…E.W. der faktische Geschäftsführer gewesen sei und der Bf. sich nicht um den laufenden Betrieb gekümmert und deshalb nur einen geringen Einblick in die Geschäftsgebarung gehabt habe. Die Einflussnahmemöglichkeiten des mit dem angefochtenen Bescheid zur Haftung Herangezogenen seien nicht gegeben gewesen. Der Bf. habe…
…0025). § 9a BAO sieht zwar eine Haftung für faktische Geschäftsführer vor, jedoch wurde diese Bestimmung erst durch das AbgÄG 2012 eingeführt und ist erst für Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 1. Jänner 2013 verwirklicht wurden. Die faktische Geschäftsführertätigkeit des AB betraf einen Zeitraum, der vor…
…Februar 2019, Steuernummer N-1, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…aus einer organschaftlichen Vertreterfunktion treffen. Der Bf. sei insbesondere im Zeitraum vom ***4*** bis ***5*** nicht wirksam zum organschaftlichen Vertreter der Firma bestellt worden. Der geltend gemachte Haftungsbetrag sei beim Einschreiter nicht einbringlich zu machen. Dieser verfüge über ein sehr geringes Einkommen. Faktischer Geschäftsführer der…
…können. Fest steht, dass der Bf. im (haftungs-)gegenständlichen Zeitraum als Geschäftsführer für die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten gemäß § 80 Abs.1 BAO verantwortlich war und er es unterlies die entsprechenden Steuerklärungen abzugeben. Die Haftungsinanspruchnahme setzt die Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Die Pflichtverletzung…
…sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Nach dem Ergebnis des Erörterungsgespräches und der nachfolgenden Stellungnahme des Finanzamtes Klagenfurt kann eine Haftung der Bf. für die Umsatzsteuer 2007…
…des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 30. Mai 2012, betreffend Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO iVm § 80 BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Haftungsbescheid vom 27.06.2011 die Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) als Geschäftsführerin der Firma D und B GmbH zur Haftung für uneinbringliche…
…faktischer Geschäftsführer ist nach § 9a BAO zu beurteilen. Diese ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat ein Geschäftsführer auch dann ein für die Haftung nach § 9 BAO relevantes Verschulden zu vertreten, wenn er sich vor der Übernahme seiner Funktion mit einer…
…2018) Die Haftung von faktischen Geschäftsführern und Personen mit maßgebendem Einfluss gemäß § 9a BAO, unter Verweis auf Gellis, GmbHG7 § 25 Rz 7; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³ § 25 Rz 6). Nach der Judikatur (z.B. OGH 23. 2. 2009, 8 Ob 108/08b) liegt eine faktische Geschäftsführung…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (BF) war Geschäftsführerin der Gesellschaft, mittlerweile Neu. Die Neu ist infolge Eröffnung eines Konkursverfahrens aufgelöst. Mit Bescheid vom 4. Mai 2009 wurde die BF für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH zur Haftung im Ausmaß von 1.382.800 Euro herangezogen. Dabei…
…Adresse2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6.11.2012, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer…
…Haftung (§ 224 Abs. 1) zu Gesamtschuldnern. Es liegt dabei im Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot an einen der Gesamtschuldner, an welchen der Gesamtschuldner, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will (vgl. Ritz, BAO7, § 6 Tz 7). Da im vorliegenden Fall beide Geschäftsführer…
…des § 9 stellt nicht auf eine faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Nach der Rechtsprechung ist ein De-facto-Geschäftsführer kein Vertreter iSd § 80 Abs. 1 BAO und des § 18 Abs. 1 GmbHG, seine Heranziehung zur Haftung ist daher unzulässig (UFS 3.8.2005, RV…
…hingewirkt hätte, diese Beschränkungen zu beseitigen oder seine Geschäftsführerstellung rechtzeitig aufzugeben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wird die Haftung des Vertreters dann eingeschränkt, wenn er nachweist, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (zuletzt VwGH 23.8.2016, Ra…
…00 | Summe | | 1.903,25 Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Beschwerdeführer war ab 2.3.2012 Geschäftsführer der X-Limited mit Sitz in Birmingham…
…Bf., über die Beschwerde vom 18.10.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 30.07.2018, betreffend Haftung (Primärschuldnerin) zu Recht: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 BAO aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…abgeführt wird - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH - von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 19. Dezember 2002, Zl. 2001/15/0029). Im gegenständlichen Fall wäre eine Haftung des Beschwerdeführers für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum…
…vorrangig geltend gemacht wird. Die Finanzamt hätte somit auch die beiden ehemaligen handelsrechtlichen Geschäftsführer der Primärschuldnerinnen gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung heranziehen können. Eine solche Haftungsinanspruchnahme ist jedoch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Das BFG erachtet den Bf. als finanziellen Nutznießer der…
…dass die Haftung durch eine Berufungsvorentscheidung vermindert wurde (statt durch eine Bescheidberichtigung gem. § 295 Abs 3 BAO). Außerdem begehrt er (im Haftungsverfahren erstmals im Vorlageantrag) die inhaltliche Überprüfung der zugrunde liegenden Umsatzsteuer-Bescheide 2003-2006. Rechtsgrundlage: Die zur Vertretung juristischer Personen Berufenen (wie der Geschäftsführer)…