…oder durch Akteneinsicht genügt nicht. Die Tatsache des Zukommens iSd § 7 ZustG kann ihre verfahrensrechtliche Wirksamkeit nur entfalten, wenn sie feststeht. Dabei muss der Heilungstatbestand einwandfrei festgestellt werden können, nötigenfalls auch zeitlich fixiert. Keinesfalls ist der Empfänger beweispflichtig, insbesondere nicht für das Fehlen von Umständen…
…dem Tower den Start des Flugzeuges hätte verhindern können. Andernfalls dürften strukturelle Mängel der zollamtlichen Überwachung nicht zu Lasten Rechtsunterworfener gehen. Es läge ein Heilungstatbestand nach Art.859 6.Fallgruppe ZK-DVO vor. Das Flugzeug sei tatsächlich in die Türkei ausgeführt worden, und die J…
…gewesen. Überdies würde die nochmalige Erhebung der EUSt eine unzulässige Doppelbelastung darstellen und könnte die Zollschuld gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-480/12 allenfalls nach Art. 204 ZK entstanden sein, wobei der Heilungstatbestand des Art. 859 ZK-DVO vorliege. Die Bf…
…gewesen. Überdies würde die nochmalige Erhebung der EUSt eine unzulässige Doppelbelastung darstellen und könnte die Zollschuld gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-480/12 allenfalls nach Art. 204 ZK entstanden sein, wobei der Heilungstatbestand des Art. 859 ZK-DVO vorliege. Die Bf…
…gewesen. Überdies würde die nochmalige Erhebung der EUSt eine unzulässige Doppelbelastung darstellen und könnte die Zollschuld gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-480/12 allenfalls nach Art. 204 ZK entstanden sein, wobei der Heilungstatbestand des Art. 859 ZK-DVO vorliege. Die Bf…
…gewesen. Überdies würde die nochmalige Erhebung der EUSt eine unzulässige Doppelbelastung darstellen und könnte die Zollschuld gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-480/12 allenfalls nach Art. 204 ZK entstanden sein, wobei der Heilungstatbestand des Art. 859 ZK-DVO vorliege. Die Bf…
…24). Somit scheidet im streitgegenständlichen Fall auch die Anwendung des Art 859 ZK-DVO aus, weil Art 859 ZK-DVO einen derartigen Heilungstatbestand nicht vorsieht. Unberührt davon bleiben die Erstattung oder der Erlass von Einfuhrumsatzsteuer entsprechend den Vorschriften der Art 235 - 242 ZK, wenn die…
…gewesen. Überdies würde die nochmalige Erhebung der EUSt eine unzulässige Doppelbelastung darstellen und könnte die Zollschuld gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-480/12 allenfalls nach Art. 204 ZK entstanden sein, wobei der Heilungstatbestand des Art. 859 ZK-DVO vorliege. Die Bf…
…gewesen. Überdies würde die nochmalige Erhebung der EUSt eine unzulässige Doppelbelastung darstellen und könnte die Zollschuld gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-480/12 allenfalls nach Art. 204 ZK entstanden sein, wobei der Heilungstatbestand des Art. 859 ZK-DVO vorliege. Die Bf…
…gewesen. Überdies würde die nochmalige Erhebung der EUSt eine unzulässige Doppelbelastung darstellen und könnte die Zollschuld gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache C-480/12 allenfalls nach Art. 204 ZK entstanden sein, wobei der Heilungstatbestand des Art. 859 ZK-DVO vorliege. Die Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***,***LAND***, über die Beschwerde vom 15. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Mai 2023 betreffend Abweisung des Antrages vom 10. August 2022 auf Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht gemäß § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerde…
Folgende beantragten bzw. in den zugrunde gelegten Unterlagen diagnostizierten Gesundheitsschädigungen erreichen keinen Grad der Behinderung: - Stellungnahme zu Vorgutachten: Gegenüber dem VGA bei fehlendem jahrelangem Betreuungsbedarf, scheinbar insgesamt unverändertem Zustandsbild und Einstufung nach EVO um 3 Stufen herabgesetzter GdB Der festgestellte Grad der Behinderung wird voraussichtlich…
Idem zum Vorgutachten. Eine länger zurückreichende Bestätigung eines Gdb von min. 50 v.H ist nicht möglich, da zwar neue Befunde vorgelegt wurden, diese jedoch eine diffuse, diagnostisch unklare Symptomatik (DD: Prodromalsymptomatik) beschreiben, jedoch keine höhergradige für das Antragsleiden relevante psychiatrische Symptomatik dokumentieren. Herr ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch UGP Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte, Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 10. September 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom…
(2) Das Gutachten hat neben den persönlichen Daten die Anamnese, den Untersuchungsbefund, die Diagnosen, die Einschätzung des Grades der Behinderung, eine Begründung für die Einschätzung des Grades der Behinderung innerhalb eines Rahmensatzes sowie die Erstellung des Gesamtgrades der Behinderung und dessen Begründung zu enthalten. Inkrafttreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde der Bf., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 21. August 2013, SVNr. 1234, betreffend Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe ab Juni 2008, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., X-Straße, Y, gegen die Bescheide des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, GZ. A und GZ. B, vom 27. Oktober 2014, mit denen 1. die Anträge auf Wiedereinsetzung…
g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., Adresse, vertreten durch Mag. Bernhard Johann Schuller, Marktgasse 1, 2130 Mistelbach, vom 7. März 2022, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. Februar 2022, betreffend Abweisung…