…Verfahrensgang In diesem Verfahren geht es um die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Steinmetzarbeiten und Grabsteinkosten in Höhe von EUR 9.500,00 als außergewöhnliche Belastung. Der Beschwerdeführer (im Folgenden "Bf.") brachte seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 am 21.03.2024 elektronisch mittels FinanzOnline…
…2008/15/0009 sah der Verwaltungsgerichtshof keinen Grund die vom Unabhängigen Finanzsenat in Anlehnung an die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde vorgenommene Begrenzung der als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Todfallsaufwendungen mit € 6.000 zu beanstanden und die Bestattungs- und Grabsteinkosten nicht einheitlich als Beerdigungskosten zu betrachten. IV…
…BAO, weil nicht fristgerecht eingebracht, zurückzuweisen. Die Bescheidbeschwerde gilt damit wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung vom 18.08.2017 erledigt. Ergänzend ist auszuführen, dass auch bei rechtzeitiger Einbringung des Vorlageantrages dem Beschwerdebegehren der Bf auf Berücksichtigung der Grabsteinkosten als ag. B. nicht stattzugeben wäre, weil…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA X vom 29.10.2011, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Beschwerdepunkt Zu beurteilen war, ob die Finanzierung von Grabsteinkosten ( € 3.672,46) durch den Enkel (=Bf.) der verstorbenen Großmutter steuermindernd zu berücksichtigen ist. Am tt.mm.2008 verstarb die Großmutter, Frau Name, geb…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch ReMind Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Schulgasse 10, 2000 Stockerau, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 17. März 2011, betreffend Einkommensteuer 2010 (Arbeitnehmerinnenveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…0038) in diesem Zusammenhang auch, dass bloße Pfandrechte und ein damit verknüpftes Veräußerungsverbot nicht die Möglichkeit einer (weiteren) pfandrechtlichen Belastung des geerbten Hälfteanteiles der Eigentumswohnung zur Finanzierung der Grabsteinkosten hindern. Dem Beschwerdebegehren konnte somit aus obigen Gründen nicht Folge gegeben werden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Dr. Franz Dorninger, Ringstraße 4, 4600 Wels , über die Beschwerde vom 27.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 22.12.2016, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Mag. (FH) Gudrun Kleißner, Kapellenweg 3, 8750 Judenburg, über die Beschwerde vom 20. Februar 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 19. Februar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache Bf., Wien, vertreten durch Unger & Unger Steuerberatungsges mbH, Strohgasse 25, 1030 Wien , über die Beschwerde vom 17.11.2015 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 11.6.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 21.05.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf., Adresse, vom 08.05.2021, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21.04.2021, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2019, Steuernummer 123/4567, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Oktober 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 4. Oktober 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Wien 2/20/21/22, vom 3. Oktober 2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Christian Zeidler & Mag. Michael Papousek Steuerberatungs OG, Triesterstraße 14, 2351 Wiener Neudorf, über die Beschwerde vom 17.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Mag. Thomas Kollaczia-Putz, Annagasse 3A/35, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 25. August 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vt , über die Beschwerde vom 02.05.2015 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 15.04.2015 betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bw, über die Beschwerde vom 9. Februar 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 2018 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, ***Adresse***, über die Beschwerde vom 3. April 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 25. März 2019, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2018…