IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, als Gruppenträgerin, V GmbH, als Gruppenmitglied und der A GmbH, als von der Teilnahme an der Unternehmensgruppe ausgeschlossene Körperschaft, jeweils vertreten durch Unterberger Fidas Salzburg Steuerberatung GmbH & Co KG, Linzer…
…aus der betrieblichen Kollektivversicherung "bestimmten Gruppen ihrer Arbeitnehmer" gewährt hat. Im gegenständlichen Fall umfasste der Kreis der Berechtigten zum Abschluss der betrieblichen Kollektivversicherung gemäß § 26 Z 7a EStG Angestellte mit einer zum Zeitpunkt der Gruppenbildung 3-jährigen Betriebszugehörigkeit, die besondere Verwendung im Bereich der Buchhaltung…
…stehe dem diametral entgegen und sei auch für Schwestergesellschaften mit einer inländischen Muttergesellschaft nicht vorgesehen. Somit liege hier keine Ungleichbehandlung vor. Weiter bewirke eine Gruppenbildung mit einem ausländischen Gruppenträger ohne Inlandsbezug eine Ergebniszurechnung zu einer, weder der unbeschränkten noch der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden, ausländischen Körperschaft…
…stehe dem diametral entgegen und sei auch für Schwestergesellschaften mit einer inländischen Muttergesellschaft nicht vorgesehen. Somit liege hier keine Ungleichbehandlung vor. Weiter bewirke eine Gruppenbildung mit einem ausländischen Gruppenträger ohne Inlandsbezug eine Ergebniszurechnung zu einer, weder der unbeschränkten noch der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden, ausländischen Körperschaft…
…KStG 1988 erfolgen (vgl. etwa Wiesner/Kirchmayr/Mayr, Gruppenbesteuerung (2009), K59 ff), war auch die im Jahr 2011 erfolgte Gruppenbildung für die Anwendung des § 12 Abs. 2 KStG 1988 dem Grunde nach unbeachtlich. Auch von Gruppenmitgliedern können steuerfreie Beteiligungserträge im Sinne des § 10 KStG 1988…
…an Gruppenmitgliedern nicht abzugsfähig. Im Falle der Anschaffung einer Beteiligung (Abs 4) durch ein Gruppenmitglied bzw. den Gruppenträger oder eine für eine Gruppenbildung geeignete Körperschaft an einer betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft (Abs 2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar…
…an Gruppenmitgliedern nicht abzugsfähig. Im Falle der Anschaffung einer Beteiligung (Abs. 4) durch ein Gruppenmitglied bzw. den Gruppenträger oder eine für eine Gruppenbildung geeignete Körperschaft an einer betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft (Abs. 2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar…
…an Gruppenmitgliedern nicht abzugsfähig. Im Falle der Anschaffung einer Beteiligung (Abs. 4) durch ein Gruppenmitglied bzw. den Gruppenträger oder eine für eine Gruppenbildung geeignete Körperschaft an einer betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft (Abs. 2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar…
…Arbeitnehmern gewährt, dann müssten die herangezogenen Kriterien objektiv nachvollziehbar und betriebsbezogen sein. Eine willkürliche Gruppenbildung etwa nach Maßstäben persönlicher Vorliebe oder Nahebeziehung könne nicht zu Steuerbefreiung führen. Die Zahlung einer höheren Teuerungsprämie an ***Person2*** als Angestellte der beschwerdeführenden Partei sei nicht sachlich begründet, da nicht…
…österreichische Regelung begründet - vergleichbar der in jener Entscheidung zu beurteilenden Rechtslage in Luxemburg - eine Ungleichbehandlung zwischen Muttergesellschaften mit Sitz in Österreich, die mittels Gruppenbildung die positiven Ergebnisse ihrer gewinnbringenden Tochtergesellschaften durch die Verluste ihrer defizitären Tochtergesellschaften ausgleichen können, einerseits und Muttergesellschaften (mit Tochtergesellschaften in Österreich)…
…indem beim Erwerb inländischer Gesellschaftsanteile eine FWA bei Gruppenbildung vorzunehmen gewesen sei, dies sei aber beim Erwerb türkischer Gesellschaftsanteile bei Gruppenbildung nicht zulässig gewesen. Hinsichtlich der Übergangbestimmungen nach dem AbgÄG 2014 für Anteilserwerbe vor dem 1.3.2014 seien zusätzlich zum Schreiben vom 1.3…
…Akt aufliegenden Aktienoptionsplanes 2003 der Vorstand jährlich über einen Bezug der Teilnehmerentscheide. Die Anzahl bestimme sich auf der Grundlage der individuellen Leistung des Teilnehmers und seiner Verantwortung. Es handle sich im Wesentlichen nicht um eine Gruppenbildung iSd § 3 Abs. 1 Z 15 lit c EStG…
…die vom Finanzamt nach einer Außenprüfung (so wie vor Gruppenbildung in den Körperschaftsteuerbescheiden 2009 und 2010) im Feststellungsbescheid Gruppenträger 2011 nicht anerkannt und demzufolge im davon abgeleiteten Körperschaftsteuerbescheid 2011 nicht berücksichtigt wurden. Neben ihrer Beschwerde gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2009 und 2010 und den Feststellungsbescheid Gruppenträger…
…an Gruppenmitgliedern nicht abzugsfähig. Im Falle der Anschaffung einer Beteiligung (Abs. 4) durch ein Gruppenmitglied bzw. den Gruppenträger oder eine für eine Gruppenbildung geeignete Körperschaft an einer betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft (Abs. 2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar…
…ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger ausreichend finanziell iSd § 9 Abs.4 KStG 1988 verbunden sein. Die Gruppenbildung im Ausland sei daher auf eine Ebene begrenzt. Ausländische Tochterkörperschaften eines ausländischen Gruppenmitgliedes seien von der Unternehmensgruppe ausgeschlossen. Die Firma 2 sei eine ausländische Körperschaft…
…vom 21.12.2012 vorgenommen wurde, liege nicht vor. In diesem Zusammenhang habe das Finanzamt Wien 1/23 auch beim Finanzamt Wien 9/18/19 um Auskunft betreffend den Zeitpunkt des Einlangens der Anzeige über die Gruppenbildung des Gruppenmitglieds ersucht. Das Finanzamt Wien 9/18…
…G1", "G2" und "G4" durch Gruppenträger und Gruppenmitglied 30.12.2012: Mitteilung an Finanzamt über Gruppenbildung (FinanzOnline) 7.1.2013: Steuerl.Vertretung erhält von Klient Buchhaltungsbelege 11/2012 inclusive unterschriebenen Originaldokumente (Vertrag und Formulare) mittels Post 11.1.2013: Brief "Anmeldung der Unternehmensgruppe" wird verfasst…
…Siebtel. Eine Ergebniszurechnung des 1. Wirtschaftsjahres der Bf.2 Beteiligungs GmbH ist nicht zulässig, da der Antrag auf Gruppenbildung zum 26.3.2007 und somit nach dem Bilanzstichtag 28.2.2007 erfolgte (§ 9 Abs. 8 KStG). Auch wenn der Antrag rechtzeitig und somit vor dem…
…insbesondere auf die Beschwerdeführerin ausüben konnte. Die Feststellungen zum Gruppenantrag und zur Gruppenbildung sind unstrittig. Im September 2014 richtete die belangte Behörde ein Schreiben an die Beschwerdeführerin und ersuchte um Bekanntgabe diverser Sachverhaltsdetails. Mit Schreiben vom 8.1.2015 beantwortete die Beschwerdeführerin einen Fragenvorhalt des…
…der ***Tochter-GmbH*** der Jahre 2007 und 2008 noch relativ gut waren, später jedoch drastisch zurückgingen. Gruppenbildung: Die Feststellung einer Unternehmensgruppe ab dem Jahr 2008 erfolgte auf Grund des Antrages (Formulare G1 und G4) vom 23.12.2008. In einem der Formulare G4 wurde angegeben…