…Abgabenbescheide(s) an den Haftungspflichtigen, allenfalls durch konkrete Mitteilung des Bescheidinhaltes zu geschehen, und ist selbst dann unerlässlich, wenn der Haftungspflichtige, etwa, weil ihm die betreffenden Bescheide als Geschäftsführer einer GmbH zugestellt wurden, vom Abgabenanspruch Kenntnis haben muss (Ritz, aaO, § 248 Rz. 8 und Rz…
…Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der Kausalität zwischen seiner schuldhaften Pflichtverletzung und…
…liquiden Lage befinde. Der Beschwerdeführer hätte trotz Aufforderung keine Nachweise erbracht. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Einleitung: Der Beschwerdeführer bestreitet die Haftung für Abgabenschuldigkeiten der GmbH, die zum Teil vor seinem Eintritt als Geschäftsführer fällig geworden sind. 2. Rechtslage: § 6a Abs. 1 KommStG…
…sie als Geschäftsführerin dieser Gesellschaft zur Haftung heranzuziehen, es sei denn sie könne beweisen, dass sie ohne ihr Verschulden daran gehindert war, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Für den Fall, dass die ***A*** GmbH bereits zum Zeitpunkt der Fälligkeit der einzelnen Abgaben…
…die Haftung als gesetzlicher Vertreter der Firma GmbH für Rückstände gegenüber dem Finanzamt aus dem Jahr 2016 mit folgender Begründung: Unser Mandant war zum Geschäftsführer der GmbH in dem Zeitraum 23.07.2014 - 28.10.2016 bestellt und erfüllte seine Pflichten als gesetzlicher Vertreter immer…
…Er habe kein Gutachten betreffend der GmbH eingeholt; seine Zuständigkeit beziehe sich stets auf den Zeitpunkt ab der Konkurseröffnung. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Einleitung: Der Beschwerdeführer bestreitet die Haftung für Abgabenschuldigkeiten der GmbH, die vor seinem Eintritt als Geschäftsführer fällig geworden sind. …
…ihn als Geschäftsführer dieser Gesellschaft zur Haftung heranzuziehen, es sei denn er könne beweisen, dass er ohne sein Verschulden daran gehindert war, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Für den Fall, dass die ***A*** GmbH bereits zum Zeitpunkt der Fälligkeit der einzelnen Abgaben…
…Begründend wurde darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer bis 24.06.2008 Geschäftsführer der GmbH gewesen ist. Das Finanzamt nahm hinsichtlich solcher Abgaben, deren gesetzliche Fälligkeiten nach dem Ausscheiden aus der Geschäftsführung lagen, Abstand von der Heranziehung zur Haftung. Der Haftungsbetrag setzte sich vor allem aus…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 17. April 2012 den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma L.Ä GmbH in Höhe von € 35.629,10 zur Haftung als Geschäftsführer gemäß § 9 BAO heran…
… 9 und 80 BAO und darauf verwiesen, dass der Bf ab 13.1.2009 alleiniger Geschäftsführer der GmbH gewesen ist. Insbesondere wurde auf die nach ständiger Rechtsprechung geltende Beweislastumkehr hingewiesen, welcher der Bf nicht nachgekommen sei. Hingewiesen wurde auch auf das Vorverfahren (Beschluss des BFG…
…Widrigenfalls haftet der Geschäftsführer für die in Haftung gezogene Abgabe zur Gänze (z.B. VwGH 9.8.2001, 98/16/0348). Entsprechende Aufstellungen oder andere Nachweise über die maßgebliche finanzielle Situation der GmbH zum Eintritt der Abgabenfälligkeiten hat der Bf der Abgabenbehörde oder dem Bundesfinanzgericht…
…verwalten, entrichtet werden. Liegt der Sitz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Ausland, so ist gemäß § 107 Abs. 1 GmbHG die Gesellschaft durch die Geschäftsführer zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden, wenn sie eine inländische Zweigniederlassung hat. Gemäß § 107 Abs. 2 GmbHG haben Gesellschaften, deren…
…seinem gesamten Inhalt und Umfang nach angefochten. Die Rechtsverletzung ergebe sich im Detail aus folgenden Überlegungen. Das Finanzamt gehe davon aus, dass den Bf. gemäß § 9 iVm §§ 80 ff BAO als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XY GmbH eine Haftung für U, L, KA, K, DB, DZ…
…10.1999, 97/15/0198, 0199). Übernimmt eine GmbH die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge des Geschäftsführers als weitere Entlohnung für seine Geschäftsführungstätigkeit und erbringt sie damit insgesamt ein angemessenes Entgelt für ihr gegenüber erbrachte Leistungen, ist dieses Entgelt auf Seiten der Gesellschaft betrieblich veranlasst (vgl. VwGH…
…Dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der GmbH keinerlei Mittel mehr zur Verfügung gehabt hätte, behauptet er nicht. Da der Beschwerdeführer den Nachweis der Gleichbehandlung in Bezug auf die Entrichtung der Abgabenforderungen bei Fälligkeit nicht angetreten hat, kommt eine quotenmäßige Einschränkung der Haftung nicht in Betracht…
…Gf2*** betreffend die ***Y-GmbH*** wird in Ergänzung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages die bisher mündliche Vereinbarung (Geschäftsordnung) der Gesellschaft festgehalten, dass ***Gf2*** im lnnenverhältnis für das laufende operative Geschäft allein zuständig ist und daher die bezügliche Haftung als Geschäftsführer für die Einhaltung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten…
…unbegründet ab und führte nach Zitierung der für die Haftung wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsprechung aus, dass die im angefochtenen Bescheid angeführten Abgabenforderungen gemäß der Aktenlage bestünden. Der Bf. sei vom Datum2 bis Datum3 alleiniger Geschäftsführer der GmbH und daher für die Abgabenentrichtung verantwortlich gewesen…
…Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen. Die sicherzustellenden Abgabenansprüche seien auf Grund folgender Sachverhalte entstanden und wie folgt ermittelt worden: Mit Bescheid vom 02.08.2017 sei der Bf. als (ehemaliger) Geschäftsführer der Firma GmbH-1 zur Haftung herangezogen worden. Die Einbringung der Haftungsschuld sei gefährdet…
…GmbHG zu deren Vertretung berufen gewesen sei. Er sei daher auch verpflichtet gewesen, die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. Lohnabgaben seien im Haftungsbescheid enthalten: Die Lohnabgaben seien antragsgemäß mit 03.10.2013 berichtigt worden, für die verbleibenden Lohnsteuern verbleibe die gesetzliche Haftung des Geschäftsführers…
…cit.) wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen hat. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer hat daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem hat er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel…