…Darstellung der Rechtslage und der maßgeblichen Verordnung u.a. fest: „…… Der Wohnort des Bf. (bzw. seines Sohnes) Wo ist in den Verordnungen gem. § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 nicht ausdrücklich angeführt. Der zulässige Beweis, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich unzumutbar wäre…
…ist nicht in den zu § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz 1992 ergangenen Verordnungen angeführt, in welchen festgelegt ist, von welchen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, wobei der Gegenbeweis zulässig ist. Da mangels Nennung in der VO keine sogenannte "Verordnungsgemeinde" vorliegt, ist …
…Anzahl von elf Fahrten erreicht; schließlich ist zu berücksichtigen, dass bei dieser Berechnung nur die Hinfahrten, sohin jene zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Berücksichtigung finden, die Rückfahrten (Arbeitsstätte-Wohnung) werden hingegen nicht mitgerechnet (vgl. dazu auch BFG 28.06.2023, RV/6100109/2023). Nachdem die Bf…
…wird, sieht vor, dass durch Verordnung des zuständigen BM festzulegen ist, "von welchen Gemeinden" eine tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar anzusehen ist. Dabei kommt es nur auf die Dauer der Fahrten zwischen zwei Orten an (VfGH 09.06.1998, B 2449/97). Hiebei…
…Unterlagen vor, auf Grund welcher das Finanzamt zum Ergebnis gelangte, dass bei einer Entfernung von 50 km zwischen Wohnort und Arbeitsstätte dem Bf. eine tägliche Hin- und Rückfahrt zuzumuten wäre. Überdies wären die Voraussetzungen für das Vorliegen von Familienheimfahrten nicht erfüllt, da die tägliche Rückkehr…
…für 18 Hin- und Rückfahrten im Zeitraum der nichtselbständigen Beschäftigung aus. 432 x 2 x 18 = 15.552 km Es ist von 15.552,00 gefahrenen Kilometern auszugehen. Der Beschwerdeführer machte € 0,12 pro gefahrenen Kilometer geltend. Bei dieser Berechnung ergebe sich folgender…
…nach Ungarn erfolgte. Diesen Aufzeichnungen entsprechend, gab es im Jahr 2017 insgesamt 48 Fahrten (jeweils mit Hin- und Rückfahrt) zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnsitz. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse war daher seitens des Gerichtes von oben angeführten Sachverhaltselementen auszugehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Rechtslage Folgende…
…Zugrundelegung von wöchentlichen Familienheimfahrten bzw. des amtlichen km-Geldes von EUR 0,42/km die monatlichen Kosten für Familienheimfahrten EUR 406,56 ausmachen würden (121 km * 2 Fahrten für Hin— und Rückfahrt * 4 Fahrten pro Monat * EUR 0,42 km-Geld), somit allerdings mit dem…
…08 Stunden 15 Minuten Dienstag, 23.12.2008 bis 24.00 Uhr: 05 Stunden 45 Minuten (7) Abzüglich der Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt (2 Stunden 50 Minuten) betragen die Zeitabstände zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag: Montag, 20.10.2008 bis Dienstag…
…vgl VwGH vom 24.03.2015, 2012/15/0074. Im gegenständlichen Fall machte der Beschwerdeführer Kosten für 24 Hin- und Rückfahrten - 2x 550 km, 24 mal im Jahr pro 1 km Kosten von 0,12 € geltend in Summe einen Betrag von € 3.168…
…in ***24*** angeführt. Das Finanzamt ist in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung zu Recht davon ausgegangen, dass die Gesamtzahl der angeführten Fahrten der Anzahl an Hin- und Rückfahrten zum oder vom Studienort entspricht. Auch das Bundesfinanzgericht hält es für unglaubwürdig, dass der Beschwerdeführer an nahezu jedem…
…Bf. nicht nachweisen. Er gab lediglich an, dass er für eine Hin- und Rückfahrt 2,5 bis 3 Tankfüllungen gebraucht und eine Tankfüllung CZK 1.600,- bis 1.700,- gekostet habe. Umgerechnet wären dies (abhängig vom Wechselkurs) ca. EUR 65,- bis 70,00,- pro Tankfüllung…
…für einen stationären Aufenthalt ist damit noch nicht ausreichend nachgewiesen, sodass lediglich die fiktiven Reisekosten für eine tägliche Hin- und Rückfahrt zu ambulanten Therapie anerkannt werden können. Hinsichtlich des Freibetrages für die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges wird auf die Bescheinigung der Bezirkshauptmannschaft M. verwiesen. 3…
…Zeugen entsprechend unter Beweis zu stellen. Unter Zugrundelegung der in der angesprochenen Beschwerdevorentscheidung mit 8,5 km angegebenen Teilstrecke zwischen ***1*** (Wohnung) und der deutsch-österreichischen Grenze entspricht dies (für Hin- und Rückfahrt) eine tägliche Fahrstrecke von (2 x 8,5 km =) 17 km…
…90 und EUR 70,00. Die Ausgaben für Familienheimfahrten (EUR 4.410,00) berechnete der Bf. durch Multiplizieren der Anzahl der Wochenenden vom 01.05.2011 - 31.12.2011 (= 35 Wochenenden) mit der Fahrtstrecke für die Hin- und Rückfahrt (= jeweils 150 km) und…
…auch die Kosten für die Hin- und Rückfahrt als aufteilbar erweisen. Das Aufteilungsverhältnis ergibt sich dabei in der Regel aus dem Verhältnis der ausschließlich betrieblichen bzw. beruflich veranlassten Aufenthaltstage zu den übrigen Aufenthaltstagen; die Behandlung der Tage der Hin- und Rückfahrt als neutrale Zeiträume hat…
…werden. 8. In Beantwortung eines Vorhaltes des Bundesfinanzgerichts gab der steuerliche Vertreter mit E-Mail vom 08.01.2020 bekannt, dass es sich nur um 11 Hin- und Rückfahrten statt der irrtümlich erklärten 18 Fahrten handle. Aufzeichnungen zu diesen Fahrten würden keine existieren, die Fahrten…
…unterschiedliche Kilometerangaben in ihre Aufzeichnungen aufgenommen (diese variieren zwischen 102 und 134 km). Für Fahrten zwischen der Wohnung und der Dienststelle wurden von der Bf. regelmäßig 24 km für die einfache, bzw. 48 km für die Hin- und Rückfahrt als Entfernung in ihren Aufzeichnungen angesetzt…
…Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Unter "Einzugsbereich des Wohnortes" iSd § 34 ist jener Bereich zu verstehen, in dem die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Ausbildungsort zeitlich als noch zumutbar anzusehen ist (vgl. VwGH 31.1.2000, 95/15/0196; VwGH 14.9.1994…
…das Finanzamt darauf hin, dass auch der Ansatz eines (aliquoten) Pendlerpauschales (siehe Beantwortung des Ergänzungsvorhaltes des Bf vom 27.08.2015) mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die Anerkennung von Familienheimfahrten ebenfalls nicht in Betracht komme. 9. Mit Eingaben vom 06.09.2017 und 26.09…