…Zutreffen des Falles a) die Zollschuld für die J. gemäß Art.204 Abs.1 lit.a ZK entstanden ist und für deren Heilung iSd Art. 859 Unterabsatz 1dritter Gedankenstrich Fallgruppe 6 Zollkodex-Durchführungsverordnung, (ZK-DVO), keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten an der Zollschuldentstehung vorliegen darf…
…16/0097). Anders als Art 204 ZK sieht Art 203 ZK keine Heilung von Pflichtverletzungen vor. Es bedurfte daher keiner Überlegungen, ob die Voraussetzungen des Art 859 ZK-DVO erfüllt sind. Gemäß Art 203 Abs 3 erster Anstrich ZK wird jeder Zollschuldner, der durch sein…
…Unbeschadet dessen scheitert eine Heilung nach Art. 859 ZK, weil sich die Bf. das grob fahrlässige Verhalten ihres Fahrers zurechnen lassen muss (Art. 859 zweiter Anstrich ZK-DVO). Der Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S.d. Art. 859 zweiter Anstrich ZK-DVO stimmt mit dem…
…unter denen die Abgabenschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK ausnahmsweise nicht entsteht, sind abschließend durch Art. 859 ZK-DVO geregelt. Bei einem unzulässigen Binnenverkehr scheitert die Heilung einer Pflichtverletzung regelmäßig daran, dass die Zollbehörden keine Möglichkeit haben, entsprechende Bewilligungen zu erteilen (Witte, Zollkodex6, Art…
…16/0097). Anders als Art 204 ZK sieht Art 203 ZK keine Heilung von Pflichtverletzungen vor. Es bedurfte daher keiner Überlegungen, ob die Voraussetzungen des Art 859 ZK-DVO erfüllt sind. Gemäß Art 203 Abs 3 erster Anstrich ZK wird jeder Zollschuldner, der durch sein…
…der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat.“ Art. 859 ZK-DVO lautet: „Folgende Verfehlungen gelten im Sinne des Artikels 204 Absatz 1 des Zollkodex als Verfehlungen, die sich auf die ordnungsgemäße…
…bewilligt worden wäre, sofern ein entsprechender Antrag gestellt worden wäre (Art. 859 Nr. 4 ZK-DVO). Bei einem gemäß Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO unzulässigen Binnenverkehr scheitert eine derartige „Heilung“ einer PBCichtverletzung durch die nachträgliche (zollamtliche) Bewilligung aber regelmäßig bereits daran, dass die Zollbehörden…
…755,67 Euro. Die Einkommensteuer beträgt nach Anrechnung der Lohnsteuer und Rundung (§ 39 Abs 3 EStG) 5.709 Euro. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der…
…BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 8. April 2024 für die am…
…betreffend Einkommensteuer zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In der Beilage zur Einkommensteuererklärung für 2016…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang I.1…
…12. September 2023 als unbegründet ab und sprach aus, dass eine Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig sei. Die Beschwerdeführerin legte dagegen mit Anbringen vom 22. Jänner 2024 außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ein. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. November…
…Der Einkommensteuerbescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Krankentransportgesetz nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt : I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1…
…beträgt das Einkommen 31.867,56 Euro und die Einkommensteuer nach Abzug von Absetzbeträgen, anrechenbarer Lohnsteuer und Rundung 1.773 Euro. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I…
…Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In Streit steht die Berücksichtigung von Aufwendungen für Heilhandlungen als außergewöhnliche Belastung ohne…
Gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG ist gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere, weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die…
…Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind der Beschwerdevorentscheidung vom 21.02.2020 zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
Mit der Beschwerde wird die (ersatzlose) Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide beantragt; dies unter Verweis auf die Begründung des gegen die zugrunde liegenden Wiederaufnahme- und Einkommensteuerbescheide gerichteten Vorbringens. Die Festsetzung der gegenständlichen Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO erfolgte nach Ansicht des BFG zu Recht, da die Einkommensteuerbescheide 2016…