…AdresseBf., über die Beschwerde des Bestraften vom 27.10.2016 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.09.2016, BMF-01 , betreffend die Abweisung eines Gnadenansuchens gemäß § 187 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
…Steuerberatung GmbH, Schönbrunner Straße 218/Stiege B/7. Stock, 1120 Wien, wegen des Gnadenansuchens vom 31.8.2022 über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24.7.2024 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen als Finanzstrafbehörde vom 18. November 2022, Geschäftszahl ***1***, FV ***2***, zu…
…davon auszugehen ist, dass der Gnadenweg eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ersetzen oder vorwegnehmen darf. Liegen keine berücksichtigungswürdigen Umstände vor, muss das Gnadenansuchen als unbegründet abgewiesen werden. Wird deren Vorliegen aber bejaht, so ist die Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung durch die Gnadenbehörde erfüllt, die dabei…
…6700 Bludenz, über die Beschwerde des Bestraften vom 16.12.2016 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 8.11.2016, BMF-01 , betreffend die Abweisung eines Gnadenansuchens gemäß § 187 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
…Die Beschwerde von G. wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Gnadenansuchen vom 27. Juni 2016 beantragte Herr G. (in weiterer Folge: Bf.) die Aufhebung der Finanzstrafe vom 17…
…Entscheidungsgründe Am 17.11.2015 brachte der Vertreter der Bf. ein Gnadenansuchen mit folgendem Text ein: "Ich ersuche um Gewährung einer Nachsicht hinsichtlich des Restbetrages meiner Geldstrafe mit nachstehender Begründung. Da ich keine Arbeitsstelle gefunden habe, verfüge ich derzeit über keinerlei Einkommen und muss mich…
…gnadenweise Nachsicht ein, das mit Bescheid vom 18. Juni 2012 abgewiesen wurde. Am 25.7.2013 brachte der Bf. erneut ein Gnadenansuchen ein, das mit Bescheid vom 2.9.2013 abgewiesen wurde. Das verfahrensgegenständliche Ansuchen wurde am 2.12.2014 eingebracht. Der Bf. führt darin…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Gnadenansuchen vom 21. Oktober 2021 beantragte Herr ***Bf1*** (in weiterer Folge: Antragsteller) die gnadenweise Nachsicht der verhängten Strafe in Höhe von EUR 4.500,00 gemäß § 187 FinStrG und…
…Zu dem in einem zum Gnadenansuchen eingebrachten Antrag auf Zuerkennung der Aussetzung der Einhebung der Geldstrafe bis zur rechtskräftigen Entscheidung über dieses Gnadenansuchen (Punkt II) ist auszuführen, dass § 187 FinStrG keine Bestimmungen über eine solche durch die Einbringung eines Gnadenansuchens vorsieht und somit auch eine…
…den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. Jänner 2026, Geschäftszahl 2025, über die Abweisung eines Gnadenansuchens gemäß § 187 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…vom 24.7.2024 erhob der Beschwerdeführer nach einer Neuzustellung Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 18.11.2022, in welchem seinem Gnadenansuchen vom 31.8.2022 (nur) teilweise stattgegeben wurde, indem zwar die Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen auf 90 Tage herabgesetzt…
…von sechs Monaten ab Zustellung dieser Entscheidung entrichtet wird. Darüber hinaus wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Gnadenansuchen vom 3. Juni 2015 brachte Herr Dr. R…
…Februar 2015, GZ. BMF-Zahl, betreffend die Abweisung eines Gnadenansuchens gemäß § 187 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf…
…Finanzen vom 11 Februar 2014, GZ. BMF-010105/0034-IV/4/2014, betreffend die Abweisung eines Gnadenansuchens gemäß § 187 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…und spezialpräventive Überlegungen zugrunde zu legen. Das bedeute, dass sowohl andere als auch der Gnadenwerber selbst von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden sollen. Im Gnadenansuchen sei vorgebracht worden, dass dem Finanzstrafverfahren bereits im Jahr 2009 ein Konkursverfahren vorangegangen wäre, sich seitdem die Vermögens- bzw…
…Krankheitsbildern ein gnadenwürdiger Umstand gewonnen werden könne, aber die Umstände, dass das Gnadenansuchen bereits wenige Monate nach der Verurteilung gestellt worden sei, die gesamte verhängte Geldstrafe noch aushafte und der Strafrahmen nur zu 13,5% ausgeschöpft worden sei, eine gnadenweise Nachsicht der Geldstrafe aus general…
…der Verteidigerin im Laufe des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens hervor, in welchen sie sich auf die erteilte Vollmacht berief. Nicht zuletzt wurde auch das Gnadenansuchen vom 31.8.2022 von der Verteidigerin eingebracht und stellte ***Name1*** nach telefonischer Nachfrage klar, dass nicht ihm persönlich, sondern der ***Name1*…
…Abs. 1 FinStrG für ein (teilweises) Nachsehen der Geldstrafe nicht zuständig ist und der belangten Behörde die Beurteilung obliegt, ob diese Anbringen auch als Gnadenansuchen zu werten sind. Bejahendenfalls hat sie die weiteren Schritte zu setzen. Zu Spruchpunkt II.) Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art…
…seien nicht behauptet worden und auch aus dem Akt nicht ersichtlich. Das Ansuchen um gnadenweise Nachsicht sei somit schon mangels Vorliegen gnadenwürdiger Umstände abzuweisen gewesen. Selbst im Falle des Vorliegens gnadenwürdiger Umstände wäre jedoch dem gegenständlichen Gnadenansuchen kein Erfolg beschieden gewesen. Dem Vorbringen des Gnadenwerbers…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.) wegen der Zurückweisung eines Antrages vom 27.01.2025, eingebracht am 30.01.2025, auf Wiedergewährung von gemeinnützigen Leistungen mit Bescheid vom 14.4.2025 über…