***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die als Beschwerde weitergeltende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch V I) über die Beschwerde vom 18.05.2018 gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 der belangten Behörde Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 18.04.2018 II) über die Beschwerde vom…
In der Unternehmensbewertung wird grundsätzlich zwischen subjektiven und objektiven Unternehmenswert unterschieden. Während beim subjektiven Unternehmenswert persönliche Verhältnisse und Vorstellungen des Auftraggebers einfließen, ist der objektivierte Unternehmenswert ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzeptes mit allen realistischen Zukunftserwartungen im…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…
"Survival, Bushcraft, Outdoor, Abenteuer - das sind die Themen, mit denen sich das Survival Magazin beschäftigt. Das Überleben in der Natur, ausgerüstet nur mit dem Nötigsten, ist eine Herausforderung, der sich immer mehr Menschen stellen - freiwillig. Als Kontrastprogramm zum Alltag fliehen sie für begrenzte Zeit aus…
…dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 15.1.2020 geht unter anderem das Folgende hervor: Es ergebe sich für 7/2019 ein Hinzurechnungsbetrag NoVA von 11.402,73 €. Tz.4 Normverbrauchsabgabe Sachverhalt Laut NoVA 4 vom 22.7.2019 sei die Freischaltung…
…unbeschränkt steuerpflichtige Personen (Formular E1) ab. Das FA veranlagte die BF mit Bescheid vom 21.08.2017 hinsichtlich der Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (€ 6.315,01) erklärungsgemäß, behandelte die BF jedoch als beschränkt Steuerpflichtige und setzte den Hinzurechnungsbetrag gemäß § 102 Abs…
…2009 (siehe dazu das unter der Geschäftszahl RV/2100035/2017 ergangene Erkenntnis vom heutigen Tag) und bei der Körperschaftsteuer 2010. Darstellung der körperschaftsteuerlichen Hinzurechnungsbeträge aufgrund von "Scheinrechnungen" laut BP: | Jahr | Betrag | 2006 | 108.492 Euro | 2007 | 60.960 Euro…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., geb. GebDatum, D-PLZ1 P., Adresse1, vormals: 1xxx Wien, Siebensterngasse 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache der Bf, über die Beschwerde vom 28.02.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, 1. vom 28.1.2014 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2009…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Stb. gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11.09…
…Steuerpflicht (§ 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)" stellen, müsste er im Formular L 1i verpflichtend Punkt 1 und Punkt 5 ausfüllen. In diesem Fall würde der Hinzurechnungsbetrag gemäß § 102 Abs. 3 EStG 1988 dem Einkommen hinzugerechnet. Die persönlichen Verhältnisse (Absetzbeträge,..) könnten nicht berücksichtigt werden…
…erziele; die in § 1 Abs. 4 EStG 1988 angeführten Voraussetzungen für die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht seien damit erfüllt, weshalb sie um Veranlagung der Einkommensteuer 2020 und 2021 ohne den Hinzurechnungsbetrag gemäß § 102 Abs. 3 EStG 1988 ersuche. Mit Einkommensteuerbescheiden 2020 und 2021 (Beschwerdevorentscheidungen gem. …
…sei und rechnete den körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlagen 17.681,68 € (2015), 1.780,75 € (2016) und 651,68 € (2017) hinzu (wobei der Hinzurechnungsbetrag 2017 unrichtig war: siehe Schreiben der Abgabenbehörde vom 03.02.2023, OZ 32) Mit den (hier angefochtenen) Bescheiden vom 14…
…Zudem sei es nach wie vor unklar, aus welchen Gründen das Finanzamt einen Hinzurechnungsbetrag von knapp EUR 37.000 für den Zeitraum 04-12/2015 als angemessen betrachte. Ein derartiges Monatsgehalt als Fassader sei in der Branche völlig utopisch. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.01.2020…