…Neuberechnung der Abgaben: | Abgabe | Betrag in Euro | Zoll | 9.160,71 | Einfuhrumsatzsteuer | 10.375,60 | Tabaksteuer | 26.813,30 | Abgabenerhöhung | 803,45 | Summe | 47.153,06 Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten…
…als Masseverwalter im Konkurs der NNGmbH, Adresse1, gerichteten Sammelbescheid vom 22. April 2009, GZ. zzz, setzte das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eine Abgabenerhöhung fest. Bescheid I betrifft die nachträgliche buchmäßige Erfassung einer Zollschuld in der Höhe von Euro 1.841…
…an Rohmasse, somit für 23.400 kg Eigenmasse und dem Durchschnittswert laut Statistik Austria von 12,02 € pro Kilogramm bei einem Zollsatz von 8 % und Einfuhrumsatzsteuersatz von 20 % in folgender Höhe: der Zollwert beträgt 23.400 x 12,02 = 281.268 € , davon…
…dass seitens der Abgabenbehörde vor allem auf die Einbringung bzw. Einbringlichkeit der Abgaben Bedacht zu nehmen ist. Im vorliegenden Fall erscheint schon auf Grund des Gesamtkomplexes und damit der Höhe des Abgabenbetrages die Festsetzung der Zollschuld auch in diesem Fall sowohl beim Bf als auch…
…dass seitens der Abgabenbehörde vor allem auf die Einbringung bzw. Einbringlichkeit der Abgaben Bedacht zu nehmen ist. Im vorliegenden Fall erscheint schon auf Grund des Gesamtkomplexes und damit der Höhe des Abgabenbetrages die Festsetzung der Zollschuld auch in diesem Fall sowohl beim Bf als auch…
…dass seitens der Abgabenbehörde vor allem auf die Einbringung bzw. Einbringlichkeit der Abgaben Bedacht zu nehmen ist. Im vorliegenden Fall erscheint schon auf Grund des Gesamtkomplexes und damit der Höhe des Abgabenbetrages die Festsetzung der Zollschuld auch in diesem Fall sowohl beim Bf als auch…
…Nicht nachvollziehbar sei auch die Berechnung der Höhe der Eingangsabgaben. Die Vorschreibung der Abgabenerhöhung sei unzulässig (vgl. VwGH 2012/16/0090). Jedenfalls unzulässig sei es, eine Abgabenerhöhung für die Zeit vor Fälligkeit der ursprünglichen Zollschuld vorzuschreiben. Eine Vorschreibung einer Abgabenerhöhung für solche Zeiträume sei nämlich…
…Juli 2007, Zl. zzz, setzte das Zollamt Wien der nunmehrigen Beschwerdeführerin (Bf.), der Bf., im Grunde des Art. 203 ZK die Zollschuld fest. Gleichzeitig kam es mit diesem Sammelbescheid zur Festsetzung einer Abgabenerhöhung gem. § 108 Abs. 1 ZollR-DG. Gegen diesen Bescheid richtet sich die…
…wird und zwar in der gesetzlich geschuldeten Höhe. Ist die Zollschuld mit einem geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Betrag buchmäßig erfasst worden, so ist nach Art. 220 Abs. 1 ZK der nachzuerhebende Restbetrag nachträglich buchmäßig zu erfassen. Die Festsetzung der Abgabenerhöhung erweist sich jedoch nunmehr…
…somit nicht um eine theoretische Größe sondern um einen genau definierten Gesetzesbegriff. Es versteht sich von selbst, dass es nicht der Disposition des (potentiellen) Zollschuldners obliegt, diesen für die Abgabenerhebung maßgeblichen Wert nach eigenem Gutdünken in beliebiger Höhe anzugeben. Genau dieses Handeln ist dem Bf…
…ausstehenden Eingangsabgaben in der angeführten Höhe gemäß Art. 220 Abs.1 ZK nachzuerheben und gemäß § 108 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag an Säumniszinsen (§ 80 ZollR-DG) entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung…
…ausstehenden Eingangsabgaben in der angeführten Höhe gemäß Art. 220 Abs.1 ZK nachzuerheben und gemäß § 108 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag an Säumniszinsen (§ 80 ZollR-DG) entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung…
…entsteht die Zollschuld in dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Zollanmeldung angenommen wird. Wird mittels elektronischer Datenverarbeitung angemeldet, gelten die gleichen Kriterien. Die Annahme wird im System dokumentiert. Die Zollschuld entsteht immer in der richtigen Höhe. Der Anmelder ist Zollschuldner. Im Falle der indirekten Vertretung…
…der BF , für die im Bescheid genannten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren beförderten Waren im Grund des Art. 203 Abs. 1 und Abs. 3 erster Anstrich ZK iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG die Zollschuld fest. Darüber hinaus gelangte mit diesem Sammelbescheid auch eine Abgabenerhöhung gemäß…
…237,10) und die Abgabenerhöhung in Höhe von € 512,03 festgesetzt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Zollschuld bei jeder neuerlichen Verbringung des Fahrzeuges aus Kroatien in das Zollgebiet der Gemeinschaft entstehe. Mangels konkreter Angaben der Bf. werde innerhalb der Verjährungsfrist der 31…
…Eingangsabgaben in der angeführten Höhe gem. Art 220 Abs. 1 ZK nachzuerheben und gem. § 108 Abs. 1 ZOllR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag an Säumniszinsen (§ 80 ZollR-DG) entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen…
…Eingangsabgaben in der angeführten Höhe gem. Art 220 Abs. 1 ZK nachzuerheben und gem. § 108 Abs. 1 ZOllR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag an Säumniszinsen (§ 80 ZollR-DG) entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen…
…Eingangsabgaben in der angeführten Höhe gem. Art 220 Abs. 1 ZK nachzuerheben und gem. § 108 Abs. 1 ZOllR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag an Säumniszinsen (§ 80 ZollR-DG) entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen…
…Eingangsabgaben in der angeführten Höhe gem. Art 220 Abs. 1 ZK nachzuerheben und gem. § 108 Abs. 1 ZOllR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag an Säumniszinsen (§ 80 ZollR-DG) entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen…
…Eingangsabgaben in der angeführten Höhe gem. Art 220 Abs. 1 ZK nachzuerheben und gem. § 108 Abs. 1 ZOllR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag an Säumniszinsen (§ 80 ZollR-DG) entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen…