…Bf von seinem Konto bei der Sparkasse ***y*** € 4.000,- in bar ab (Auszahlungsbeleg). Ob dieser Betrag dem Schwager des Bf für den Hagelschaden am Fahrzeug gezahlt wurde, kann nicht festgestellt werden. Der verfahrensgegenständliche Skoda Superb wurde von ***x.x.*** am 03.09.2021…
…Girokontos der Eheleute, welches durch deren beider Pensionseinkünfte gespeist wird. Im Zuge der Hagelunwetter am 13. Mai 2015 und am 12. Juli 2016 sind Ablösezahlungen seitens der Versicherung für Hagelschäden erfolgt (aktenkundige am 4. Februar 2023 übermittelte Unterlagen insb Bankbelege); am 9. Juni 2015 iHv…
…Pkt. 2. Befund: Bauweise: Erdgeschoss: Massivbau; Dachraum: Holzkonstr.; Art des Daches: Satteldach; Zustand der Deckung: Hagelschaden "minder gut"). Die restlichen Ausführungen unter Pkt. "2. Befund" betreffen die für die Ermittlung der Nutzungsdauer des Gebäudes nicht relevante Flächenaufstellung, Ausstattung der Räumlichkeiten, Art der Fußböden und Fenster…
…November 2014 2.6. Beschreibung des Gebäudes: […] Bauweise Erdgeschoss: Massivbau Dachraum: Holzkonstr, Art des Daches Satteldach Zustand der Deckung Hagelschaden "minder gut" 3.1. Bewertungsgrundsatz: Die übliche Gesamtnutzungsdauer ist die zu erwartende Zeitspanne von der Errichtung des Gebäudes bis zum Ende seiner wirtschaftlich vertretbaren…
…geltend. Diese veranlagte das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2016 erklärungsgemäß, sie wurde jedoch mangels Überschreiten des Selbstbehaltes steuerlich nicht wirksam. In der Beschwerde beantragte er eine außergewöhnliche Belastung für "Sturm/Wasserschaden (Hagelschaden)" in Höhe von € 3.400,00 (Reinigung und Trocknung der Kellerräume, Ausbringung Restwasser…
…daher die in der Berechnung angewandten klimatischen Verhältnisse nicht mehr den tatsächlichen Wetterverhältnissen entsprechen. Da in den letzten Jahren 2021, 2022 und auch 2023 erhebliche Hagelschäden in Bereich der bewerteten Grundflächen aufgetreten seien, sei der Abschlag für die Hagelgefährdung von - 2 % auf mindestens - 6 % abzuändern…
…Unterkonstruktion (BFG 28.11.2018, RV/5100427/2015), Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höherer Gewalt (zB Sturm- und Hagelschaden oder Beschädigung des an sich intakten Dachstuhls Der Verwaltungsgerichtshof hat den Aufwand zur Sanierung eines verwahrlosten Gebäudes in seinem Erkenntnis vom 10.06.1987, 86/13/0167…
…09.10.2023. Dieses weist allerdings alleine deshalb einen positiven Saldo aus, weil diesem am 27.09.2023 ein Betrag von EUR 6.435,00 als Versicherungsleistung für einen Hagelschaden gutgeschrieben wurde. Von diesem Betrag muss allerdings noch eine Fahrzeugreparatur bezahlt werden. Ansonsten ist das…
…keine außergewöhnlichen Ereignisse; sie treten jedes Jahr in einem gewissen Ausmaß regelmäßig auf und können schon deshalb keine Steuerbegünstigung infolge "Außerordentlichkeit" rechtfertigen. Wenn z.B. Hagelschäden, Wind- oder Feuerschäden bei niemandem steuerlich berücksichtigt werden, können sie auch in der Forstwirtschaft keine Steuerbegünstigung rechtfertigen (Zitat, Doralt…
…Wartungsarbeiten, - Reparaturen, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, - Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume, - Anfärbeln der Fassade ohne Erneuerung des Außenverputzes, - Ausbessern des Verputzes usw.‚ - Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höherer Gewalt (zB bei Sturm- und Hagelschäden). Instandsetzungsaufwendungen sind jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs…
…dem Sohn überschrieben worden sei. Der Postbote wisse, wo er wohne, weshalb er seine Post bekomme. Der Hagelschaden liege zwar schon länger zurück, aber die Versicherung habe erklärt, es sei schon verjährt und habe es eine Auseinandersetzung mit dieser gegeben. Man habe seinerzeit selbst eine…
…den Betrieb auf. Nach Einrichten des Büros sowie Anstellung der Mitarbeiter Anfang Juni 2018 lukrierte die Bf erste Aufträge (zB Bodenplatte - Abstellhalle, Re. Nr. 001; Baumeisterarbeiten - Betonplatte, Re. Nr. 002, Sanierung des Hagelschadens, Re. Nr. 004; Sanierungsarbeiten beim Wohnhaus, Re. Nr. 009; ua.; vorgelegte Rechnungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land vom 2.März 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…