in denen keine Arbeitseinkünfte bezogen wurden. Solche Zeiträume sollen durch die Hochrechnung neutralisiert werden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Im Fall der Bf. wurden im Kalenderjahr…
…Zeiträume einbezogen werden, in denen keine Arbeitseinkünfte bezogen wurden. Solche Zeiträume sollen durch die Hochrechnung neutralisiert werden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Im vorliegenden Fall hat die Bf. im Kalenderjahr…
…des § 3 Abs. 2 EStG 1988 soll daher gerade Ungerechtigkeiten vermeiden. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten. Im gegenständlichen Fall hat der Bf im Kalenderjahr 2012 steuerfreie Bezüge iSd § 3 Abs…
…1999, 94/13/0024). Ziel dieser Regelung ist die Vermeidung einer unverhältnismäßigen Absenkung der Steuerprogression durch die Miteinbeziehung der steuerfreien Bezüge in das Jahreseinkommen. Mit dem Hochrechnungsverfahren soll vermieden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten (vgl…
…zweiten Arbeitgebers erforderlich wurde. Dieser Umstand sowie jener der Hochrechnung ergeben sich aber aus dem Gesetz und sind die geltenden Rechtsvorschriften aufgrund des verfassungsmäßig verankerte Legalitätsprinzip (Art. 18 B-VG) auch auf den gegenständlichen Sachverhalt anzuwenden. Dass das Hochrechnungsverfahrens des § 3 Abs. 2 EStG 1988…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Vertreterin, vom 5.3.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes 12/13/14 Purkersdorf vom 4.2.2013, betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ewald Rabensteiner in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. Mai 2007, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2002 bis 2004 zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird teilweise…