…mit Wirksamkeit 1. Jänner 2015 neu festgestellten Einheitswerte an der bisherigen Besteuerungssystematik festgehalten. Im Übrigen solle anstelle des nicht mehr aktuellen Einheitswertes bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Erwerbsvorgängen der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage sein. Dieser Grundstückswert ist ein nur für Zwecke der Grunderwerbsteuer zu ermittelnder Wert; die…
…17 Abs. 1 Z 1 GrEStG werde die Grunderwerbsteuer auf Antrag ua. nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung rückgängig gemacht wird. Nach dem Gesetzeswortlaut mache es keinen Unterschied , ob ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege. Eine…
…17 Abs. 1 Z 1 GrEStG werde die Grunderwerbsteuer auf Antrag ua. nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung rückgängig gemacht werde. Nach dem Gesetzeswortlaut mache es keinen Unterschied , ob ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege. Eine…
…Stufentarif kommt grundsätzlich bei unentgeltlichen Erwerben sowie für den unentgeltlichen Teil bei teilentgeltlichen Erwerben zum Ansatz. Wie bei der Abgrenzung zwischen entgeltlich und unentgeltlich wird auch für die Berechnung der Grunderwerbsteuer anhand des Stufentarifs auf die einzelne wirtschaftliche Einheit bzw. auf den jeweiligen Erwerbsvorgang abgestellt. …
…Steuerreform 2015/2016, Bodis/Fiala/Lattner, Seite 97, 3.1.7. Zusammenrechnung "Wird die Steuer für einen Erwerbsvorgang (weil unentgeltlich oder hinsichtlich des unentgeltlichen Teiles bei teilentgeltlichen Erwerben) nach dem Stufentarif berechnet, sieht § 7 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1987 zwei Arten von…
…Gegenleistung, die den Wert des Grundstückes nicht überschreiten dürfe; dies trifft nur auf die im Gesetz ausdrücklich aufgezählten Erwerbsvorgänge zu (insbesondere unentgeltliche Erwerbsvorgänge), bei welchen der Einheitswert oder ein mehrfaches davon die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet. Die diesbezüglich ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes betraf Fälle…
…Gegenleistung, die den Wert des Grundstückes nicht überschreiten dürfe; dies trifft nur auf die im Gesetz ausdrücklich aufgezählten Erwerbsvorgänge zu (insbesondere unentgeltliche Erwerbsvorgänge), bei welchen der Einheitswert oder ein mehrfaches davon die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet. Die diesbezüglich ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes betraf Fälle…
…Gegenleistung, die den Wert des Grundstückes nicht überschreiten dürfe; dies trifft nur auf die im Gesetz ausdrücklich aufgezählten Erwerbsvorgänge zu (insbesondere unentgeltliche Erwerbsvorgänge), bei welchen der Einheitswert oder ein mehrfaches davon die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet. Die diesbezüglich ergangene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes betraf Fälle…
…die Übertragung des Optionsrechtes an den zukünftigen Liegenschaftskäufer und dessen Ausübung der Option sei der Erwerbsvorgang des § 1 Abs. 1 Z 4 GrEStG zwischen den Vertragsparteien des ursprünglichen Optionsvertrages verwirklicht und sei die Grunderwerbsteuer gegenüber der beschwerdeführenden Partei festzusetzen. Es liege ein unentgeltlicher Erwerbsvorgang vor…
…diesem nach dem Pauschalwertmodell errechneten Grundstückswert wurde die Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 31.8.2017 in Höhe von € 17.024,35 (gem. § 7 Abs. 1 Z 2 lit a GrEStG, für den nach dortiger Z 1 lit a als unentgeltlich geltenden Erwerb) vorgeschrieben. b…
…durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter, bei der belangten Behörde, die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer für die ersten beiden Erwerbsvorgänge. Sie habe bei der Auswahl des zweiten Käufers nicht mitgewirkt und auch sonst keinen wirtschaftlichen Vorteil aus dem zweiten Kaufvertrag gezogen. Sie sei am 31.01.2011 vom…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. April 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. März 2021 betreffend Grunderwerbsteuer 28.12.2015 Steuernummer ***BF-StNr***, Erfassungsnummer ***ErfNr***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist…
……2 % darüber hinaus…………………………..3,5 % des Grundstückwertes. ………. Fellner, Band II, Grunderwerbsteuer, § 7 Rz 2ff dazu: Unentgeltliche Erwerbe werden in der Fassung des StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118, dadurch begünstigt…
…soweit der Erwerb nicht gemäß § 7 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG als unentgeltlich oder teilentgeltlich gilt - die Gegenleistung, mindestens der Grundstückswert (BMF vom 13. Mai 2016, 010206/0058-VI/5/2016). § 26a GGG (Begünstigte Erwerbsvorgänge) lautet idg Fassung auszugsweise: Abs. 1 Z 1…
…am Wohnhaus auf ihre Kosten vorzunehmen. Die jeweiligen bisherigen Käufer der bereits veräußerten Wohnungseigentumsobjekte haben diesem Vorbehalt ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt und sich verpflichtet, unentgeltlich die für die Um- und Neuparifizierung des Objektes ***XY***, notwendigen Miteigentumsanteile anzunehmen oder abzutreten bzw. sämtliche hiefür notwendigen Urkunden unverzüglich…
…gem § 17 GrEStG nicht stattgegeben werden. Gem § 17 (1) Z.1 GrEStG kann die Grunderwerbsteuer auf Antrag erstattet werden, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird. Die…
…1 Z. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Die unentgeltliche Zuwendung einer Liegenschaft unterliegt ab 1. August 2008 der Grunderwerbsteuer; die Steuerschuld entsteht mit dem Zeitpunkt der Übergabe…
…Verfahrensgang Mit Bescheid vom 1.7.2019 setzte die belangte Behörde die Grunderwerbsteuer für den Nachtrag zur Vereinbarung vom 25.9.2017 mit Frau ***AEP*** iHv € 54.456,68 gemäß § 7 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 (unentgeltlicher Erwerb von Grundstücken) fest…
…) sein. Bei der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 handelt es sich um einen betriebsbezogenen Freibetrag für Erwerbsvorgänge innerhalb des begünstigten Personenkreises. Begünstigt sind unentgeltliche Erwerbe von Vermögen gemäß lit. a [hier: Betrieb, der der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft…
…und die Sorgetragung für die lebenslängliche Pflege der zukünftigen Grabstätte aus. Als Übergabewert wurde der dreifache Einheitswert idHv € 78.000,00 vereinbart. Das Wohnungsgebrauchsrecht wurde mit einem Kapitalisierungswert von € 20.000,00 angesetzt. Für diesen Erwerbsvorgang setzte die belangte Behörde die Grunderwerbsteuer gemäß§ …