…über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12.02.2015,Erf.Nr.yyy betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…an einem inländischen Grundstück mit Bescheid vom 1. März 2011 die 2 %-ige Grunderwerbsteuer (GrESt) vom dreifachen Einheitswert des unter dem EW-AZ 50/171-2-0041/8 zum 1.1.2008 als Einfamilienhaus bewerteten Grundstückes Nr. 2 in Höhe von 168.000 Euro mit…
…über die Beschwerde vom 10. Mai 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. April 2022 betreffend Grunderwerbsteuer 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10. Juni 2025 in Anwesenheit der Schriftführerin Claudia Zengin zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als…
…15.11.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 04.11.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27.09.2012, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Kauf- und…
…belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 04.08.2015, StNr.: xxxxx, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…Glücksspiel vom 09.04.2014, StNr. xxx GVG 17 betreffend Grunderwerbsteuer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 8.5.2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Juni 2013, Erfassungsnummer zzz, Steuernummer ZZZ, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit der als Tauschvertrag bezeichneten Vereinbarung vom 17. Dezember 2012 erwarb…
…Juni 2013, Erfassungsnummer 10 zzz , ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 457.500,00 Grunderwerbsteuer in Höhe von € 16.012,50 fest. In der Bescheidbegründung stellte das Finanzamt fest, die Tauschleistung sei vom Wert des „wertvolleren Grundstückes“ zu bemessen (2.500 m² x €…
…den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 18.1.2017 wurde der Beschwerdeführerin (in der Folge: Bf) Grunderwerbssteuer in der Höhe von € 2.241,20 vorgeschrieben (3,5 % vom Wert der Gegenleistung laut Grundbuchsurkunde). Begründend wurde ausgeführt…
…zulässig, da die Frage, welche im Wege eines Zwangsversteigerungsverfahrens zusätzlich übernommenen Lasten neben dem gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 Grunderwerbsteuergesetz 1987 anzusetzenden Meistbot als weiterer Teil der Gegenleistung zu berücksichtigen sind, durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. das Erkenntnis vom 18. August 1994, 93…
…gelegt. Vom Gebäudewert entfällt auf den Hintertrakt (Gebäude auf dem gegenständlichen Grundstück) ein Wert in der Höhe von € 23.487,12. Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien ein errechneter Einheitswert von € 60.000,-- zu Grunde gelegt…
…19.8.2009 aus, dass beim Erwerb des Gebäudes durch den Bf. der Wert des Gebäudes nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sei. Grunderwerbsteuerpflicht bestehe nur für jenen Teil der Gegenleistung, welcher sich auf das Baurecht selbst bezieht, nicht aber für jenen Teil, der auf die…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer beim Parteienvertreter Notar X für den Zeitraum 2012-2014 vom Finanzamt Ende 2015 abgeführten Überprüfung der von ihm zur Grunderwerbsteuer durchgeführten Selbstberechnungen ist im Schlussbericht unter Tz. 30 ua. zum…
…Oktober 2013 hat der Bf obiges landwirtschaftliches Grundstück je zur Hälfte an Kf, um einen Kaufpreis von 5.000 € verkauft. Der Verfasser des Kaufvertrages hat die anfallende Grunderwerbsteuer, =GrESt, zu der ErfNr vom 3-fachen Einheitswert des Grundstückes in Höhe von 91,57 €…
…17 pro m² beträgt (lt. FA X zu EW-AZ1, bewertet als "Geschäfts-/Betriebsgrundstück") und dass für die Bemessung der Grunderwerbsteuer der Grundstückswert gemäß der Grundstückswertverordnung maßgebend ist. Im Akt erliegt Schriftverkehr der Bf mit dem Vertragsverfasser (Notar), worin die Bf ua. auf den (anteilig)…
…2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. Juni 2012 betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…wirtschaftlichen Einheit, die Qualifizierung als Untereinheit und die Zurechnungsträger auszugehen (siehe VwGH vom 4.2.2009, 2008/15/0337). Im Rahmen der Erlassung des abgeleiteten Grunderwerbsteuerbescheides besteht sohin absolute Bindungswirkung an den Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid Wird von einem Steuerschuldner gemäß § 6 Abs. 1 lit. b…
…den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…