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BFG RV/7102115/2015Verkauf einer Liegenschaft und gleichzeitige Baurechtseinräumung für 30 Jahre im Gegenzug - Rückkaufsvereinbarung mit Wirksamkeit nach Ablauf des Baurechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.10.2017Teil 1/4

…des Bescheides widerspreche dem Zweck der Bestimmung des § 17 GrEStG und den Intentionen des Gesetzgebers. Materielle Zielsetzung des GrEStG sei es, den Grundstücksverkehr und nicht bloße zu Verträgen verdichtete Absichten zu besteuern. Werde ein Erwerbsvorgang wieder rückgängig gemacht, erweise sich seine vorgängige Besteuerung als unbegründet …

BFG RV/5101344/2014Bauherreneigenschaft bei Errichtung einer Doppelhaushälfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 19.05.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2014, StNr. xxx GVG 17 betreffend Grunderwerbsteuer nach…

BFG RV/7101829/2024§ 17 GrEStG - Aufhebung der Schenkung einer Wohnung an die Tochter und gleichzeitig Schenkung an den Sohn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2025

…verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

BFG RV/7101828/2024§ 17 GrEStG - Aufhebung der Schenkung einer Wohnung an die Tochter und gleichzeitig Schenkung an den Sohn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2025

…verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

BFG RV/7100230/2016Entschädigung für Leitungsrechte bei Schottervorkommen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2021Teil 3/4

…Fehlen tatsächlich bezahlte Vergleichspreise, muss feststehen, dass ausschließlich wegen der Erwartung der Einbeziehung der Grundstücke in diese veränderte Verwendungsmöglichkeit (etwa durch Umwidmung) kein oder nur ein geringer Grundstücksverkehr in der näheren Umgebung der enteigneten Grundstücksflächen stattfand (vgl. OGH 22.2.2016, 10 Ob 109/15z…

BFG RV/3100869/2018"Realteilungsvertrag": Es liegen zwei wirtschaftliche Einheiten vor, sodass die Voraussetzungen für die Befreiung nach § 3 Abs. 2 GrEStG nicht gegeben sind
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.05.2021

…9.2001, 2001/16/0402, 0403 u.a.). Die Realteilung stellt damit grundsätzlich einen Erwerbsvorgang iS des Grunderwerbsteuerrechtes dar, wobei der Grunderwerbsteuer als Verkehrssteuer jeder (einzelne) Grundstücksverkehr zu unterwerfen ist. b) Gegenstand der Befreiung nach § 3 Abs. 2 GrEStG ist nur die Realteilung, dh. Teilung…

BFG RV/4100184/2018Verpflichtungsgeschäft, echte Rückgängigmachung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2021

…daher die grundsätzliche Steuerfreiheit ernsthaft rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

BFG RV/4100011/2020Aufhebung Kaufvertrag - echte Rückgängigmachung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2021

…verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

BFG RV/7104483/2019Befreiung nach § 17 Abs 1 Z. 2 GrEStG für eine Auflösungsvereinbarung, weil der Kaufpreis nicht bezahlt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2021

…GrEStG). § 17 GrEStG 1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete Absichten) zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen, und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung…

BFG RV/7104482/2019Rückgängigmachung Kaufvertrag § 17 GrEStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2020Teil 1/2

…GrEStG). § 17 GrEStG 1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete Absichten) zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen, und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung…

BFG RV/3100059/2019Nichtfestsetzung der GrESt aufgrund Vertragsaufhebung, nachdem der Verkäufer ein Rücktrittsrecht erworben hatte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2020

… Erwägungen § 17 GrEStG 1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete Absichten) zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen, und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung…

BFG RV/5101251/2016Antrag gemäß § 17 GrEStG 1987 wegen einvernehmlicher Auflösung des Kaufvertrages ist im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2019

…Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloß (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Die Anwendung des § 17 GrEStG hat nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges zur unabdingbaren Voraussetzung, welche zwischen denselben Vertragspartnern…

BFG RV/4100337/2017Grunderwerbsteuer, Antrag Rückerstattung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.08.2018

…ist (§ 17 Abs. 5 GrEStG). Materielle Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes ist es, den Grundstücksverkehr und nicht bloße zu Verträgen verdichtete Absichten zu besteuern. Ist nun ein Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…

BFG RV/6100558/2012§ 17 Abs. 1 Z 2 GrEStG - Rechtswirksamkeit eines Dissolutionsvertrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2018

…Die Bestimmung des § 17 GrEStG 1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen, und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine…

BFG RV/7102207/2015Anwendbarkeit des § 17 GrEStG bei Abschluss eines Schenkungsvertrages und nachfolgenden Kaufvertrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2018

…verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

BFG RV/7100355/2017§ 17 GrEStG - Weiterveräußerung an die Gesellschaft des ersten Erwerbers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2018

…1987 verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

BFG RV/7102114/2015Die Einräumung eines Baurechts stellt keine Rückübertragung eines der Baurechtseinräumung vorangegangenen Erwerbes der baurechtsgegenständlichen Liegenschaft dar (Grunderwerbsteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.10.2017Teil 1/3

…des Bescheides dem Zweck der Bestimmung des § 17 GrEStG und den Intentionen des Gesetzgebers widerspreche. Materielle Zielsetzung des GrEStG sei es, den Grundstücksverkehr und nicht bloße zu Verträgen verdichtete Absichten zu besteuern. Werde ein Erwerbsvorgang wieder rückgängig gemacht, erweise sich seine vorgängige Besteuerung als unbegründet…

BFG RV/3101067/2017Keine "echte Rückgängigmachung", weil nahezu zeitgleich mit Aufhebung (uno actu) der neue Kaufvertrag mit einem der bisherigen Hälfteerwerber nunmehr allein abgeschlossen wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2018

…verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

BFG RV/3101066/2017Keine "echte Rückgängigmachung", wenn nahezu zeitgleich (uno actu) mit Vertragsaufhebung der neue, inhaltlich idente Kaufvertrag mit einem der Käufer nunmehr als Alleinerwerber abgeschlossen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2018

…verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…

BFG RV/5100124/2017Keine "echte Rückgängigmachung", weil zugleich (uno actu) mit Vertragsaufhebung der neue Kaufvertrag mit identem Inhalt abgeschlossen wurde. Zudem erfolgte keine Rückstellung sondern die Anrechnung des bereits bezahlten Kaufpreises
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2017

…verfügt daher die grundsätzliche Steuerfreiheit rückgängig gemachter Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des Grunderwerbsteuergesetzes, den Grundstücksverkehr und nicht bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet…