…um 08:24 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 22, Platz 49, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben, eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 60,00, und im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden…
…Tatbild verwirklicht worden sei. Es sei davon auszugehen, dass dem Anzeiger ein "Irrtum im Ablesen des Kennzeichens des angeblich ohne Parkschein abgestellten Kraftfahrzeugs unterlaufen ist". Er beantrage die zeugenschaftliche Einvernahme des Anzeigers. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 07.09.1990, 90/18/0079, ausgesprochen…
…Einspruch gegen die Strafverfügung habe die Bf. im Wesentlichen eingewendet, dass sie einen 15-Minuten-Gratisparkschein gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegt gehabt habe und dass sie auch nach 15 Minuten wieder bei ihrem Fahrzeug gewesen sei. Da die Bf. keinen Strafzettel am Fahrzeug vorgefunden habe…
…Juni 2023 an der U3-Station Erdberg abgestellt und dafür einen 15-Minuten-Gratisparkschein für die Zeit von 19:47 bis 20:02 Uhr gebucht. Im Anschluss an die Abstellung in U3-Station Erdberg fuhr er mit dem in Rede stehenden Kraftfahrzeug in die gebührenpflichtige…
…Entrichtung der Parkgebühr zu entziehen. Handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Parkschein doch unbestritten um einen 15-Minuten-Gratisparkschein und bestand daher auch überhaupt keine Verpflichtung zur Entrichtung einer Parkometerabgabe (siehe den der Beschwerde beigelegten Screenshot von den Daten des Parkscheins). Demzufolge ist der Tatbestand…
…Kennzeichen Nummer für den 21.5.2015 gebuchten elektronischen Parkscheine zu entnehmen sei, sei um 9:22 Uhr ein 15-Minuten Gratis-Parkschein mit der Nummer Parkschein entwertet worden. Der Bf. entwerte entgegen seinen Einwendungen durchaus auch elektronische Parkscheine für gebührenfreie Parkvorgänge. Bei der Strafbemessung…
…und zwar nicht um zu parken, sondern um ein eingehendes Telefonat zu führen, sie es dabei aber verabsäumt hat einen „Gratisparkschein“ bzw. einen sonstigen Hinweiszettel auf ihre Ankunftszeit in der Kurzparkzone bei ihrer Windschutzscheibe zu hinterlegen, dies auch vom Kontrollorgan bestätigt werden könne („ich beobachte…
…gutgeschrieben wird. Im gegenständlichen Fall fehle aber die Angabe der Identifikationsnummer. Die Zahlung von 36 € sei daher nicht strafbefreiend gewesen. Da der vorgefundene 15 Minuten-Gratis-Parkschein zum Tatzeitpunkt nicht mehr gültig gewesen sei, sei die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt worden. Bei dieser Verwaltungsübertretung handle…
…2007/09/0348, VwGH 26.02.2015, 2012/11/0243). Der Bf. hat sich offensichtlich nicht erkundigt, dass die Kombination von Gratisparkscheinen mit kostenpflichtigen Parkscheinen nicht zulässig bzw. nur dann zulässig ist, wenn der Abstellort geändert wird. Dem Bf. ist somit ein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen…
…hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und im Wesentlichen ausgeführt, die Verwaltungsübertretung nicht begangen zu haben. Er habe vielmehr einen „Gratis-Parkschein“ hinter der Windschutzscheibe hinterlegt gehabt. Das Fahrzeug sei ohnehin nur ca 1 Minute abgestellt gewesen, während er in der gegenüberliegenden Trafik gewesen sei…
…einen fünfzehn Minuten nicht übersteigenden Zeitraum abgestellt werden. Der Bf. verwiest auf die Aktivierung eins elektronischen (Gratis)Parkscheines für die Dauer 11:00 bis 11:15 Uhr. Dabei ist jedoch in Betracht zu ziehen, dass die Aktivierung bereits bei Beginn des Abstellvorganges zu erfolgen hat…
…der im Fahrzeug befindliche 15 Minuten-Gratis-Parkschein wies die Uhrzeit 17:45 Uhr auf. Die Mitarbeiter der Kurzparkzonenüberwachung bedienen sich bei ihrer Tätigkeit eines PDA (personal digital assistant) der im Zuge einer Beanstandung die zu dem Zeitpunkt aktuelle Uhrzeit über einen Server bezieht und…
…sehr unwahrscheinlich ist, dass der Bf tatsächlich einen Gratisparkschein mit der Abstellzeit 16:15 Uhr am Armaturenbrett hinterlegt hat. Er hat somit die Parkometerabgabe nicht entrichtet und war die Strafe über ihn zu verhängen. Gegen die Höhe der Strafe hat der Bf keine Einwendungen erhoben…
…Verbindung kann die Aktivierung des elektronischen Parkscheins überprüft werden. Zum Zeitpunkt der Überprüfung mittels dieser Online-Verbindung war kein Parkschein gebucht, weshalb die Beanstandung erfolgte. Eine Nachschau im HANDY-Parken-System ergab, dass der genannte 15-Minuten-Gratis-Parkschein am besagten Tag um 11:34…
…bereits ein kleines Vermögen für Parkscheine ausgegeben. Da ich an dem besagten Tag mein Fahrzeug für weniger als 15 Minuten abgestellt habe, fällt dies unterhalb jene Grenze, für welche eine Gebühr zu entrichten ist. Dieser Zeitraum ist somit gebührenfrei bzw. in anderen Worten 'gratis'. Für…
…anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Die unzulässige Kombination eines Gratisparkscheines mit einem kostenpflichtigen Parkschein (quasi eine unzulässige "Gratisausdehnung" einer kostenpflichtigen Parkzeit) ist nicht als unbedeutendes Delikt bei den "sonstigen Übertretungen" zu werten…
…eines 15-Minuten-Gratis-Parkscheines ist in der - hier entscheidenden - gesamten ersten Minute die Parkometerabgabe nicht zu entrichten - egal zu welcher Sekunde innerhalb dieser Minute das Abstellen vollendet ist bzw. der Parkschein aktiviert wird. Da der gegenständliche, von der beschwerdeführenden Partei aktivierte elektronische Parkschein gemäß …
…der Beschwerdeführer erst nach der Abfrage durch das Überwachungsorgan um 11:10:10 Uhr seinen elektronischen 15-Minuten-Gratisparkschein mit der Nr. 45678 um 11:10:46 Uhr gebucht und bestätigt bekommen hat. Somit war im Zeitpunkt der Beanstandung kein Parkschein gelöst und bestätigt. 3…
…Minuten nach einem 15-Minuten Gratisparkscheine aktivierte Parkscheine auch als unmittelbar aufeinander folgend anzusehen (siehe BFG 22.07.2015, RV/750 1020/2014; 26.02.2015, RV/7501871/2014). Liegen - wie im vorliegenden Fall - zwischen Ablauf des ersten elektronisch aktivierten Parkscheines (Aktivierung um 20:14…
…Vienna wurde vom Kontrollorgan KO der Parkraumüberwachung der Landespolizeidirektion Wien am 21. Oktober 2021 um 10:12 Uhr zur Anzeige gebracht, da die Gültigkeit des im Fahrzeug hinterlegten 15-Minuten-Gratisparkscheines Nr. 123 (Entwertung Stunde 9, Minute 50) zur Beanstandungszeit abgelaufen war. Die mit Organstrafverfügung…