…Ende März deren Hauptwohnsitz laut Melderegister seit 04.02.2013 unverändert ist, gehe das Finanzamt in freier Beweiswürdigung davon aus, dass der von § 82 Abs. 8 KFG geforderte Gegenbeweis nicht erbracht wurde. Für eine überwiegende Verwendung des Kfz im Inland spreche weiters das Vorhandensein einer…
…festgesetzt wurden, in Ort1 (Ö) (noch) keinen Hauptwohnsitz hatte. Somit ist die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, wonach Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis…
…geltenden Fassung sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht werden oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung…
…KFG ist ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen, das von Personen mit dem Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet wird, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Festsetzung war erforderlich, da am 24.08.2017 durch…
…8 KFG bestimmt, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37…
…8 KFG bestimmt, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37…
…des Hauptwohnsitzes des Beschwerdeführers (in der Folge kurz: Bf.) in den Jahren 2016 bis 2019 und daran anknüpfend die NoVA bzw. KFZ-Steuerpflicht zweier in der Schweizer Eidgenossenschaft (in der Folge kurz: Schweiz oder CH) auf den Bf. zugelassener PKWs (samt deren Verwendung im Inland…
…der Rechtsfrage, ob der Bf. einen Hauptwohnsitz im Inland hat, als auch jener, ob ein Fahrzeug seinen dauernden Standort entgegen der Vermutung des § 82 Abs. 8 erster Satz KFG nicht im Bundesgebiet hat, stützte sich das Bundesfinanzgericht auf die ohnedies zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Darüberhinaus…
…Lebensinteressen einer Person festzustellen. Dem Vorbringen des Beschwerdeführers, dass dieser nicht im Inland gemeldet sei, ist zu entgegnen, dass es auf die Meldung alleine nicht ankommt. Denn zur Bestimmung des Hauptwohnsitzes kommt es nicht darauf an, ob eine Person unter einer bestimmten Anschrift gemeldet ist…
…erbracht. Wie bereits das Finanzamt im Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe ausführt, sind nach § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz (KFG) - in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung - Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht…
…Ihren Hauptwohnsitz haben. (…) Weiters wurde dem Finanzamt zufolge einer von der Finanzpolizei am 19.11.2014 um 8:10 Uhr in X vorgenommenen Kontrolle erstmals bekannt, dass Sie auch das Fahrzeug der Type BMW 530d mit dem (slowenischen) Kennzeichen SLO-2 im Inland verwenden…
…Verfügungsmöglichkeit. Bei natürlichen Personen als Verwender ist die Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 anwendbar, wenn diese ihren Hauptwohnsitz im Inland haben. Der Hauptwohnsitz befindet sich nach § 1 Abs. 7 MeldeG an dem Ort, an dem sich eine Person in der erweislichen oder aus…
…wo er vor seiner Anmeldung des Hauptwohnsitzes im Inland gelebt hatte, ob dieser Wohnsitz aufgegeben wurde und welche Beschäftigung er nachgegangen war. Darüber hinaus wurde er gebeten, Angaben zu seinem Familienstand und Freundeskreis zu machen sowie zur regelmäßigen Verwendung des Fahrzeugs im In- und Ausland…
…der Beschwerdeführer im Inland seinen Hauptwohnsitz habe und seit 08.07.2013 an der Adresse ***Bf1-Adr*** gemeldet sei. In der Anzeige der Landespolizeidirektion ***4*** ist weiters angegeben, dass aus dem Facebook-Profil des Beschwerdeführers ersichtlich sei, dass sich dieser nur selten im Ausland zwecks…
…des Beschwerdeführer im Inland gem. § 82 Abs. 8 KFG widerrechtlich verwendet werde. Gegen diese Bescheide wurde mit zwei gesonderten Schreiben vom 17. Februar 2018 Beschwerde erhoben und begründend ausgeführt, dass der Beschwerdeführer in Deutschland einen Wohnsitz habe, welcher für das deutsche Finanzamt als Hauptwohnsitz gelte…
…Sachverhalt 1. Unbestritten ist, dass die Beschwerdeführerin seit 9.8.2004 ihren Hauptwohnsitz im Inland hat und in Deutschland über keinen Wohnsitz verfügt. 2. Unstreitig ist, dass die Beschwerdeführerin seit 1.8.2005 und auch in den Beschwerdejahren 2010 bis 2012 ein Einzelunternehmen F Agentur…
…82 Abs. 8 KFG sind Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Diese Regelung ist als lex specialis zu § 40…
…Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden. § 82 Abs. 8 KFG 1967 bestimmt: "Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland…
…die belangte Behörde werfe ihr vor, ein Fahrzeug mit Standort im Inland ohne ordnungsgemäße Entrichtung der NoVA länger als einen Monat verwendet zu haben. In diesem Zusammenhang sei zunächst als erwiesen angenommen worden, dass sich ihr Hauptwohnsitz in Österreich befinde. Diese falsche Annahme beruhe vorrangig…
…Berufung gegen die Vorschreibung der Kraftfahrzeugsteuer 07-12/2011 und 01-12/2012 behaupten Sie neuerlich, dass der dauernde Standort des Fahrzeuges in Deutschland sei. Diesbezüglich ist auszuführen, dass Sie zweifelsfrei über einen Hauptwohnsitz im Inland im Sinne des § 82 Abs. 8 KFG 1967 verfügen…