IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen Bf., Adr1, vertreten durch SteuerberatungX, Adr2, Beschwerde vom 4.1.2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4.12.2007 betreffend Körperschaftsteuer 2006 sowie Beschwerde vom 15.10…
…Betrieb in die neue GesmbH überträgt." Entsprechend der dargelegten Zielsetzung des UmgrStG, nur Umgründungen unter Fortsetzung des wirtschaftlichen Engagements zu begünstigen, darf auch bei Handelsspaltung nur begünstigtes Unternehmensvermögen iSd Abs 2 und 3 auf die neuen oder übernehmenden Gesellschaften übertragen werden (§ 32 Abs 1). Spaltungen…
…sei daher bspw. ein der Umwandlung vorangehender Anteilserwerb durch - Erbanfall (Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag zwischen Ehegatten) - Verschmelzung (verschmelzungsbedingter Anteilstausch) - Umwandlung (Anteilserwerb als nunmehriger Mitunternehmer oder als Hauptgesellschafter) - Handelsspaltung ( spaltungsbedingter Anteilserwerb) - Anwachsung im Sinne des § 142 UGB, sofern nicht vorher ein Einzelrechtsnachfolgetatbestand vorliege - Einbringungen nach § 92…
…Linde 2007, 393, m. w. N.). Die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG gilt generell und außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell auch für Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Steuerspaltungen innerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, wenn das zu übertragende…
…Linde 2007, 393, m. w. N.). Die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG gilt generell und außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell auch für Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Steuerspaltungen innerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, wenn das zu übertragende…