…Strafbarkeit gegeben. Sie haben die Parkometerabgabe daher hinterzogen. Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu EUR 365,00 zu bestrafen (§ 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006). Grundlage für die Bemessung der Strafe sind gemäß …
…dass der Bf. das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt selbst abgestellt hat und es sich bei den Angaben, die er in diesem Zusammenhang getätigt hat, um reine Schutzbehauptungen handelt. Das Vorliegen der Voraussetzung einer Befreiung von der Parkometerabgabe aufgrund des Mitführens einer behinderten Person unter der…
…der einen bereits entwerteten Parkschein – nach Entfernung bereits vorgenommener Eintragungen – nochmals verwendet, sich der Tragweite seiner Handlungen wohl bewusst sein muss. Die Ausführungen des Bf. sind nicht geeignet, ein mangelndes Verschulden glaubhaft zu machen, sodass von einer vorsätzlichen Hinterziehung von Parkometerabgabe auszugehen ist. Zur Strafbemessung…
…in der Beschwerde und die Ausführungen in der mündlichen Verhandlung nichts zu ändern vermögen. Aus den genannten Erwägungen ist die belangte Behörde daher zu Recht von einer Hinterziehung der Parkometerabgabe ausgegangen. Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 1 Abs 1 Parkometerabgabeverordnung ist für das Abstellen von mehrspurigen…
…398/64). Nur der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass die Aussagen bzw. die Anzeige des Parkraumüberwachungsorgans die dem Verfahren zugrunde liegenden Beweismittel darstellen, auf die sich die Bestrafung stützt. Aus den dargelegten Gründen ist daher der objektive Tatbestand der Hinterziehung der Parkometerabgabe als erwiesen anzusehen. …
…eine Wohnsitzänderung nicht angezeigt und scheint er weiterhin mit der Wohnanschrift seiner geschiedenen Gattin, (Wien, 16. Str.) auf. Die MA 67 erließ gegenüber der Bf. die Strafverfügung vom 28.10.2013, zugestellt am 5.11.2013, wegen Hinterziehung der Parkometerabgabe durch Verwendung eines farbkopierten Behindertenausweises…
…betreffend Hinterziehung der Parkometerabgabe gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II. Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG hat der…
…Rahmen der Beweiswürdigung angestellten Erwägungen nicht glaubhaft, sodass von einer vorsätzlichen Hinterziehung der Parkometerabgabe auszugehen ist. Die vorsätzliche Begehung eines Deliktes, für dessen Begehung der Gesetzgeber Fahrlässigkeit genügen lässt, stellt einen Erschwerungsgrund dar (vergleiche Verwaltungsgerichtshoferkenntnis vom 29.04.2011, Geschäftszahl 2008/09/0246). Aufgrund der…
…3) Der Täter handelt wissentlich, wenn er den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern sein Vorliegen oder Eintreten für gewiß hält." Die Verwendung eines bereits mehrfach entwerteten Parkscheins stellt nicht lediglich eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe…
…Handeln beinhalte, weshalb sein Verschulden als erheblich angesehen werden müsse. Somit seien sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben. Der Bf. habe die Parkometerabgabe nicht entrichtet und somit hinterzogen. Weiters enthält das Straferkenntnis die maßgeblichen Bestimmungen für die Strafbemessung (§ 4…
…der Parkometerabgabe wegen nicht ordnungsgemäßem Ausfüllens eines Parkscheines nicht aber die Verwendung eines bereits entwerteten Parkscheines anzulasten. Fehlt eine Eintragung im Feld "JAHR", liegt ebenso wie bei einer anderen fehlenden Eintragung kein gültig entwerteter Parkschein vor. Einerseits ist die Abgabe nicht entrichtet, andererseits kann der…
…in nicht unerheblichem Maße das als sehr bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der Bewirtschaftung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes sowie an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Entrichtung der Parkometerabgabe. Die der Beschuldigten zur Last gelegte Verwaltungsübertretung ist die Abgabenverkürzung in der Verschuldensform des Vorsatzes, also Hinterziehung…
…08.2014) der 13 einschlägigen Vormerkungen auf Hinterziehung der Parkometerabgabe wegen der Verwendung von Parkscheinen mit entfernten Entwertungen zurückzuführen sind. Beide Straferkenntnisse waren vor Begehung gegenständlicher Verwaltungsübertretung, dem 10.06.2016, bereits rechtskräftig. Ebenso erweist sich erschwerend, dass eine weitere fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe aufscheint …
…mir der Schuld bewusst, aber sicherlich nicht in dem Ausmaß wie er mir vorgeworfen wurde." Mit Straferkenntnis vom 8. September 2016, GZ. MA 67-PA-GZ wurde über den Bf wegen Hinterziehung der Parkometerabgabe gemäß § 4 Abs 1 Parkometergesetz 2006 idgF eine Geldstrafe in der…
…die Parkometerabgabe hinterzogen. Gemäß § 4 Abs 1 Parkometergesetz 2006 sind Handlungen und Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder verkürzt wird, als Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen bis zu EUR 365,00 zu bestrafen. Bei der Strafbemessung war gemäß § 19 VStG die Schwere der Verschuldensform (vorsätzliches Hinterziehen…
…beiden Parkscheinen unterschiedlich angegeben. Der Bf. hat daher die Parkometerabgabe in objektiver Hinsicht verkürzt. Gemäß § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen. Der Bf…
…des Verschuldens besonders Bedacht zu nehmen ist. Unter Berücksichtigung der Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes sind die §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch (StGB) sinngemäß anzuwenden. In Verfahren wegen Hinterziehung oder Verkürzung der Parkometerabgabe kommen als besondere Erschwerungsgründe etwa einschlägige Vorstrafen in Betracht, als besondere Milderungsgründe etwa ein bisheriger…
…Bf. von vorne herein von der in Rede stehenden Manipulation wusste oder aufgrund besonderer Umstände damit konkret rechnen musste. Daher geht das Gericht von keinem vorsätzlichen Handeln und somit von keiner Hinterziehung der Parkometerabgabe aus. Das (in der mündlichen Verhandlung nicht zur Sprache gebrachte) Beschwerdevorbringen…
…glaubhaft zu machen, sodass von einer vorsätzlichen Hinterziehung der Parkometerabgabe auszugehen war. Vor diesem Hintergrund durfte das Bundesfinanzgericht die obigen Sachverhaltsstellungen gemäß § 45 Abs 2 AVG als erwiesen annehmen. Rechtslage: Gemäß § 1 Wiener Parkometerabgabeverordnung ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (§ 25 StVO…
…dass über den der Bf bereits eine Vielzahl einschlägiger Vorstrafen verhängt wurde und die bisherige Bestrafung offenbar nicht geeignet war, ihn von der Begehung weiterer Hinterziehungen oder Verkürzungen der Parkometerabgabe abzuhalten. Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten hat der Bf im Verwaltungsverfahren nicht bekannt gegeben…