…April 2013 mit der Begründung, dass bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften eine Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben sei, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, bei denen der Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sei vorliege als unbegründet abgewiesen. In der Berufung (nunmehr…
…überschnitten habe. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt 1. (Abweisung) Bei Vorliegen von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist gemäß § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 ein Pflichtveranlagungstatbestand für das jeweilige Kalenderjahr gegeben, wenn ein gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden…
…von lohnsteuerpflichtigen Einkünften eine Veranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Die Tatbestandsvoraussetzung eines zumindest zeitweise gleichzeitigen Bezugs von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist schon erfüllt, wenn ein gleichzeitiger…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die Bezüge hintereinander bezogen wurden. Da somit die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 für die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides 2013…
…bereits auch lohnsteuerpflichtige Bezüge der ***8*** erhalten hat. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 knüpft nämlich nicht an den zumindest zeitweise gleichzeitigen Bestand von mehreren Dienstverhältnissen an, sondern daran, ob zeitweise gleichzeitig ein Zufluss (§ 19 EStG 1988) von an sich lohnsteuerpflichtigen mehreren Bezügen erfolgt…
…den Sachbescheiden fand, enthielten diese auch keine weiteren Begründungsausführungen bezüglich der Erhöhung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Begründung bezog sich jeweils nur auf die Ermittlung des Steuersatzes wegen zeitweiligen Bezuges von Arbeitslosengeld bzw. gleichzeitigen Bezuges lohnsteuerpflichtiger Einkünfte von mehreren bezugauszahlenden Stellen. Es ergaben sich…
…lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1….. 2…… 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5, 6, 7, 8 oder 9 zugeflossen sind. Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen § 69 Abs. 5 EStG 1988 normiert: Bei Auszahlung von…
…EStG 1988 auf das Vorliegen von (dem Grunde nach) steuerpflichtigen Einkünfte ab, indem der zumindest zeitweise gleichzeitige Bezug von zwei oder mehreren LOHNSTEUERPFLICHTIGEN Einkünften als Voraussetzung normiert wird. Bereits der eindeutige Gesetzeswortlaut erhellt somit, dass steuerfreie Bezüge, die gleichzeitig mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften bezogen werden - ebenso…
…unter anderem beim gleichzeitigen Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden und beim Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 (Rückzahlung von Pflichtbeiträgen) eine Pflichtveranlagung durchzuführen sei. Die Beschwerdeführerin habe im Kalenderjahr 2011 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
…als sonstigen Bezug. Steuerlich gleich behandelt werden Abfindungen im Ausmaß der bereits erworbenen Anwartschaften. Eine solche Abfindung hat der Bf erhalten. Da der Bf im Kalenderjahr 2019 neben seinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die er von der ***3*** bezogen hat, auch gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Bezüge von der BUAK…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein Pensionist, der aufgrund des zumindest zeitweise gleichzeitigen Bezugs von mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2015 zwecks Durchführung einer Veranlagung…
…wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut Lohnzettel war der Bf durchgehend vom 02. Juni bis 21. Dezember 2008 bei der Fa. Fa GmbH beschäftigt. Aus dem von der Bauarbeiter- Urlaubs…
…übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. […] Gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 erster Satz EStG 1988 werden die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, auf…
…1988 liege aus dem Grund der Planung der Höhe der Anschaffungen von Grundstücken im Zusammenhang mit den lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit kein Missbrauch im Sinne des § 22 BAO vor (siehe Seite 20). Auch könne hinsichtlich des Einsatzes mehrerer Kommanditgesellschaften ("Jahresgesellschaften") durch den Beschwerdeführer kein…
…vom 25. November 2010 - vorgeschrieben wurde: Sie haben während des Jahres gleichzeitig von mehreren auszahlenden Stellen Bezüge erhalten. Die Lohnsteuer wurde von jedem Arbeitgeber getrennt ermittelt. Bei der Veranlagung werden Ihre Bezüge zusammengerechnet und so besteuert, als wären sie von einer Stelle ausgezahlt worden. Sie…
…aber kürzer gefasst, dass nach § 41 Abs. 1 EStG 1988 ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden, Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5 oder 6 EStG 1988 zugeflossen oder in einem Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr…
…sowie Kosten für Familienfahrten in Höhe von insgesamt 3.715,50 € als Werbungskosten im Sinn des § 16 EStG 1988 anzuerkennen sind. Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
…lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge…
…76 €", steuerpflichtige Bezüge "(245) 26.696,02 €" und die (einbehaltene) anrechenbare Lohnsteuer "(260) 4.542,93 €" angezeigt. Mit dem Einkommensteuerbescheid 2016 vom 14.12.2017 wurden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von [26.696,02 € abzügl. Pauschbetrag für Werbungskosten…
…weitere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit des Bundesministeriums X in Höhe von Betrag 4. Die "Bezugsauszahlende Stelle" (hier Bundesministerium X) sowie der Jahresbetrag werden am Ende des Einkommensteuerbescheides angeführt. Im "Hinweis" und in der "Begründung" heißt es: "Hinweis: Sie haben während des Jahres gleichzeitig von mehreren…