…der Rechtslage dar, auf deren Grundlage der ursprüngliche Abgabenanspruch als rechtswidrig und nichtig anzusehen sei. Ein Anspruch aus § 1431 ABGB sei nicht an das Bestehen eines Guthabens am Abgabenkonto gebunden, sondern würde sich aus dem Fehlen eines Rechtsgrundes für die Zahlung ergeben. Das Finanzamt habe…
…dass es für die Beurteilung, ob ein Guthaben am Abgabenkonto besteht, auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt. Weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch zum Zeitpunkt der Erledigung der Rückzahlungsanträge bestand ein Guthaben am Abgabenkonto, das zurückgezahlt werden hätte können. Soweit der steuerliche Vertreter in der…
…dass es für die Beurteilung, ob ein Guthaben am Abgabenkonto besteht, auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt. Weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch zum Zeitpunkt der Erledigung der Rückzahlungsanträge bestand ein Guthaben am Abgabenkonto, das zurückgezahlt werden hätte können. Soweit der steuerliche Vertreter in der…
…Vorlageantrag vom 25. November 2015 wird ausgeführt, dass das Guthaben aus dem Einkommensteuerbescheid 2012 rechtswidrig einbehalten worden sei. Zu diesem Zeitpunkt habe am Abgabenkonto kein offener Saldo bestanden und es sei daher rechtswidrig gemäß § 215 BAO einem nicht vorhandenen offenen ältesten Saldo verrechnet. Die Abgabenschuld…
…dass es für die Beurteilung, ob ein Guthaben am Abgabenkonto besteht, auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt. Weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch zum Zeitpunkt der Erledigung der Rückzahlungsanträge bestand ein Guthaben am Abgabenkonto, das zurückgezahlt werden hätte können. Soweit der steuerliche Vertreter in der…
…keiner Zeit ein Guthaben. Am 22.02.2022 und 23.05.2022 wurden die Einkommensteuer-Vorauszahlungen 01-03/2022 und 04-06/2022 in der Höhe von jeweils 93 € verbucht (siehe Vorauszahlungsbescheid 2022 vom 16.11.2021). Der Rückstand am Abgabenkonto wuchs daher auf…
…Einwand betrifft die Frage, ob das Guthaben aus der Einkommensteuerveranlagung 2022 mit Abgabenforderungen betreffend Einkommensteuer 2015 verrechnet werden durfte und bezieht sich auf die Richtigkeit der Buchungen bzw. der Gebarung am Abgabenkonto und wäre mit einem Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO und…
…bezieht sich eindeutig auf die Richtigkeit der Buchungen bzw. der Gebarung am Abgabenkonto und wäre mit einem Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO und nicht im gegenständlichen Rückzahlungsverfahren, indem ausschließlich das Bestehen/Nichtbestehen eines Guthabens, nicht aber die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Buchungen zu…
…dass es für die Beurteilung, ob ein Guthaben am Abgabenkonto besteht, auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt. Weder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch zum Zeitpunkt der Erledigung der Rückzahlungsanträge bestand ein Guthaben am Abgabenkonto, das zurückgezahlt werden hätte können. Soweit der steuerliche Vertreter in der…
…Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts Gutschrift an Anspruchszinsen entsprechend der Darstellung der Bf erhöhen würde. Andererseits ist strittig, ob im für die Festsetzung der strittigen Anspruchszinsen maßgeblichen Zeitraum am Abgabenkonto der Bf ein „Guthaben“ bestanden hat, sodass gemäß § 205 Abs 6 lit b BAO (antragsgemäß) die vorgeschriebenen…
…03.2018 beantrage die Beschwerdeführerin (Bf.) die Rückzahlung des sich auf dem Abgabenkonto befindlichen Guthabens (8.561,11€). Wobei sie fest hielt, dass sie keine Ahnung habe, warum sie in Österreich eine Steuernummer bekommen habe. Am 14.06.2018 wurde ein Sicherstellungsauftrag erlassen für Lohnsteuer…
… 239 BAO kann nur ein auf dem Abgabenkonto nach Verrechnung von Gutschriften und Zahllasten tatsächlich bestehendes Guthaben (am Tag der Rückzahlung) zurückgezahlt werden. Mangels Vorliegens eines Guthabens am Abgabenkonto des Abgabepflichtigen zum Zeitpunkt der Antragstellung konnte die beantragte Rückzahlung nicht gewährt werden. Die Abweisung des…
…Änderung zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ist die Rechtsfrage zu klären, ob das Finanzamt ein im Zeitpunkt der Konkurseröffnung am Abgabenkonto bestehendes Guthaben mit Forderungen aus Vorsteuerkorrekturen gemäß § 16 Abs. 3 UStG 1994 aufrechnen dürfe. Die Richtigkeit der am Abgabenkonto vorgenommenen Vorsteuerkorrekturen gemäß § 16 Abs…
…vom 26. Februar 2019 wurde die Gebarung auf dem Abgabenkonto der Bf. insofern berichtigt, als dieses nunmehr ein Guthaben in Höhe von 27.911,27 € aufweist. Begründend wurde ausgeführt, die Einbuchung der Abgaben in Höhe von 64.139,95 € am 4. Oktober 2011…
…am Abgabenkonto der Bf. wurde wegen teilweiser Abweisung eines Rückzahlungsantrages ebenfalls ein Beschwerdeverfahren vor dem BFG geführt (siehe dazu das Erkenntnis des BFG zu RV/7102074/2017 vom 11.9.2018). Im Zeitpunkt der Fälligkeit der verfahrensgegenständlichen Vorauszahlungen hat das Konto somit kein verrechenbares Guthaben…
…noch die stattgebende Beschwerdevorentscheidung vom 9.4.2025 Buchungen am Abgabenkonto zur Folge. Der Beschwerdeführer hat auch keinerlei Zahlungen an Einkommensteuervorauszahlungen geleistet, die aufgrund der Beschwerdevorentscheidung vom 9.4.2025 zu einer Gutschrift und damit zu einem rückzahlbaren Guthaben geführt haben könnten. Dennoch beantragte der…
…Abgabe, sondern bloß eine gutschriftsmäßige Verbuchung der Zahlung am Abgabenkonto des Beschwerdeführers vorgenommen wurde. Den Beschwerdeführer selbst traf im Beschwerdefall weder eine Verpflichtung zur Entrichtung der Immobilienertragsteuer noch eine Verpflichtung zur Vorsorge für ein ausreichendes Guthaben am Abgabenkonto für eine Verwendung zwecks Tilgung der Immobilienertragsteuer…
…Rückzahlungsantrages (8.11.2012) verrechnete das Finanzamt das Guthaben am Abgabenkonto des Beschwerdeführers mit den im Haftungsverfahren geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten, für welche der Beschwerdeführer als Geschäftsführer zur Haftung herangezogen wurde, sodass am 13.11.2012 kein Guthaben am Abgabenkonto des Beschwerdeführers vorhanden war (Saldo:"0…
…Säumniszuschläge wurden jedoch von der Gesellschaft zur Gänze nicht entrichtet. Selbst voll stattgebende Beschwerdeentscheidungen des Bundesfinanzgerichtes würden damit zu keinem rückzahlbaren Guthaben am Abgabenkonto und damit zu einem im Zuge einer Nachtragsverteilung abwickelbaren Vermögen der Gesellschaft führen. Damit ist aber die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft erloschen…
…wobei er jedoch den darauf gerichteten Vorsatz in Abrede gestellt habe. Zum Zeitpunkt der Abweisung seines Zahlungserleichterungsansuchens habe der Beschuldigte über ein Guthaben [am Abgabenkonto] in Höhe von € 7.137,61 verfügt [, weshalb lediglich der im Spruch des bekämpften Erkenntnisses genannte Gesamtbetrag strafrelevant verblieben…