…wird durch den Bezug des Pflegegelds indiziert. Denn das Pflegegeld gebührt nur dann, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung ein Betreuungs- und Hilfsbedarf besteht (§ 4 Abs. 1 Bundespflegegeldgesetz). Nach der Rechtsprechung des VwGH indiziert der Bezug des Pflegegeldes daher das…
…Schutzzweck der Normen war festzustellen, dass der Normadressat des BPGG alle Pflegebedürftigen unabhängig von der Art ihrer Behinderung sind. Maßgebend für die Höhe des Pflegegeldes ist ausschließlich der konkrete Betreuungs- und Hilfsbedarf. Dem BPGG liegt der Grundsatz des Geldleistungsprinzips zu Grunde, sodass die Gewährung von…
…des Bf. weist seit März 2017 einen Behinderungsgrad von 100% auf. Diese Behinderung erfordert einen ständigen, täglichen Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen Behinderung. Der Bf. hat einen inländischen Wohnsitz in Wohnsitz_Inland. Die Wohnung ist 45m2 groß und wird mit zwei Mitbewohnern bewohnt. Hauptmieter…
…mitbewohnt. Das Bundespflegegeldgesetz (BGBl. 110/1993 idF BGBl. I Nr. 12/2015 ) definiert "Pflegebedarf" als einen "ständige(n) Betreuungs- und Hilfsbedarf […] aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" (§ 4 Abs 1 BPGG). In Ausführung des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) ist die Einstufungsverordnung ergangen…
…Wohnsitzverlegung erforderlich sei. Zur Definition des Pflegebedarfs wird auf das Bundespflegegeldgesetz verwiesen, wonach ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf (tägliche oder zumindest mehrmals wöchentliche regelmäßige Unterstützung bei der Bewältigung des persönlichen Lebensbereiches bzw. zum Schutz vor Verwahrlosung oder Eigengefährdung) auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen…
…Gerichtshof das "Bestehen einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit" voraus bzw. die (ärztlich attestierte) Gefahr für die Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Pfleglings im Fall der Wohnsitzverlegung. Das Bundespflegegesetz definiert als "Pflegebedarf' einen "ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf" auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung…
…bezog die Ehefrau des Vaters des Revisionswerbers im Streitzeitraum Pflegegeld. Da das Pflegegeld nur dann gebührt, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung ein Betreuungs- und Hilfsbedarf besteht (§ 4 Abs. 1 Bundespflegegeldgesetz), indiziert der Bezug des Pflegegeldes das Vorliegen einer Behinderung…
… Gangbild mit UASK ausreichend sicher; Mobilität:"alle Transfers mit Mühe und Festhalten selbständig"; - Schwellungsneigung und chronische krankhafte Hautveränderungen an den Beinen. Aus den Feststellungen resultierte ein Hilfsbedarf bei: - Zubereitung von Mahlzeiten (Pflegebedarf tgl. 60 Min. = 30 Stunden/Monat) - An- und Auskleiden der unteren Körperhälfte…
… Gangbild mit UASK ausreichend sicher; Mobilität:"alle Transfers mit Mühe und Festhalten selbständig"; - Schwellungsneigung und chronische krankhafte Hautveränderungen an den Beinen. Aus den Feststellungen resultierte ein Hilfsbedarf bei: - Zubereitung von Mahlzeiten (Pflegebedarf tgl. 60 Min. = 30 Stunden/Monat) - An- und Auskleiden der unteren Körperhälfte…
… Gangbild mit UASK ausreichend sicher; Mobilität:"alle Transfers mit Mühe und Festhalten selbständig"; - Schwellungsneigung und chronische krankhafte Hautveränderungen an den Beinen. Aus den Feststellungen resultierte ein Hilfsbedarf bei: - Zubereitung von Mahlzeiten (Pflegebedarf tgl. 60 Min. = 30 Stunden/Monat) - An- und Auskleiden der unteren Körperhälfte…
…der Bf. wie seine Ehefrau beziehen Pflegegeld. Pflegegeld gebührt nur dann, wenn auf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung ein Betreuungs- und Hilfsbedarf besteht (§ 4 Abs. 1 Bundespflegegeldgesetz). Der Bezug des Pflegegeldes indiziert somit das Vorliegen einer Behinderung sowohl des Bf. als…
…Zutreffen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird oder würde. Kann eine Bescheinigung des Sozialministeriumservice, dass eine mindestens 50%ige Behinderung besteht, nicht vorgelegt werden…
…Definition des Pflegebedarfs verweist das Bundesfinanzgericht in weiterer Folge auf das Bundespflegegeldgesetz (BGBl. 110/1993 idgF): "[...] einen ständige(n) Betreuungs- und Hilfsbedarf (tägliche oder zumindest mehrmals wöchentliche Unterstützung bei der Bewältigung des persönlichen Lebensbereiches bzw. zum Schutz vor Verwahrlosung oder Eigengefährdung) auf Grund einer körperlichen…
…gemäß Sachbezugswerteverordnung, das sind 5,23 € täglich). Aufwendungen sind um öffentliche Zuschüsse zu kürzen, soweit sie mit der Pflege- bzw. Hilfsbedürftigkeit in Zusammenhang stehen (LStR 822). Liegt zugleich eine Behinderung vor, können die Aufwendungen nicht neben, sondern nur an Stelle des Freibetrags gemäß § 35…
… 4 Abs. 1 BPGG gebührt das Pflegegeld bei Zutreffen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird oder würde. Gemäß § 4 Abs. 2 BPGG besteht Anspruch…
…wenn die im § 5 Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz umschriebenen Voraussetzungen gegeben sind: ein ständiger, täglich oder zumindest mehrmals wöchentlich zu erbringender Betreuungs- und Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen (Sinnes)Behinderung. Im konkreten Fall benötigt die Mutter des Beschwerdeführers aufgrund einer schweren Behinderung tägliche Betreuung…
…Das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. 110/1993 idgF, definiert als "Pflegebedarf" einen "ständige(n) Betreuungs- und Hilfsbedarf" (tägliche oder zumindest mehrmals wöchentliche Unterstützung bei der Bewältigung des persönlichen Lebensbereiches bzw. zum Schutz vor Verwahrlosung oder Eigengefährdung) "auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" (§…
…Das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. 110/1993 idgF, definiert als "Pflegebedarf" einen "ständige(n) Betreuungs- und Hilfsbedarf" (tägliche oder zumindest mehrmals wöchentliche Unterstützung bei der Bewältigung des persönlichen Lebensbereiches bzw. zum Schutz vor Verwahrlosung oder Eigengefährdung) "auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" (§…
…Das Bundespflegegeldgesetz, BGBl. 110/1993 idgF, definiert als "Pflegebedarf" einen "ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarf" (tägliche oder zumindest mehrmals wöchentliche Unterstützung bei der Bewältigung des persönlichen Lebensbereiches bzw. zum Schutz vor Verwahrlosung oder Eigengefährdung) "auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung" (§ 4…
…das bereits zitierte Erkenntnis des VwGH vom 27.5.2003, 2001/14/0121). Der nicht bestehende Pflegegeldbezug spricht gegen einen ständigen Betreuungs- oder Hilfsbedarf durch Angehörige (vgl. BFG 7.11.2018, RV/6100506/2016). Für das gegenständlich strittige Jahr 2016 ist in dem von der…