…gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Dem Antrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 201 BAO wird stattgegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die…
…gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die…
…Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist…
…A-Stadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 26. November 2009 betreffend Rechtsgeschäftsgebühr (Hausverlosung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…März 2009 beim Finanzamt an, ob und in welchem Umfang bei einer abgebrochenen Hausverlosung die Entstehung der Gebührenschuld verhindert werden könne. Auf der Homepage der Bf. (www.zzz.at) war auszugsweise zu lesen: „Gewinnen Sie den neu renovierten 3 ½ Sterne Betrieb oder werden Sie…
…TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG anlässlich der begonnenen und abgebrochenen Hausverlosung aus dem Gesetz selbst folgt und alle in der gleichen Situation gleichermaßen trifft. Nunmehr war aber auch zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Hierbei ist jedoch…
…betreffend Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (Hausverlosung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig…
…betreffend Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (Hausverlosung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig…
…betreffend § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG (Hausverlosung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die…
…durch das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, vom 28.10.2010, betreffend Rechtsgebühren und Gebührenerhöhung iZm Hausverlosung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die angefochtenen Bescheide aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 26. November 2009, betreffend Rechtsgeschäftsgebühr (Hausverlosung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge…
…habe die Bf. dazu bewogen, zu versuchen, ihre Liegenschaft zu verkaufen. Weil sich jedoch keine Käufer hierfür gemeldet hätten und Anfang des Jahres 2009 plötzlich Hausverlosungen angeboten worden seien, wodurch Liegenschaften um deren tatsächlichen Verkehrswert hätten angeboten werden können, habe sich auch die Bf. entschlossen…
…der Gebührenpflicht ausgenommen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Außer Streit steht, dass die Festsetzung der Rechtsgeschäftsgebühr für die im Jahre 2009 abgebrochene Hausverlosung gemäß dem damals gültigen § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG…
…gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die…
…3 GebG, der eine Kumulierung von Gebühren und Grunderwerbsteuer verhindern soll, zum Tragen kommt. Das Finanzamt setzte für diese Grundstücksverlosung („Hausverlosung“) mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 24. Juni 2010 von einer Bemessungsgrundlage von 1.239.700 [= 12.650x98] die Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP…
…der Grunderwerbsteuer unterliegt oder ob § 15 Abs. 3 GebG, der eine Kumulierung von Gebühren und Grunderwerbsteuer verhindern soll, zum Tragen kommt. Das Finanzamt setzte für die Grundstücksverlosung („Hausverlosung“), die der Bf. durchführte, mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 24. Jänner 2011 von einer Bemessungsgrundlage von…
…der Grunderwerbsteuer unterliegt oder ob § 15 Abs. 3 GebG, der eine Kumulierung von Gebühren und Grunderwerbsteuer verhindern soll, zum Tragen kommt. Das Finanzamt setzte für die Grundstücksverlosung („Hausverlosung“), die der Bf. durchführte, mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 9. April 2009 von einer Bemessungsgrundlage von…
…StNr. ****x1**** betreffend Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a aF GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…möglich, diese Gelder rasch aufzubringen. Dies käme jedoch einer Verschleuderung ihres Vermögens gleich und wäre gleichzeitig mit erheblichen Härten verbunden. Darüber hinaus ergäbe sich die sachliche Unbilligkeit aus der Tatsache der unklaren Rechtslage rund um Hausverlosungen. Weiters wurde eine mündliche Berufungsverhandlung beantragt, den die Bf…