…der belangten Behörde nicht in der Weise erkannt werden, weil die haftungsrelevanten Umsatzsteuerbeträge von der GmbH selbst gemeldet wurden und bei Selbstbemessungsabgaben kein Bescheid ergangen sei. Im Haftungsverfahren habe der Bf. über deren Unrichtigkeit keine Einwendungen erhoben. Hinsichtlich der Lohnabgaben seien dem Haftungsbescheid die maßgeblichen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, vom 30. November 2017, gegen den Haftungsbescheid des (vormaligen) Finanzamtes Baden Mödling, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 30. Oktober 2017 betreffend Inanspruchnahme in Höhe von EUR…
…beweisen könne, nie in die Lage gekommen zu sein, über finanzielle Mittel der ***GmbH in Liqu.*** zu disponieren. Der von der Antragstellerin im Haftungsverfahren zu erbringende Nachweis, keine abgabenrechtliche Pflichten verletzt zu haben, weist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art auf, insbesondere im…
…vom 10. Juni 2020 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 12. Mai 2020, GZ N-1, betreffend Wiederaufnahme des Haftungsverfahrens gemäß § 303 BAO zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***2***, die Richterin***1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 11. Oktober…
…dem BF im Haftungswege vorgeschrieben. Dies ergibt sich aus den vorliegenden Verwaltungsakten des GPLA-Prüfungsverfahrens der Gesellschaft, dem Abgabenkonto der Gesellschaft sowie den Akten des Haftungsverfahrens des BF, sowie den Ausführungen des Vertreters des BF in der mündlichen Verhandlung vom 26.07.2018. Auch im…
…wenn der Haftungsinanspruchnahme ein an die Gesellschaft gerichteter, Bindungswirkung auslösender, Bescheid vorangegangen ist - in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen (siehe u.a. die Erkenntnisse des VwGH vom 25.9.2001, 2001/14/0109 , vom 09.11.2011…
…wenn der Haftungsinanspruchnahme ein an die Gesellschaft gerichteter, Bindungswirkung auslösender, Bescheid vorangegangen ist - in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen (siehe u.a. die Erkenntnisse des VwGH vom 25.09.2001, 2001/14/0109, vom 09.11.2011…
…nicht nachgekommen, insbesondere sei der Nachweis der Gleichbehandlung der Gläubiger nicht erbracht worden. Unter Hinweis auf § 248 BAO sei die Richtigkeit der der Haftung zugrundeliegenden Abgabenbescheide im Haftungsverfahren nicht zu prüfen. Gemäß § 103 BAO könnten im Einhebungsverfahren ergehende Erledigungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur…
…sei. Zum einen habe dieser bereits eine Stellungnahme abgegeben (Eingabe vom 2.6.2015), zum anderen sei nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Haftungsverfahren nicht zu prüfen, ob eine allenfalls an den Abgabengläubiger geleistete Zahlung nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung anfechtbar gewesen wäre. Ebenso…
Zur haftungsgegenständlichen Lohnsteuer, die vom Gleichbehandlungsgebot ausgenommen ist, wies bereits das Finanzamt zutreffend auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hin. Reichen die einem Vertreter zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die Entrichtung der auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer aus, darf der Geschäftsführer gemäß…
…des Haftungsbescheides (§ 224 BAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis im Beschwerdeverfahren festgelegt. Sache des erstinstanzlichen Verfahrens war es, die Haftung für Umsatzsteuer…
…dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0322 mwN). Wenngleich im Haftungsverfahren die den Vertreter treffende besondere Behauptungs- und Beweispflicht einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre…
…1 BAO annehmen dürfe. Da der Bf. auf den Vorhalt vom 8.7.2013 nicht reagiert habe und solcherart seiner qualifizierten Mitwirkungspflicht im Haftungsverfahren nicht nachgekommen sei, sei er zur Haftung für die offenen Abgabenschulden der GmbH heranzuziehen. Zur Vermeidung eines Abgabenausfalles sei die Haftungsinanspruchnahme…
…verfügt über kein Vermögen und kein Einkommen, außer einen etwaigen Geschäftsführerbezug aus der X.GmbH in Liqu.. Da Haftungsverfahren ohne ausreichende Aussicht auf einen entsprechenden Erfolg mangels Sinnhaftigkeit nicht durchzuführen sind (so ausdrücklich BMF vom 12. Dezember 1995, GZ E 1009/1/DIV/3/95…
…an, dann kann ihm die uneinbringliche Abgabe allerdings zur Gänze vorgeschrieben werden (VwGH vom 23.3.2010, 2007/13/0137). Im gegenständlichen Haftungsverfahren hat der Beschwerdeführer keine ausreichenden Angaben über die finanziellen Mittel der Primärschuldnerin während des haftungsgegenständlichen Zeitraumes gemacht. Es wurde keine Aufstellung bzw…
…hat sich zwar um die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen angenommen, wusste jedoch nicht, dass diese im Jahr 2014 keine richtigen Daten ausgewiesen haben. Sie wurde zunächst 2019 im Haftungsverfahren aufgefordert einen Gleichbehandlungsnachweis zu erbringen, dies war ihr jedoch, da sie keine Unterlagen mehr hatte, nicht möglich…
… 230 Abs. 6 BAO zu. Das Haftungsverfahren ist mittlerweile mit dem Beschluss des BFG vom 18.08.2017 beendet. Somit ergibt sich durch die Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung offenkundig keine Beeinträchtigung der Rechtsschutzinteressen des Bf. Eine solche wurde im Verfahren auch nicht…
…Beschwerdeführer die Behauptung aufgestellt, die zugrundeliegenden Abgabenbescheide wären nicht mitgesendet worden. Hier wird versucht, nochmals mit diesem formellen Grund das Haftungsverfahren niederzuschlagen, was im vorhergehenden Verfahren ja gelang. Jedoch wurden diesmal diese Bescheide sowohl im Haftungsbescheid als auch auf dem Rückschein angeführt. Hinsichtlich des tatsächlichen…
…Bf. im Haftungsweg geltend gemachten Abgabenansprüche gegenüber der Erstschuldnerin bescheidmäßig festgesetzt. Somit besteht im Haftungsverfahren Bindung an die Umsatzsteuer- und Verspätungszuschlagsbescheide 2011, 2012 vom 5.3.2015 sowie an den Säumniszuschlagsbescheid vom 9.3.2015 und die Bescheide über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages 2011, 2012…