…gestellt werden soll. (Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 76). Mit anderen Worten: Nur weil das Internet die ihm innewohnende Universalität aufweist und nur weil jemand Umsätze bewirken kann, wenn er in seinem Herkunftsmitgliedstaat körperlich nicht anwesend ist, bedeutet das nicht, dass der Verbrauch…
…eingerichtet ist, unter Einhaltung der einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften Pensionskassengeschäfte zu erbringen und damit im unmittelbaren Zusammenhang stehende Tätigkeiten auszuüben und die nach den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/2341 von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats in ein nationales Register eingetragen oder zugelassen ist;…
…studierende Sohn (Rs Echternach) eines bei einer IO vormals beschäftigten Arbeitnehmers, der mit seinen Eltern in den Herkunftsmitgliedstaat zurückgekehrt ist und wegen Anerkennungsproblemen seines Studienfortschritts im Herkunftsstaat sein Studium im Aufnahmestaat fortsetzte und dort Studienförderungen beantragte, Kind eines "Arbeitnehmers" iSd Art 12 VO (EWG) 1612…
…sind ausländische Körperschaften nicht diskriminiert. Das Unionsrecht schreibt den Mitgliedstaaten nicht vor, dafür zu sorgen, dass in ihrem Herkunftsmitgliedstaat als gemeinnützig anerkannte ausländische Einrichtungen im Inland automatisch die gleiche Anerkennung erhalten (vgl EuGH 27.01.2009, C-318/07, Persche). Auch ausländischen Einrichtungen ist ein…
…idF BGBl. 135/2013 lautet: "1) Die Bestimmungen des § 186 sind auch auf ausländische Kapitalanlagefonds anzuwenden. Als solche gelten: 1. OGAW, deren Herkunftsmitgliedstaat nicht Österreich ist; 2. AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG;…
…Gebildes, das eine Bewilligung gemäß § 50 benötigt, 2. AIF im Sinne des AIFMG, dessen Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen. Für den Fall, dass keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt oder nicht sämtliche Erträge ausgeschüttet werden, gelten gemäß …
…eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen. Wenn aber auch der Arbeitgeber des Bf (***18***) im Wohnsitzstaat der Familie ansässig ist (war), ergibt sich daraus sogar auch eine stärkere berufliche Bindung an den Herkunftsmitgliedstaat. Die Tatsache, dass der Bf 2021 noch in Österreich besteuert wurde…
…das eine Bewilligung gemäß § 50 benötigt, oder 2.AIF im Sinne des AIFMG, dessen Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, sind beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen. Ergibt sich aus den Einkünften im Sinne des § 27 des Einkommensteuergesetzes 1988 nach Abzug der…
… 50 benötigt, oder 2. AIF im Sinne des AIFMG, dessen Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, sind beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen. Ergibt sich aus den Einkünften im Sinne des § 27 des Einkommensteuergesetzes 1988 nach Abzug der damit in Zusammenhang stehenden…
…nichts daran, dass es sich im gegenständlichen Fall um einen irischen OGAW handelt, der auch in seinem Herkunftsmitgliedstaat als Investmentfonds behandelt wird und auch im Hinblick auf das österreichische Steuerrecht als solcher - und damit als der Fondsbesteuerung unterliegend - zu behandeln ist, weshalb eine Rückerstattungsberechtigung nach §…
…und inländische Körperschaften gleich ist, sind ausländische Körperschaften nicht diskriminiert. Das Unionsrecht schreibt den Mitgliedstaaten nicht vor, dafür zu sorgen, dass in ihrem Herkunftsmitgliedstaat als gemeinnützig anerkannte ausländische Einrichtungen im Inland automatisch die gleiche Anerkennung erhalten (vgl EuGH 27. 1. 2009, C-318/07, Persche)…
…27 Tz 93). Die ausgeschütteten Erträge aus Einkünften im Sinne des § 27 des Einkommensteuergesetzes 1988 abzüglich der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen eines Kapitalanlagefonds oder eines AIF im Sinne des AIFMG, dessen Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, sind gemäß …
…gestellt werden soll. (Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 76). Mit anderen Worten: Nur weil das Internet die ihm innewohnende Universalität aufweist und nur weil jemand Umsätze bewirken kann, wenn er in seinem Herkunftsmitgliedstaat körperlich nicht anwesend ist, bedeutet das nicht, dass der Verbrauch…
…die sich Kapital beschaffen, ohne ihre Anteile beim Publikum in der Gemeinschaft oder einem Teil der Gemeinschaft zu vertreiben, Art. 4 Ein OGAW im Sinne dieser Richtlinie ist in seinem Herkunftsmitgliedstaat als niedergelassen anzusehen. Art. 5 Abs. 1 Ein OGAW bedarf zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit…
…muss, auf den Kopf gestellt werden soll. ( Schlussanträge des Generalanwaltes C‑591/15 Rn 76). Mit anderen Worten: Nur weil das Internet die ihm innewohnende Universalität aufweist und nur weil jemand Umsätze bewirken kann, wenn er in seinem Herkunftsmitgliedstaat körperlich nicht anwesend ist, bedeutet das nicht…
…gestellt werden soll. (Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 76). Mit anderen Worten: Nur weil das Internet die ihm innewohnende Universalität aufweist und nur weil jemand Umsätze bewirken kann, wenn er in seinem Herkunftsmitgliedstaat körperlich nicht anwesend ist, bedeutet das nicht, dass der Verbrauch…
…auf den Kopf gestellt werden soll (Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 76). Mit anderen Worten: Nur weil das Internet die ihm innewohnende Universalität aufweist und nur weil jemand Umsätze bewirken kann, wenn er in seinem Herkunftsmitgliedstaat körperlich nicht anwesend ist, bedeutet das nicht…
…auf den Kopf gestellt werden soll (Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 76). Mit anderen Worten: Nur weil das Internet die ihm innewohnende Universalität aufweist und nur weil jemand Umsätze bewirken kann, wenn er in seinem Herkunftsmitgliedstaat körperlich nicht anwesend ist, bedeutet das nicht…
…auf den Kopf gestellt werden soll (Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 76). Mit anderen Worten: Nur weil das Internet die ihm innewohnende Universalität aufweist und nur weil jemand Umsätze bewirken kann, wenn er in seinem Herkunftsmitgliedstaat körperlich nicht anwesend ist, bedeutet das nicht…
…gestellt werden soll. (Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 76). Mit anderen Worten: Nur weil das Internet die ihm innewohnende Universalität aufweist und nur weil jemand Umsätze bewirken kann, wenn er in seinem Herkunftsmitgliedstaat körperlich nicht anwesend ist, bedeutet das nicht, dass der Verbrauch…