23.2 Wir sind gesetzlich verpflichtet (insbesondere durch das Datenschutzgesetz 2004 in ****LAND****), alle Datenschutzanforderungen hinsichtlich der Art unserer Verwendung Ihrer persönlichen Informationen einzuhalten, die wir bei Ihrer Nutzung der Dienstleistungen gesammelt haben. Daher nehmen wir unsere Verpflichtung hinsichtlich der Art der Verwendung Ihrer persönlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in den Beschwerdesachen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden gegen 1. die zehn (10) Glücksspielabgabenbescheide vom 29. Mai 2012 gemäß § 201 BAO für die Monate Jänner bis Oktober 2011 (RV…
Nach diesem Erkenntnis VwGH 16.3.2016, Ro 2015/17/0022 ist das Glücksspielmonopol aus Sicht der Verwaltungsstrafbestimmungen gemäß § 52 GSpG unionsrechtskonform, da angesichts eines „immensen“ Angebotes an illegalem Glücksspiel – ohne Spielerschutz - eine Werbung der Konzessionäre mit neuen Spielen und Spielen auf neuer Technologiebasis gerechtfertigt…
b) bei Ausspielungen mit Glücksspielautomaten derjenige, der die Aufstellung eines Glücksspielautomaten in seinem Verfügungsbereich erlaubt sowie andere am Glücksspielautomaten umsatz- oder erfolgsbeteiligte Unternehmer sowie ein etwaiger gesonderter Veranstalter der Ausspielung und der Vermittler (Abs. 5)." (5) Als Vermittlung gelten jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung…
§ 201 Abs. 1 BAO lautet: „Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an oder gestatten sie dies, so kann nach Maßgabe des Abs. 2 und muss nach Maßgabe des Abs. 3 auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen eine erstmalige Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Bruno Hübscher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Bründl, Mondseerstraße 5, 5204 Straßwalchen, über die Beschwerde vom 21. Mai 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021…
…Österreich erlaubt sei, unterlässt die Bf. geflissentlich. Mangels Harmonisierung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen, könnten allenfalls bloß vergleichbare Konzessionen eines Mitgliedsstaates der EU als Grundlage für Glücksspielveranstaltungen dienen. … Zu IV. Gründe, aus denen die Handlungsweise der Organe der Finanzpolizei rechtswidrig war a) Die Bf. übersieht mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***1***, vertreten durch Michael Pohanka, Königsteingasse 5, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 14. Dezember 2012 gegen 1. acht (8) Glücksspielabgabenbescheide gemäß § 201 BAO sowie 2…
…nicht bewiesen. Bereits am 14.11.2017 wurde die verfahrensgegenständliche Glücksspieleinrichtung im gegenständlichen Lokal vom Anzeigeleger bildlich und schriftlich dokumentiert sowie die konsenslose Glücksspielveranstaltung bei der Finanzpolizei zur Anzeige gebracht. In der vorliegenden Maßnahmenbeschwerde wird schließlich Bezug auf Aufzeichnungen von Überwachungskameras im gegenständlichen Lokal genommen…
…verweisen, dass Gegenstand des anhängigen Abgabenverfahren nicht die Prüfung der Zulässigkeit von Glücksspielveranstaltungen und deren allfälligen Sanktionierung ist. Vielmehr hat das Abgabenverfahren im Gegensatz dazu ausschließlich die Erhebung von Abgaben im Zusammenhang mit den von der Beschwerdeführerin veranstalteten Glücksspielen zum Gegenstand. Insoweit geht die Argumentation…
…Niederlassungsfreiheit widerspricht, ist darauf zu verweisen, dass Gegenstand des anhängigen Abgabenverfahrens nicht die Prüfung der Zulässigkeit von Glücksspielveranstaltungen und deren allfälliger Sanktionierung ist. Vielmehr hat das Abgabenverfahren im Gegensatz dazu ausschließlich die Erhebung von Abgaben im Zusammenhang mit den von der X Ltd. veranstalteten Glücksspielen…
…darauf zu verweisen, dass Gegenstand des anhängigen Abgabenverfahren nicht die Prüfung der Zulässigkeit von Glücksspielveranstaltungen und deren allfälligen Sanktionierung ist. Vielmehr hat das Abgabenverfahren im Gegensatz dazu ausschließlich die Erhebung von Abgaben im Zusammenhang mit den von der Beschwerdeführerin veranstalteten Glücksspielen zum Gegenstand. Insoweit geht…
…darauf zu verweisen, dass Gegenstand des anhängigen Abgabenverfahren nicht die Prüfung der Zulässigkeit von Glücksspielveranstaltungen und deren allfälligen Sanktionierung ist. Vielmehr hat das Abgabenverfahren im Gegensatz dazu ausschließlich die Erhebung von Abgaben im Zusammenhang mit den von der Beschwerdeführerin veranstalteten Glücksspielen zum Gegenstand. Insoweit geht…
…widerspricht, ist darauf zu verweisen, dass Gegenstand des anhängigen Abgabenverfahren nicht die Prüfung der Zulässigkeit von Glücksspielveranstaltungen und deren allfälligen Sanktionierung ist. Vielmehr hat das Abgabenverfahren im Gegensatz dazu ausschließlich die Erhebung von Abgaben im Zusammenhang mit den von der Beschwerdeführerin veranstalteten Glücksspielen zum Gegenstand…
…jedenfalls illegales Glücksspielveranstaltungslokal, in welchem die Glücksspielgeräte zum überwiegenden Teil in einem weiteren, hinter einer verspiegelten Garderobenwand versteckten, Raum betrieben wurden, könne nicht erkannt werden, schon gar nicht, deren Rechtswidrigkeit. Weshalb „die Mitnahme eines Reporterteams“ in ein illegal etabliertes Glücksspielveranstaltungslokal dennoch „gesetzlich nicht gedeckt“ gewesen…
…Die von den Kontrollorganen mit den fortlaufenden Nummern 1 bis 4 gekennzeichneten Glücksspielgeräte waren jedenfalls baugleich und mit dem gleichen Glücksspielprogramm ausgestattet, wie beim Betreten des Glücksspielveranstaltungsraumes vom Einsatzleiter zweifelsfrei wahrgenommen werden konnte. Ein Wert-Bon konnte nur an den Geräten Nr. 3 und Nr…
…widerspricht, ist darauf zu verweisen, dass Gegenstand des anhängigen Abgabenverfahren nicht die Prüfung der Zulässigkeit von Glücksspielveranstaltungen und deren allfälligen Sanktionierung ist. Vielmehr hat das Abgabenverfahren im Gegensatz dazu ausschließlich die Erhebung von Abgaben im Zusammenhang mit den von der Beschwerdeführerin veranstalteten Glücksspielen zum Gegenstand…
…widerspricht, ist darauf zu verweisen‚ dass Gegenstand des anhängigen Abgabenverfahrens nicht die Prüfung der Zulässigkeit von Glücksspielveranstaltungen und deren allfälliger Sanktionierung ist. Vielmehr hat das Abgabenverfahren im Gegensatz dazu ausschließlich die Erhebung von Abgaben im Zusammenhang mit den von der Spiel1 veranstalteten Glücksspielen zum Gegenstand…
…widerspricht, ist darauf zu verweisen, dass Gegenstand des anhängigen Abgabenverfahren nicht die Prüfung der Zulässigkeit von Glücksspielveranstaltungen und deren allfälligen Sanktionierung ist. Vielmehr hat das Abgabenverfahren im Gegensatz dazu ausschließlich die Erhebung von Abgaben im Zusammenhang mit den von der Beschwerdeführerin veranstalteten Glücksspielen zum Gegenstand…
Teilnahme vom Inland aus:Soweit Fragen der Unionsrechtskonformität der Besteuerung von Online-Glücksspielen angesprochen sind, wird eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof für zulässig erachtet, zumal zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 57 Abs. 2 GSpG noch keine dezidierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt. Durch die zur vergleichbaren…